4560/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haigermoser

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend die Belastung für die heimische Wirtschaft durch die trotz Auslaufens der

Arbeiterabfertigungssonderaktion weiterhin zu entrichtende Kammerumlage II

Am 23.10.1979 wurde der Antrag 22/A der Abgeordneten Sallinger, Mühlbacher betreffend

ein Bundesgesetz, mit dem das Handelskammergesetz geändert wird (6.

Handelskammergesetznovelle) im Nationalrat behandelt. Im Rahmen dieser Novelle wurde in

den neuen § 57 Abs. 4 und 5 den Landes - bzw. der Bundeskammer die Möglichkeit

eingeräumt, zur Bedeckung ihrer Ausgaben festzulegen, daß die Kammermitglieder eine

weitere Umlage (Kammerumlage 2) zu entrichten haben, die auf die Lohnsumme abstellt.

Die Zustimmung der SPÖ zu diesem Antrag "erkaufte” man sich damals vornehmlich durch

die "Zusicherung” der Kammer, mit diesen Geldern, die Finanzierung der Arbeiterabfertigung

abzusichern, was den entsprechenden Debattenbeiträgen der 19. Sitzung des NR vom

17.12.1979 durchaus entnommen werden kann. So stellt Handelskammerpräsident Sallinger

(entschuldigend) fest, daß “die umlagenrechtlichen Bestimmungen, die der Handelskammer

neue Finanzierungsmöglichkeiten erschließen, im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen

Absicherung der neu eingeführten Arbeiterabfertigung notwendig geworden sind.”

Verschwiegen wurde aber, daß es sich hiebei nicht ausschließlich um die Finanzierung einer

Selbsthilfeaktion zur Bestreitung von Abfertigungsansprüchen sondern auch, bzw.

mittlerweile ausschließlich, um eine weitere Geldquelle für die Kammern zulasten ihrer

Mitglieder handelt. Wenn Sallinger in dem o.a. Debattenbeitrag ausführte, daß “aus den

bisherigen Kammerumlagen die Mittel für diese Aktion nicht aufgebracht werden können”,

und es daher “erforderlich sei, die Finanzierung für diese Aktion sicherzustellen”, so

suggerierte er fälschlicherweise eine 100 %ige “Zweckbindung”‘ der durch diese

Kammerumlage 2 lukrierten Geldmittel.

Die Einführung dieser zusätzlichen Belastung für die Unternehmer ist um so grotesker, die

o.a. Begründung für die Einführung um so verständlicher, wenn man liest, daß sich Sallinger

in eben dieser Rede über die Lohnnebenkosten beklagt, “bei denen wir an der Spitze Europas

sind”. Diese Kammerumlage 2 als Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wurde dann am

17.12.1979 vom Nationalrat beschlossen. Dieser neu eingeführte Dienstgeberzuschlag wurde

in Etappen bis 1984 von ursprünglich 1 Promille auf 1,6 Promille, 1985 auf 2,4 Promille,

1986 auf 3,2 Promille der Lohn - und Gehaltssumme erhöht. Dazu kam noch ein Anteil der

Bundeskammer (1986 0,8 Promille), so daß seit dem Jahre 1986 die Belastung insgesamt 4

Promille beträgt. Begründet wurde die Einführung der Kammerumlage 2 darüber mit dem

Ausfall an Beiträgen nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Bereits am 16.9.1985

verwies jedoch der damalige Staatssekretär Dkfm. Holger Bauer auf die Tatsache, daß durch

den Dienstgeberzuschlag wesentlich mehr Mittel für die Kammer hereinkommen als der

Ausfall durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer beträgt. Der Trend vom Mai 1984

berichtet unter dem Titel “Sallingers Körberlgeld” in diesem Zusammenhang unter anderem,

daß der Bundeskammerpräsident in einer Nacht -  und Nebelaktion dafür gesorgt hat, daß der

Vorteil aus der kürzlich stufenweise abgeschafften Gewerbekapitalsteuer durch eine neue

Kammerumlage mehr als wettgemacht wird. Ende 1989 wurde die

Arbeiterabfertigungssonderaktion in der Form von Zuschüssen an Betriebe eingestellt. Nach

Auslaufen der Sonderaktion waren allein im Bundesland Oberösterreich noch 200 Mio. öS

übrig, die nicht mehr zur Unterstützung der Betriebe ausbezahlt, sondern zum Großteil

zweckwidrig als Rücklage für Pensionen der Kammerangestellten verwendet wurden.

Aus diesen Gründen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE:

1) In welcher Höhe liegen die Einnahmen aus der Kammerumlage II jährlich seit ihrem

Bestehen?

2) Wie teilten sich die jährlichen Einnahmen auf die einzelnen Landeskammern bzw. die

Bundeskammer auf?

3) Welche Beträge wurden aus den Einnahmen der Kammerumlage II jährlich von den

einzelnen Landeskammern bzw. der Bundeskammer im Rahmen der

Arbeiterabfertigungssonderaktion ausgezahlt?

4) Welcher Verwendung wurden die Mittel aus den Einnahmen der Kammerumlage II nach

dem Auslaufen der Arbeiterabfertigungssonderaktion im Jahre 1989 jährlich zugeführt?

5) Aus welchem Grund wird die Kammerumlage II trotz des Auslaufens der

Arbeiterabfertigungssonderaktion im Jahre 1989 auch zehn Jahre später noch immer

eingehoben?