4542/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend UVP - Pflicht der Tullner Südumfahrung
Gemäß den Informationen engagierter Bürger/innen soll bei Tulln eine Südumfahrungsstraße gebaut werden (Verbindung zwischen der B 14 und der B 213 südöstlich von Tulln). Es stellt sich die Frage, ob dieses Straßenvorhaben dem UVP - G unterliegt, insbesondere als 100 Meter von der
geplanten Trasse entfernt ein Schutzgebiet zugunsten der Trinkwasserversorgung der Tullner
Stadtbevölkerung liegt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurde beim Bundesministerium eine Trassenverordnung für eine Tullner Südumfahrung beantragt, wenn ja, wann?
2. Wurde ein Anhörungsverfahren nach dem Bundesstraßengesetz bereits durchgeführt, wenn ja, wann?
3. In welchem Stadium befindet sich das Verfahren zur Erlassung einer Trassenverordnung für die Tullner Südumfahrung?
4. Wurde von seiten des BMwA geprüft, ob das Bundesstraßenvorhaben dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz unterliegt und zu welchem Ergebnis kam das Ministerium?
5. Wieviele Kilometer umfaßt dieses Bundesstraßenvorhaben, wieviele Kilometer fallen auf den Landesstraßenteil dieser Südumfahrung?
6. a) Wurde/wird durch dieses Vorhaben ein Schutzgebiet im Sinne von § 24 Abs 1 lit c) lit
aa) UVP - G beeinträchtigt werden oder wird eine zusätzliche Verkehrsbelastung von 20% gegenüber dem Bestand eintreten wird?
b) Auf welche Sachverhaltserhebungen stützt das Ministerium seine Aussagen zu lit a)?