4543/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend eklatant niedrigere Bezahlung der Mitglieder des Volksopernorchester

Seit vielen Jahren werden die Mitglieder des Volksopernorchesters wesentlich schlechter

bezahlt als die Mitglieder des Staatsopernorchesters. Der Einkommensunterschied beträgt lt.

Angaben des Orchesters zwischen 18,84 und 29,81 Prozent. Im Vergleich dazu beträgt der

Unterschied zwischen Staatsopern - und Volksopernballett zwischen 2,57 und 6,1 Prozent,

der Unterschied zwischen Staatsopern - und Volksopernchor zwischen 2,14 und 3,99

Prozent. Gleichzeitig ist das Dienstlimit für Proben und Vorstellungen beim

Volksopernorchester höher als im Staatsopernorchester, d.h. daß das Volksopernorchester

eine höhere Arbeitsbelastung haben kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Was sind die Gründe für diese eklatant ungleiche Bezahlung?

2) Seit wann existiert diese ungleiche Bezahlung?

3) Sind die Unterschiede in der Ausbildung der MusikerInnen der Volksoper im Vergleich

zu jenen der Staatsoper so gravierend, daß die ungleiche Bezahlung gerechtfertigt

werden kann? Oder ist die Ausbildung ungefähr gleich gut?

4) Wie begründet sich, daß bei Chor und Ballett der Unterschied zwischen 2,14 und 6,1

Prozent liegt, während er beim Orchester zwischen 18,84 und 29,81 Prozent beträgt?

5) Halten Sie die unterschiedliche Entlohnung (in diesem Ausmaß) für gerechtfertigt?

6) Was werden Sie unternehmen?