4569/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Moser, Kier, Partnerinnen und Partner

an den Herrn Bundesminister für Inneres

betreffend den Verdacht der Verletzung von Dienstpflichten durch Bezirksinspektor

Josef Kleindienst, dienstführender Beamter Bundespolizeidirektion Wien,

Generalinspektorat der Sicherheitswache

Am Mittwoch, den 27. Mai 1998, hat der Vorsitzende der Freien Gewerkschaft

Österreichs - FGÖ, Herr Bezirksinspektor Josef Kleindienst, Beamter der

Bundespolizeidirektion Wien, Generalinspektorat der Sicherheitswache, in einer

Pressekonferenz angekündigt, Beschwerden von "Gesetzesbrechern und Straftätern”

gegen Mitglieder der neu gegründeten Freien Exekutivgewerkschaft - FEG ungeprüft

mit zivilrechtlicher Klage beantwortet werden sollen. Laut Zitat der Presseaussendung

vom 27. Mai (APA, 12:26 Uhr) will Bezirksinpektor Kleindienst damit vor allem dem

“linken Vorwurf” der “Prügelpolizei” entgegentreten.

Diese Aussagen wurden von ihm in der Nachrichtensendung ZIB 3 in der Nacht von 27.

auf 28. Mai in einem Live - Interview wiederholt und bekräftigt.

In einer Presseaussendung vom 29. Mai 1998, (OTS 0183) äußert sich Kleindienst

wörtlich: “(...) Unser gewerkschaftliches Angebot richtet sich in erster Linie gegen

Kriminelle, die es sich zur Angewohnheit gemacht haben, absurde Dienstvorschriften

und Gesetzeslücken zu nützen, um durch haltlose Beschwerden Polizisten, Gendarmen

und Kriminalbeamte in ihrer Arbeit zu behindern. (...)“‚.

In der Presseaussendung vom 3. Juni 1998 (APAO2O6) wird Kleindienst zitiert, die FEG

wolle mit diesem “aktiven Rechtsschutz” die Exekutive vor “systematisch” von

“kriminellen” eingebrachten Beschwerden schützen.

Der § 43 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 normiert, daß der Beamte “in seinem

gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat, daß das Vertrauen der

Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten

bleibt.”

Die Aussagen und Aussendungen des Herrn Kleindienst haben eine Fülle von

Reaktionen in der medialen Berichterstattung ausgelöst. Berichte unter Schlagzeilen

wie ‚,FP - Gewerkschaft droht Bürgern” (Die Presse, 28.5.), “Wer sich beschwert wird ge -

klagt” (Der Standard, Salzburger Nachrichten, 28.5., Kleine Zeitung 29.5.), “Bald

‚Maulkorb - Erlaß für Bürger?” (Wiener Zeitung, 29.5.), “Polizei - Opfer sollen schweigen”

(Kurier, 31.5.) oder “Gefährlich Immun” (Der Standard, 10.6.) und viele andere

Pressemeldungen und Reaktionen von Leserinnen und Lesern haben mehr als deutlich

gezeigt, daß die Allgemeinheit mit großer Beunruhigung und Betroffenheit auf die

Ankündigung des Herrn Kleindienst reagiert. Die Ankündigung war tatsächlich geeignet,

das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen

Aufgaben der gesamten österreichischen Exekutive zu vermindern.

Hingegen ist vom Bundesminister für Inneres bisher keine öffentliche Stellungnahme

bekannt, in der er in klarer Form zum Vorgehen des Herrn Kleindienst Stellung bezieht

bzw. Konsequenzen ankündigt. Dies ist umso verwunderlicher, als durch die

Vorgangsweise der FEG ein Menschenrechtsverständnis zum Ausdruck kommt, das in

Diktaturen eher seinen Platz hätte als in demokratischen Staaten. Denn wer

Beschwerden gegen die Polizei unterdrücken, bestrafen oder ignorieren will, mißachtet

die Grundprinzipien des Rechtsstaates.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres

folgende

ANFRAGE:

1. Halten die Dienstvorgesetzten des Herrn Bezirksinspektor Kleindienst die

Vorgangsweise, BeschwerdeführerInnen generell als "Verbrecher" und

"Gesetzesbrecher" zu bezeichnen und mit einer Zivilklage zu bedrohen, für

geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der

dienstlichen Aufgaben des BezInsp Kleindienst zu erhalten?

a) Wenn ja, teilt die oberste Dienstbehörde diese Einschätzung?

b) Wenn nein, welche Disziplinarmaßnahmen nach dem BDG 1979 werden

wann gegen Herrn BezInsp Kleindienst ergriffen werden?

2. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um Beschwerdeführerinnen

gegen die Exekutive vor ungeprüften Zivilklagen zu schützen?

3. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um BeschwerdeführerInnen

gegen die Exekutive vor pauschalen Vorverurteilungen als "Verbrecher" und

"Gesetzesbrecher" durch Exekutivbeamte zu schützen?

4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, daß das

Recht auf Beschwerde gegen die Exekutive in keiner Weise, weder durch

Klagsdrohungen, noch durch parteiische Amtsführung oder Vorverurteilung von

Beschwerdeführerinnen eingeschränkt wird? Welche Möglichkeiten der

Beweisführung sehen Sie in diesem Zusammenhang für die Beschwerde -

führerInnen?

5. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um jener Minderheit

innerhalb der österreichischen Sicherheitsexekutive, die Beschwerden generell

für Willkürakte hält, ein professionelles Berufsbild zu vermitteln?