454/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Motter, Kier und PartnerInnen

an den Bundesminister für Familie und Umwelt

betreffend "Treffsicherheit von Transferleistungen"

Im Koalitionsübereinkommen 1996 ist unter dem Kapitel "Soziale Sicherheit" nachzulesen, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen verbessert werden soll - 1994 hieß es, man müsse in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Zielgenauigkeit erreichen. Beim Studium der einschlägigen Dokumente - insbesondere des Strukturanpassungsgesetzes - vermißten die unterzeichneten Abgeordneten jedoch entsprechende Ansätze. Vielmehr erwachte die Vermutung, daß "Treffsicherheit der Transferleistungen" kein Terminus Technicus ist, sondern es sich bei diesem Wortgebilde vielmehr um eine allgemeine Umschreibung einer Zielvorstellung handelt. In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

A n f r a g e :

  1. Welche Leistungen subsumieren Sie unter "Transferleistung" - wir bitten um eine taxative Aufzählung aller "Transferleistungen", die vom Bund (bzw. seitens Ihres Ministeriums) erbracht werden.
  1. Falls Sie Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz unter den politischen Begriff "Transferleistung" subsumieren, welche Maßnahmen im Artikel 72 des Strukturanpassungsgesetzes (Änderung des Familienlastenausgleichs) werden Ihrer Ansicht nach dem Anspruch nach einer Verstärkung der Treffsicherheit gerecht?
  1. Legen Sie bitte dar, warum.
  1. Welche sonstigen Maßnahmen im Strukturpaket tragen Ihrer Meinung nach dazu bei, daß die Treffsicherheit der Transferleistungen - wie im Koalitionsübereinkommen angekündigt - erhöht wird?
  1. Welche weiteren Maßnahmen planen Sie in der kommenden Legislaturperiode, um die Treffsicherheit der Transferleistungen zu erhöhen?