4557/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Meisinger, Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Aumayr, Madl
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung (LMKV)
Was in einem Produkt drin ist, muß auf der Verpackung draufstehen. So schreibt es zumindest
die Lebensmittel - Kennzeichnung (LMKV) gesetzlich vor. Die Praxis sieht freilich
anders aus. Seit einigen Jahren gibt es in Österreich die E - Nummern - Regelung, die bei den
Konsumenten für Verwirrung sorgt. Jeder Hersteller hat die Freiheit, auf der Verpackung
entweder den chemischen Zusatzstoff mit ganzem Namen oder eben den jeweiligen E - Code
anzugeben. Tatsächlich werden nur die E - Nummern verwendet. So. steht beispielsweise "E
621” für Natriumglutamat. Da es Hunderte solche? Codes gibt, verliert der Käufer den
Überblick und weiß nicht, welche Zusatzstoffe sich in den Produkten befinden.
Viele B - Nummern sind zwar von Amts wegen ungiftig, aber nicht immer unbedenklich. Die
Konservierungsstoffe E 232 und E 233 beispielsweise fördern im Tierversuch Blasenkrebs, der
Farbstoff E 102 kann Allergien auslösen, das Antioxidans E 310 führte bei Säuglingen zu
Iebensbedrohlicher Blausucht. Die Liste der bedenklichen E - Nummern ist lang.
Gerade wegen ihrer Bedeutung für die Lebensmittelherstellung sollte die Zulassung von
Zusatzstoffen an besondere Anforderungen geknüpft sein. Sie sollten in erster Linie nicht
gesundheitsschädlich sein und auch einen für den Konsumenten nutzbaren Zweck
gewährleisten. Daher stellt sich die Frage, ob der Einsatz viele dieser Stoffe immer notwendig
ist und ob nicht andere Alternativen zur Erzielung desselben Zweckes der Vorrang gegeben
werden könnte, um eine möglichst geringe Gesamtaufnahme bedenklicher Stoffe zu erreichen.
Außerdem reagieren immer mehr Menschen auf bestimmte Zusatzstoffe mit allergischen
Reaktionen, so daß gerade in diesen Fällen der ausführlichen Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
in Lebensmitteln besondere Bedeutung zukommt. Die E - Nummern auf den Verpackungen
stiften nur Verwirrung und geben den Konsumenten sehr wenig Information.
Unter den Konsumentenschutzvereinigungen gehen die Urteile über bedenkliche Zusatzstoffe
bei Lebensmitteln weit auseinander, was wiederum für totale Verwirrung sorgt. Der Verein für
Konsumentenschutz meint zwar in der Zeitschrift "Konsument” (Nummer 7/94), daß die
Hersteller auf den Lebensmittel - Verpackungen nicht nur die E - Nummern, sondern auch die
vollständigen Namen der Zusatzstoffe angeben sollen. Im “Konsument” wird aber nicht
erwähnt, daß viele Zusatzstoffe bedenklich sind.
Völlig anders sind die Informationen der Arbeiterkammer. Die oberösterreichische
Arbeiterkammer hat eine eigene Broschüre mit dem Titel "Lebensmittelkennzeichnung”
herausgegeben, in der sie ausdrücklich auf die Gefährlichkeit vieler Zusatzstoffe hinweist. In
der Broschüre findet sich ein Verzeichnis aller E - Nummern, bei denen Nebenwirkungen
auftreten können. Und das sind ziemlich viele. Auch der ÖKO - Test Verlag in Frankfurt hat
eine lange Liste mit bedenklichen E - Nummern veröffentlicht.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende schriftliche
ANFRAGE
1. Warum unterscheiden sich die Informationen der Arbeiterkammer und des Vereins für
Konsumentenschutz über bedenkliche Zusatzstoffe?
2. Wäre hier eine einheitliche Informationspolitik nicht sinnvoller anstatt Verwirrung zu stiften?
3. Hat der Verein für Konsumentenschutz nicht die Pflicht auf die Bedenklichkeit vieler
Zusatzstoffe hinzuweisen?
4. Halten Sie die E - Nummern - Regelung als einzige Kennzeichnungsmöglichkeit von
Zusatzstoffen auf Lebensmittelverpackungen für sinnvoll?
5. Warum werden die Hersteller nicht verpflichtet, die Zusatzstoffe mit ganzem Namen
anzugeben?
6. Warum werden die Hersteller nicht verpflichtet, auch auf die Nebenwirkungen und Risiken
der jeweiligen Zusatzstoffe hinzuweisen?
7. Welche Aufklärungskampagne betreiben Sie, um die Bevölkerung über die E - Nummern und
bedenkliche Zusatzstoffe zu informieren?
8. Wieviele E - Nummern gab es vor dem EU - Beitritt?
9. Wieviele waren davon bedenklich?
10. Wieviele E - Nummern gab es nach dem EU - Beitritt?
11. Welche E - Nummern sind jetzt in Österreich verboten?
12. Warum sind die jeweiligen E - Nummern verboten?
13. Welche E - Nummern sind Ihrer Meinung nach bedenklich?
14. Welche Nebenwirkungen weisen die Ihrer Meinung nach bedenklichen E - Nummern auf?
15. Welche E - Nummern sind Ihrer Meinung nach unbedenklich?
16. Warum setzen Sie sich nicht für das Verbot von bedenklichen E - Nummern ein?
17. Wie oft wird die Liste der E - Nummern hinsichtlich Ihrer Bedenklichkeit überprüft?
18. Planen Sie konkrete Änderungen bei der Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung?
C.H.