4533/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Ansteckungsgefahr mit Hepatitis C beim Piercing

Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3614/J geht hervor daß laut

Gesetz nur Ärzte befugt sind, den geringfügigen chirurgischen Eingriff "Piercing"

durchzuführen. Somit unterliegen Piercingstudios, Kosmetikstudios, und private

Anbieter derzeit keinen Kontrollen durch das Gewerbeamt, da von ihnen das Piercing

in Österreich offiziell nicht ausgeübt wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

ANFRAGE:

1. Sieht Ihr Ressort Maßnahmen vor, die im “gesetzlichen Grauzonenbereich”

arbeitenden Studios über die durch mangelnde Hygiene beim Piercing

übertragenen Krankheiten (Hepatitis A, B, C, AIDS)

A zu informieren?

B zu kontrollieren?

Wenn nein warum nicht?

2. Sieht Ihr Ressort Maßnahmen vor, die vorwiegend jugendlichen Kunden solcher

Studios über die Gesundheitliche Gefahr der sie sich beim Piercing aussetzen

aufzuklären?

Wenn nein, warum nicht?