4567/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Prinzhorn und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Durchführung der Steuerreform in zwei Etappen
In der APA - Meldung 338 vom 15. Juni 1998 bestätigt das Finanzministerium die Pläne
zur Durchführung einer Steuerreform in zwei Schritten. Als erster Schritt sei geplant, im
Jahr 2000 Steuerausnahmen zu streichen. Im zweiten Schritt soll im Jahr 2001 eine
steuerliche Strukturreform gemeinsam mit dem Finanzausgleich verhandelt werden.
Die Überlegungen zur Zweiteilung der Steuerreform hängen mit der Belastung durch
das Familienpaket zusammen. Laut Angaben Ihres Ressorts kostet die in zwei Etappen
- 1999 und 2000 - starrende Mehrförderung der Familien 12.6 Mrd. Schilling, die je zur
Hälfte aus dem Budget und dem Familienlastenausgleichsfonds aufgebracht werden
soll. Für 1999 steht eine Budgetbelastung daraus in Höhe von zwei Mrd. Schilling fest,
für 2000 ist diese noch auszuverhandeln. Die Länder sollen 600 Millionen Schilling
beisteuern. An weiteren familienbezogenen Unterstützungen stehen ab 2000
Förderungen im Raum, die zusätzlich rund 1,5 Mrd. Schilling kosten würden.
Der Steuerreformkommission wurde seitens Ihres Ministeriums die Vorgabe erteilt, daß
die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit gesenkt und dafür jene des Faktors Kapital
angehoben werden solle. Weiters soll die Steuerreformkommission Überlegungen
hinsichtlich einer höheren Ressourcenbesteuerung (Energie) anstellen.
Einer Gegenüberstellung des BM f. Finanzen der Monats - und Jahreserfolge zweier
Finanzjahre über öffentlichen Abgaben kann folgendes entnommen werden: Die
Bruttogesamteinnahmen des Bundes stiegen im Zeitraum Jänner bis Mai 1998 um 9
Prozent auf 244,018 Mrd. Schilling gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Dies kommt einem Anstieg von 20,221 Mrd. Schilling gleich. Die Einnahmen aus der
Umsatzsteuer erhöhten sich etwa um 8,3 Prozent oder 5,236 Mrd. Schilling, die
Einnahmen aus der Körperschaftssteuer stiegen um 40,5 Prozent oder 6.482 Mrd.
Schilling gegenüber der Vergleichsperiode des Vorjahres.
Im September des Vorjahres veröffentlichte das Statistische Amt der Europäischen
Gemeinschaften (EUSTAT) eine Statistik der durchschnittlichen Belastung in allen
Mitgliedstaaten durch Steuern- und Sozialabgaben in Prozent des BIP für das Jahr 1996.
Österreich erreichte mit 45,7 Prozent dabei einen Spitzenwert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Betrachtet man die Entwicklung des Abgabenerfolges des Bundes im Zeitraum
Jänner bis Mai, so fällt eine deutlicher Anstieg des Abgabenerfolges auf. Was sind die
Gründe dieses Anstieges? Hat ein derartiger Anstieg direkte Auswirkungen auf die
Steuer - und Abgabenquote? Welche Höhe wird die Steuer - und Abgabenquote im Jahr
998 voraussichtlich erreichen? Wird sie weiter ansteigen? Ist diesbezüglich eine
Trendumkehr zu erwarten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
2. Sie betonen regelmäßig die Notwendigkeit einer aufkommensneutralen
Steuerreform. Wie soll eine derartige Reform konkret umgesetzt werden?
3. Welche Auswirkungen würden sich aus einer aufkommensneutralen Steuerreform
auf die Steuer- und Abgabenquote ergeben? Würde die Steuer - und Abgabenquote
sinken? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
4. Sie planen für das Jahr 2000 eine Streichung von Steuerausnahmen. Gibt es bereits
konkrete Überlegungen, welche Steuerausnahmen davon betroffen sind? Wenn ja,
welche? Wenn nein, bis wann werden im Sinne einer möglichst hohen Rechtssicherheit
die betroffenen Ausnahmen bekannt gegeben? Können Sie eine rückwirkende
Streichung von Steuerausnahmen ausschließen?
5. Auf welche Höhe werden sich die Mehreinnahmen, die aus der geplanten Streichung
der Steuerausnahmen resultieren, belaufen?
6. Die Gründe für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über die Reform
der Familienbesteuerung liegen in einer jahrelangen Ungerechtigkeit, die für die
österreichischen Steuerzahler Belastungen in Milliardenhöhe bedeutete. Warum kommt
für Sie die Behebung dieser Ungerechtigkeit einem Vorziehen der Steuerreform gleich?
Werden die zusätzlichen Kosten der Familienförderung durch die positive Entwicklung
des Abgabenerfolges ausgeglichen? Wenn ja, warum bedarf es zusätzlich einer
Streichung von Steuerausnahmen?
7. Wie stellen Sie sich konkret eine Erhöhung der Ressourcenbesteuerung vor?
8. Wie stellen Sie sich konkret die künftige Besteuerung des Faktors Kapital vor?
9. Planen Sie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems? Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?