4557/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Aumayr, Madl

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung (LMKV)

Was in einem Produkt drin ist, muß auf der Verpackung draufstehen. So schreibt es zumindest

die Lebensmittel - Kennzeichnung (LMKV) gesetzlich vor. Die Praxis sieht freilich

anders aus. Seit einigen Jahren gibt es in Österreich die E - Nummern - Regelung, die bei den

Konsumenten für Verwirrung sorgt. Jeder Hersteller hat die Freiheit, auf der Verpackung

entweder den chemischen Zusatzstoff mit ganzem Namen oder eben den jeweiligen E - Code

anzugeben. Tatsächlich werden nur die E - Nummern verwendet. So. steht beispielsweise "E

621” für Natriumglutamat. Da es Hunderte solche? Codes gibt, verliert der Käufer den

Überblick und weiß nicht, welche Zusatzstoffe sich in den Produkten befinden.

Viele B - Nummern sind zwar von Amts wegen ungiftig, aber nicht immer unbedenklich. Die

Konservierungsstoffe E 232 und E 233 beispielsweise fördern im Tierversuch Blasenkrebs, der

Farbstoff E 102 kann Allergien auslösen, das Antioxidans E 310 führte bei Säuglingen zu

Iebensbedrohlicher Blausucht. Die Liste der bedenklichen E - Nummern ist lang.

Gerade wegen ihrer Bedeutung für die Lebensmittelherstellung sollte die Zulassung von

Zusatzstoffen an besondere Anforderungen geknüpft sein. Sie sollten in erster Linie nicht

gesundheitsschädlich sein und auch einen für den Konsumenten nutzbaren Zweck

gewährleisten. Daher stellt sich die Frage, ob der Einsatz viele dieser Stoffe immer notwendig

ist und ob nicht andere Alternativen zur Erzielung desselben Zweckes der Vorrang gegeben

werden könnte, um eine möglichst geringe Gesamtaufnahme bedenklicher Stoffe zu erreichen.

Außerdem reagieren immer mehr Menschen auf bestimmte Zusatzstoffe mit allergischen

Reaktionen, so daß gerade in diesen Fällen der ausführlichen Kennzeichnung der Inhaltsstoffe

in Lebensmitteln besondere Bedeutung zukommt. Die E - Nummern auf den Verpackungen

stiften nur Verwirrung und geben den Konsumenten sehr wenig Information.

Unter den Konsumentenschutzvereinigungen gehen die Urteile über bedenkliche Zusatzstoffe

bei Lebensmitteln weit auseinander, was wiederum für totale Verwirrung sorgt. Der Verein für

Konsumentenschutz meint zwar in der Zeitschrift "Konsument” (Nummer 7/94), daß die

Hersteller auf den Lebensmittel - Verpackungen nicht nur die E - Nummern, sondern auch die

vollständigen Namen der Zusatzstoffe angeben sollen. Im “Konsument” wird aber nicht

erwähnt, daß viele Zusatzstoffe bedenklich sind.

Völlig anders sind die Informationen der Arbeiterkammer. Die oberösterreichische

Arbeiterkammer hat eine eigene Broschüre mit dem Titel "Lebensmittelkennzeichnung”

herausgegeben, in der sie ausdrücklich auf die Gefährlichkeit vieler Zusatzstoffe hinweist. In

der Broschüre findet sich ein Verzeichnis aller E - Nummern, bei denen Nebenwirkungen

auftreten können. Und das sind ziemlich viele. Auch der ÖKO - Test Verlag in Frankfurt hat

eine lange Liste mit bedenklichen E - Nummern veröffentlicht.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

folgende schriftliche

ANFRAGE

1. Warum unterscheiden sich die Informationen der Arbeiterkammer und des Vereins für

Konsumentenschutz über bedenkliche Zusatzstoffe?

2. Wäre hier eine einheitliche Informationspolitik nicht sinnvoller anstatt Verwirrung zu stiften?

3. Hat der Verein für Konsumentenschutz nicht die Pflicht auf die Bedenklichkeit vieler

Zusatzstoffe hinzuweisen?

4. Halten Sie die E - Nummern - Regelung als einzige Kennzeichnungsmöglichkeit von

Zusatzstoffen auf Lebensmittelverpackungen für sinnvoll?

5. Warum werden die Hersteller nicht verpflichtet, die Zusatzstoffe mit ganzem Namen

anzugeben?

6. Warum werden die Hersteller nicht verpflichtet, auch auf die Nebenwirkungen und Risiken

der jeweiligen Zusatzstoffe hinzuweisen?

7. Welche Aufklärungskampagne betreiben Sie, um die Bevölkerung über die E - Nummern und

bedenkliche Zusatzstoffe zu informieren?

8. Wieviele E - Nummern gab es vor dem EU - Beitritt?

9. Wieviele waren davon bedenklich?

10. Wieviele E - Nummern gab es nach dem EU - Beitritt?

11. Welche E - Nummern sind jetzt in Österreich verboten?

12. Warum sind die jeweiligen E - Nummern verboten?

13. Welche E - Nummern sind Ihrer Meinung nach bedenklich?

14. Welche Nebenwirkungen weisen die Ihrer Meinung nach bedenklichen E - Nummern auf?

15. Welche E - Nummern sind Ihrer Meinung nach unbedenklich?

16. Warum setzen Sie sich nicht für das Verbot von bedenklichen E - Nummern ein?

17. Wie oft wird die Liste der E - Nummern hinsichtlich Ihrer Bedenklichkeit überprüft?

18. Planen Sie konkrete Änderungen bei der Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung?

C.H.