4547/J XX.GP
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend Österreichisches Institut für Europäische Sicherheitspolitik (ÖIES)
In Linz wird am 5. Juni vom ÖIES ein Seminar zum Thema Europa 2000 durchgeführt bei
dem praktisch aussschließlich exponierte Befürworter eines Beitrittes zu Nato oder Weu
referieren werden. Neben dem Verbindungsoffizier Österreichs bei der Nato, einem
Brigadier und dem Nato - Sicherheitsexperten des Verteidigungsministeriums wird auch
Botschafter Dr. Hochleitner und Prof. Klaus Emmerich, die bisher auch nicht durch
besonders kritische Beiträge zur Nato aufgefallen sind, an dem Seminar teilnehmen. Der
Höhepunkt der Veranstaltung wird die zweimalige Durchführung einer Podiumsdiskussion
darstellen (einmal um 17 Uhr im Landhaus und in selber Besetzung um 19 Uhr in der
Wirtschaftskammer), an der die genannten fünf Referenten in einer mit Sicherheit an
Spannung kaum überbietbaren Kontroverse Ihre Positionen zu den “Konsequenzen für die
Sicherheitspolitik Österreichs” austauschen werden. Nach Angaben des Programmes wird
diese Veranstaltung von der EU, dem Land Oberösterreich und dem Unterrichtsministerium
unterstützt.
Bundespräsident Thomas Klestil hat in seiner Neujahrsansprache 1998 in Bezug auf die
zukünftige Sicherheitspolitik Österreichs “eine volle und offene Information der
Bevölkerung” verlangt. Die geltende Verfassung der Republik Österreich bekennt sich zur
immerwährenden Neutralität. Daß die Doktrin der Neutralität nicht nur in der
Vergangenheit und Gegenwart gute Dienste für die Sicherheit dieses Landes geleistet hat,
sondern dies auch in der Zukunft tun kann, wird selbst von Befürwortern von NATO und
WEU nicht bestritten. Bündnisfreiheit Stationierungsverbot und die Nichtteilnahme an
Kriegen sind gute Voraussetzungen für eine friedliche Entwicklung in der Welt. Das sind
auch die drei Elemente der immerwährenden Neutralität.
Aus staatspolitischer Sicht ist der verfassungsrechtliche Bestand für die sicherheitspolitische
Entwicklung der 2. Republik in jedem Fall relevanter, als die weitgehend ungeklärte
Optionenfrage der Bundesregierung. Demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich
bedenklich wird die Angelegenheit, wenn ausschließlich jene privaten Vereine und Institute
von Regierungsstellen gefördert werden, die eigentlich die Abschaffung der
immerwährenden Neutralität zum Ziel haben. Auch wenn das “Österreichische Institut für
Europäische Sicherheit” (ÖIES) als grundlegende Richtung “unabhängige Sachinformation
über Fragen der europäischen Sicherheit” angibt, ist der Inhalt der Publikationen und
Veranstaltungen eindeutig gegen den Verfassungsboden der immerwährend neutralen
Republik Österreich orientiert. So kann ja die “volle und offene Information der
Bevölkerung”, wie sie der Bundespräsident Anfang des Jahres verlangt hat, nicht gemeint
gewesen
sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Mit welchen Summen hat das Unterrichtsministerium das “Österreichische Institut für
Europäische Sicherheitspolitik”‘ in den Jahrenl997, 1998 und 1999 subventioniert?
2. Hat das “Österreichische Institut für Europäische Sicherheitspolitik” in Ihrem Ressort
für Einzelprojekte die im Jahr 1998 oder 1999 stattfinden sollen, um finanzielle
Unterstützung und in welcher Höhe angesucht?
3. Ist Ihnen der Inhalt und die Referentenliste der Veranstaltung des ÖIES bei Vergabe
der Subvention bekanntgewesen?
4. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Neutralitätsgesetzes (598 d. Beil. VII
GP) heißt es ausdrücklich: “Der Gesetzesbefehl der Vorlage richtet sich auch an die
vollziehende Gewalt und insbesondere an die Bundesregierung”. Durch welche
Maßnahmen werden Sie sicherstellen, daß auch Ihre Subventionspolitik diesem
Gesetzesbefehl weiterhin folgen wird?