4560/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haigermoser
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend die Belastung für die heimische Wirtschaft durch die trotz Auslaufens der
Arbeiterabfertigungssonderaktion weiterhin zu entrichtende Kammerumlage II
Am 23.10.1979 wurde der Antrag 22/A der Abgeordneten Sallinger, Mühlbacher betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Handelskammergesetz geändert wird (6.
Handelskammergesetznovelle) im Nationalrat behandelt. Im Rahmen dieser Novelle wurde in
den neuen § 57 Abs. 4 und 5 den Landes - bzw. der Bundeskammer die Möglichkeit
eingeräumt, zur Bedeckung ihrer Ausgaben festzulegen, daß die Kammermitglieder eine
weitere Umlage (Kammerumlage 2) zu entrichten haben, die auf die Lohnsumme abstellt.
Die Zustimmung der SPÖ zu diesem Antrag "erkaufte” man sich damals vornehmlich durch
die "Zusicherung” der Kammer, mit diesen Geldern, die Finanzierung der Arbeiterabfertigung
abzusichern, was den entsprechenden Debattenbeiträgen der 19. Sitzung des NR vom
17.12.1979 durchaus entnommen werden kann. So stellt Handelskammerpräsident Sallinger
(entschuldigend) fest, daß “die umlagenrechtlichen Bestimmungen, die der Handelskammer
neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen, im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen
Absicherung der neu eingeführten Arbeiterabfertigung notwendig geworden sind.”
Verschwiegen wurde aber, daß es sich hiebei nicht ausschließlich um die Finanzierung einer
Selbsthilfeaktion zur Bestreitung von Abfertigungsansprüchen sondern auch, bzw.
mittlerweile ausschließlich, um eine weitere Geldquelle für die Kammern zulasten ihrer
Mitglieder handelt. Wenn Sallinger in dem o.a. Debattenbeitrag ausführte, daß “aus den
bisherigen Kammerumlagen die Mittel für diese Aktion nicht aufgebracht werden können”,
und es daher “erforderlich sei, die Finanzierung
für diese Aktion sicherzustellen”, so
suggerierte er fälschlicherweise eine 100 %ige “Zweckbindung”‘ der durch diese
Kammerumlage 2 lukrierten Geldmittel.
Die Einführung dieser zusätzlichen Belastung für die Unternehmer ist um so grotesker, die
o.a. Begründung für die Einführung um so verständlicher, wenn man liest, daß sich Sallinger
in eben dieser Rede über die Lohnnebenkosten beklagt, “bei denen wir an der Spitze Europas
sind”. Diese Kammerumlage 2 als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wurde dann am
17.12.1979 vom Nationalrat beschlossen. Dieser neu eingeführte Dienstgeberzuschlag wurde
in Etappen bis 1984 von ursprünglich 1 Promille auf 1,6 Promille, 1985 auf 2,4 Promille,
1986 auf 3,2 Promille der Lohn - und Gehaltssumme erhöht. Dazu kam noch ein Anteil der
Bundeskammer (1986 0,8 Promille), so daß seit dem Jahre 1986 die Belastung insgesamt 4
Promille beträgt. Begründet wurde die Einführung der Kammerumlage 2 darüber mit dem
Ausfall an Beiträgen nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Bereits am 16.9.1985
verwies jedoch der damalige Staatssekretär Dkfm. Holger Bauer auf die Tatsache, daß durch
den Dienstgeberzuschlag wesentlich mehr Mittel für die Kammer hereinkommen als der
Ausfall durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer beträgt. Der Trend vom Mai 1984
berichtet unter dem Titel “Sallingers Körberlgeld” in diesem Zusammenhang unter anderem,
daß der Bundeskammerpräsident in einer Nacht - und Nebelaktion dafür gesorgt hat, daß der
Vorteil aus der kürzlich stufenweise abgeschafften Gewerbekapitalsteuer durch eine neue
Kammerumlage mehr als wettgemacht wird. Ende 1989 wurde die
Arbeiterabfertigungssonderaktion in der Form von Zuschüssen an Betriebe eingestellt. Nach
Auslaufen der Sonderaktion waren allein im Bundesland Oberösterreich noch 200 Mio. öS
übrig, die nicht mehr zur Unterstützung der Betriebe ausbezahlt, sondern zum Großteil
zweckwidrig als Rücklage für Pensionen der Kammerangestellten verwendet wurden.
Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
ANFRAGE:
1) In welcher Höhe liegen die Einnahmen aus der Kammerumlage II jährlich seit ihrem
Bestehen?
2) Wie teilten sich die jährlichen Einnahmen auf die einzelnen Landeskammern bzw. die
Bundeskammer auf?
3) Welche Beträge wurden aus den Einnahmen der Kammerumlage II jährlich von den
einzelnen Landeskammern bzw. der Bundeskammer im Rahmen der
Arbeiterabfertigungssonderaktion ausgezahlt?
4) Welcher Verwendung wurden die Mittel aus den Einnahmen der Kammerumlage II nach
dem Auslaufen der Arbeiterabfertigungssonderaktion im Jahre 1989 jährlich zugeführt?
5) Aus welchem Grund wird die Kammerumlage II trotz des Auslaufens der
Arbeiterabfertigungssonderaktion im Jahre 1989 auch zehn Jahre später noch immer
eingehoben?