4532/J XX.GP
der Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Kunst und Bau”
Seit einem Ministerratsbeschluß vom Dezember 1985 ist die
künstlerische Ausstattung von staatlichen Bundeshochbauten bindend
vorgesehen: 1 % des Nettohochbauaufwandes im Bundesbereich steht
für “Kunst und Bau” zur Verfügung. Ein Fachbeirat entscheidet, ob ein
begrenzter oder allgemeiner Wettbewerb ausgeschrieben, ein/e
bestimmte/r Künstler/in direkt beauftragt, der Vorschlag des/der
planenden Architekt/in/en angenommen bzw. ob das Projekt an ein
Landesgremium zur weiteren Bearbeitung delegiert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1.
Wieviele ordentliche Sitzungen des “Kunst und Bau” - Beirats fanden 1997
statt?
2.
Wie hoch war der Nettohochbauaufwand im Bundesbereich in den
Jahren 1995, 1996, 1997?
3.
Welche konkreten “Kunst und Bau” - Projekte wurden in den Jahren 1995,
1996 und 1997 realisiert und wieviel Kosten verursachten die einzelnen
Projekte?
4.
Ist es richtig, daß sich aufgrund der Abwicklung der Errichtung von
Bundesbauten durch die 1993 gegründete
Bundesimmobiliengesellschaft die Zahl der Projekte gegenüber den
Jahren zuvor empfindlich reduziert hat?
5.
Wie hoch war der Nettohochbauaufwand des Bundes in den Jahren
1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995? Wieviele Projekte wurden in
den einzelnen Jahren jeweils realisiert und was kostete jedes einzelne
Projekt?
6.
Ist es richtig, daß die Bundesimmobiliengesellschaft, bevor sie finanzielle
Mittel für einen “Kunst und Bau” - Auftrag bereitstellt, die potentiellen
Mieterinnen nach deren Einverständnis fragt? Und daß die BIG keine
finanziellen Mittel für einen “Kunst und Bau” - Auftrag bereitstellt, wenn
auch nur ein Teil der potentiellen MieterInnen mit der künstlerischen
Ausgestaltung des in Bau befindenden Wohnobjekts nicht einverstanden
ist?
7.
Was halten Sie von der Vorgangsweise, diese “Kunst und Bau” -
Regelung, die aufgrund eines Ministerratsbeschluß aus dem Jahr 1985
in Kraft ist, gesetzlich festzuschreiben? Wenn ja: Welche ersten Schritte
werden Sie setzen? Wenn nein: Warum halten diese Vorgangsweise für
nicht zielführend?