4569/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Moser, Kier, Partnerinnen und Partner
an den Herrn Bundesminister für Inneres
betreffend den Verdacht der Verletzung von Dienstpflichten durch Bezirksinspektor
Josef Kleindienst, dienstführender Beamter Bundespolizeidirektion Wien,
Generalinspektorat der Sicherheitswache
Am Mittwoch, den 27. Mai 1998, hat der Vorsitzende der Freien Gewerkschaft
Österreichs - FGÖ, Herr Bezirksinspektor Josef Kleindienst, Beamter der
Bundespolizeidirektion Wien, Generalinspektorat der Sicherheitswache, in einer
Pressekonferenz angekündigt, Beschwerden von "Gesetzesbrechern und Straftätern”
gegen Mitglieder der neu gegründeten Freien Exekutivgewerkschaft - FEG ungeprüft
mit zivilrechtlicher Klage beantwortet werden sollen. Laut Zitat der Presseaussendung
vom 27. Mai (APA, 12:26 Uhr) will Bezirksinpektor Kleindienst damit vor allem dem
“linken Vorwurf” der “Prügelpolizei” entgegentreten.
Diese Aussagen wurden von ihm in der Nachrichtensendung ZIB 3 in der Nacht von 27.
auf 28. Mai in einem Live - Interview wiederholt und bekräftigt.
In einer Presseaussendung vom 29. Mai 1998, (OTS 0183) äußert sich Kleindienst
wörtlich: “(...) Unser gewerkschaftliches Angebot richtet sich in erster Linie gegen
Kriminelle, die es sich zur Angewohnheit gemacht haben, absurde Dienstvorschriften
und Gesetzeslücken zu nützen, um durch haltlose Beschwerden Polizisten, Gendarmen
und Kriminalbeamte in ihrer Arbeit zu behindern. (...)“‚.
In der Presseaussendung vom 3. Juni 1998 (APAO2O6) wird Kleindienst zitiert, die FEG
wolle mit diesem “aktiven Rechtsschutz” die Exekutive vor “systematisch” von
“kriminellen” eingebrachten Beschwerden schützen.
Der § 43 des Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 normiert, daß der Beamte “in seinem
gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen hat, daß das Vertrauen der
Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten
bleibt.”
Die Aussagen und Aussendungen des Herrn Kleindienst haben eine Fülle von
Reaktionen in der medialen Berichterstattung ausgelöst. Berichte unter Schlagzeilen
wie ‚,FP - Gewerkschaft droht Bürgern” (Die Presse, 28.5.), “Wer sich beschwert wird ge -
klagt”
(Der Standard, Salzburger Nachrichten, 28.5., Kleine Zeitung 29.5.),
“Bald
‚Maulkorb - Erlaß für Bürger?” (Wiener Zeitung, 29.5.), “Polizei - Opfer sollen schweigen”
(Kurier, 31.5.) oder “Gefährlich Immun” (Der Standard, 10.6.) und viele andere
Pressemeldungen und Reaktionen von Leserinnen und Lesern haben mehr als deutlich
gezeigt, daß die Allgemeinheit mit großer Beunruhigung und Betroffenheit auf die
Ankündigung des Herrn Kleindienst reagiert. Die Ankündigung war tatsächlich geeignet,
das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen
Aufgaben der gesamten österreichischen Exekutive zu vermindern.
Hingegen ist vom Bundesminister für Inneres bisher keine öffentliche Stellungnahme
bekannt, in der er in klarer Form zum Vorgehen des Herrn Kleindienst Stellung bezieht
bzw. Konsequenzen ankündigt. Dies ist umso verwunderlicher, als durch die
Vorgangsweise der FEG ein Menschenrechtsverständnis zum Ausdruck kommt, das in
Diktaturen eher seinen Platz hätte als in demokratischen Staaten. Denn wer
Beschwerden gegen die Polizei unterdrücken, bestrafen oder ignorieren will, mißachtet
die Grundprinzipien des Rechtsstaates.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
folgende
ANFRAGE:
1. Halten die Dienstvorgesetzten des Herrn Bezirksinspektor Kleindienst die
Vorgangsweise, BeschwerdeführerInnen generell als "Verbrecher" und
"Gesetzesbrecher" zu bezeichnen und mit einer Zivilklage zu bedrohen, für
geeignet, das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der
dienstlichen Aufgaben des BezInsp Kleindienst zu erhalten?
a) Wenn ja, teilt die oberste Dienstbehörde diese Einschätzung?
b) Wenn nein, welche Disziplinarmaßnahmen nach dem BDG 1979 werden
wann gegen Herrn BezInsp Kleindienst ergriffen werden?
2. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um Beschwerdeführerinnen
gegen die Exekutive vor ungeprüften Zivilklagen zu schützen?
3. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um BeschwerdeführerInnen
gegen die Exekutive vor pauschalen Vorverurteilungen als "Verbrecher" und
"Gesetzesbrecher" durch Exekutivbeamte zu schützen?
4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um sicherzustellen, daß das
Recht auf Beschwerde gegen die Exekutive in keiner Weise, weder durch
Klagsdrohungen, noch durch parteiische Amtsführung oder Vorverurteilung von
Beschwerdeführerinnen
eingeschränkt wird? Welche Möglichkeiten der
Beweisführung sehen Sie in diesem Zusammenhang für die Beschwerde -
führerInnen?
5. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um jener Minderheit
innerhalb der österreichischen Sicherheitsexekutive, die Beschwerden generell
für Willkürakte hält, ein professionelles Berufsbild zu vermitteln?