457/J

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Marianne Hagenhofer

 

und Genossen

 

an den Bundesminister für Umwelt

betreffend getrennte Müllsammlung

 

Der Erstunterfertigten Abgeordneten werden aus Gemeinden ihres Bezirkes immer wieder Beschwerden vorgebracht.  Diese Beschwerden besagen, daß zwar die Konsumenten durch die Verpackungsverordnung, die Gemeinden und die Abfallberater angehalten werden, Eisen, Bleche, Aluminium etc. zu trennen und dies von den Konsumenten auch mit hohem Einsatz und Eifer gemacht wird.  Die Gemeinden würden für diese getrennte Sammlung auch Container zur Verfügung stellen.  Kommt es jedoch zur Abfuhr des getrennt gesammelten Materials, so wird das getrennte Material ohne Rücksicht auf Sortenreinheit auf denselben LKW verladen und trotz vorheriger Trennung wieder miteinander vermischt.  Der gleiche Vorgang, so einige Beschwerden, erfolge auch bei getrennt gesammeltem Weiß- und Buntglas.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Umwelt nachstehende

 

Anfrage:

 

 

1.    Warum werden die Konsumenten aufgefordert, bestimmte Materialien getrennt und möglichst sortenrein zu sammeln, damit sie besser verwertet werden können, wenn durch ungeeignete Sammlung diese Bemühungen wiederum zunichte gemacht werden?

 

2.    Welche Kosten erwachsen der ARA und ihren Branchenrecyclinggesellschaften durch die geschilderte Vorgangsweise einiger Sammler?

 

3.       Welche gesetzliche Handhabe gibt es, das Wiedervermischen von getrennt gesammelten Altstoffen zu untersagen?

 

4.    Welche Auswirkungen hat Ihren Untersuchungen zufolge das in der Präambel geschilderte Verhalten der Sammler auf die Sammelmoral der Bevölkerung?

 

5.    Was werden Sie unternehmen, um die geschilderte Vorgangsweise in Zukunft zu unterbinden?