4547/J XX.GP

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend Österreichisches Institut für Europäische Sicherheitspolitik (ÖIES)

In Linz wird am 5. Juni vom ÖIES ein Seminar zum Thema Europa 2000 durchgeführt bei

dem praktisch aussschließlich exponierte Befürworter eines Beitrittes zu Nato oder Weu

referieren werden. Neben dem Verbindungsoffizier Österreichs bei der Nato, einem

Brigadier und dem Nato - Sicherheitsexperten des Verteidigungsministeriums wird auch

Botschafter Dr. Hochleitner und Prof. Klaus Emmerich, die bisher auch nicht durch

besonders kritische Beiträge zur Nato aufgefallen sind, an dem Seminar teilnehmen. Der

Höhepunkt der Veranstaltung wird die zweimalige Durchführung einer Podiumsdiskussion

darstellen (einmal um 17 Uhr im Landhaus und in selber Besetzung um 19 Uhr in der

Wirtschaftskammer), an der die genannten fünf Referenten in einer mit Sicherheit an

Spannung kaum überbietbaren Kontroverse Ihre Positionen zu den “Konsequenzen für die

Sicherheitspolitik Österreichs” austauschen werden. Nach Angaben des Programmes wird

diese Veranstaltung von der EU, dem Land Oberösterreich und dem Unterrichtsministerium

unterstützt.

Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die

zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs “eine volle und offene Information der

Bevölkerung” verlangt. Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur

immerwährenden Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der

Vergangenheit und Gegenwart gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat,

sondern dies auch in der Zukunft tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und

WEU nicht bestritten. Bündnisfreiheit Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an

Kriegen sind gute Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind

auch die drei Elemente der immerwährenden Neutralität.

Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische

Entwicklung der 2. Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte

Optionenfrage der Bundesregierung. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich

bedenklich wird die Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute

von Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der

immerwährenden Neutralität zum Ziel haben. Auch wenn das “Österreichische Institut für

Europäische Sicherheit” (ÖIES) als grundlegende Richtung “unabhängige Sachinformation

über Fragen der europäischen Sicherheit” angibt, ist der Inhalt der Publikationen und

Veranstaltungen eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen

Republik Österreich orientiert. So kann ja die “volle und offene Information der

Bevölkerung”, wie sie der Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint

gewesen sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Mit welchen Summen hat das Unterrichtsministerium das “Österreichische Institut für

Europäische Sicherheitspolitik”‘ in den Jahrenl997, 1998 und 1999 subventioniert?

2. Hat das “Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik” in Ihrem Ressort

für Einzelprojekte die im Jahr 1998 oder 1999 stattfinden sollen, um finanzielle

Unterstützung und in welcher Höhe angesucht?

3. Ist Ihnen der Inhalt und die Referentenliste der Veranstaltung des ÖIES bei Vergabe

der Subvention bekanntgewesen?

4. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII

GP) heißt es ausdrücklich: “Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die

vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung”. Durch welche

Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch Ihre Subventionspolitik diesem

Gesetzesbefehl weiterhin folgen wird?