4533/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Ansteckungsgefahr mit Hepatitis C beim Piercing
Aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3614/J geht hervor daß laut
Gesetz nur Ärzte befugt sind, den geringfügigen chirurgischen Eingriff "Piercing"
durchzuführen. Somit unterliegen Piercingstudios, Kosmetikstudios, und private
Anbieter derzeit keinen Kontrollen durch das Gewerbeamt, da von ihnen das Piercing
in Österreich offiziell nicht ausgeübt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Sieht Ihr Ressort Maßnahmen vor, die im “gesetzlichen Grauzonenbereich”
arbeitenden Studios über die durch mangelnde Hygiene beim Piercing
übertragenen Krankheiten (Hepatitis A, B, C, AIDS)
A zu informieren?
B zu kontrollieren?
Wenn nein warum nicht?
2. Sieht Ihr Ressort Maßnahmen vor, die vorwiegend jugendlichen Kunden solcher
Studios über die Gesundheitliche Gefahr der sie sich beim Piercing aussetzen
aufzuklären?
Wenn nein, warum nicht?