4532/J XX.GP

 

der Abgeordneten Schmidt, Motter und PartnerInnen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Kunst und Bau”

Seit einem Ministerratsbeschluß vom Dezember 1985 ist die

künstlerische Ausstattung von staatlichen Bundeshochbauten bindend

vorgesehen: 1 % des Nettohochbauaufwandes im Bundesbereich steht

für “Kunst und Bau” zur Verfügung. Ein Fachbeirat entscheidet, ob ein

begrenzter oder allgemeiner Wettbewerb ausgeschrieben, ein/e

bestimmte/r Künstler/in direkt beauftragt, der Vorschlag des/der

planenden Architekt/in/en angenommen bzw. ob das Projekt an ein

Landesgremium zur weiteren Bearbeitung delegiert wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

ANFRAGE

1.

Wieviele ordentliche Sitzungen des “Kunst und Bau” - Beirats fanden 1997

statt?

2.

Wie hoch war der Nettohochbauaufwand im Bundesbereich in den

Jahren 1995, 1996, 1997?

3.

Welche konkreten “Kunst und Bau” - Projekte wurden in den Jahren 1995,

1996 und 1997 realisiert und wieviel Kosten verursachten die einzelnen

Projekte?

4.

Ist es richtig, daß sich aufgrund der Abwicklung der Errichtung von

Bundesbauten durch die 1993 gegründete

Bundesimmobiliengesellschaft die Zahl der Projekte gegenüber den

Jahren zuvor empfindlich reduziert hat?

5.

Wie hoch war der Nettohochbauaufwand des Bundes in den Jahren

1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und 1995? Wieviele Projekte wurden in

den einzelnen Jahren jeweils realisiert und was kostete jedes einzelne

Projekt?

6.

Ist es richtig, daß die Bundesimmobiliengesellschaft, bevor sie finanzielle

Mittel für einen “Kunst und Bau” - Auftrag bereitstellt, die potentiellen

Mieterinnen nach deren Einverständnis fragt? Und daß die BIG keine

finanziellen Mittel für einen “Kunst und Bau” - Auftrag bereitstellt, wenn

auch nur ein Teil der potentiellen MieterInnen mit der künstlerischen

Ausgestaltung des in Bau befindenden Wohnobjekts nicht einverstanden

ist?

7.

Was halten Sie von der Vorgangsweise, diese “Kunst und Bau” -

Regelung, die aufgrund eines Ministerratsbeschluß aus dem Jahr 1985

in Kraft ist, gesetzlich festzuschreiben? Wenn ja: Welche ersten Schritte

werden Sie setzen? Wenn nein: Warum halten diese Vorgangsweise für

nicht zielführend?