4574/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G.Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend WeIser Westspange
Seit Jahrzehnten ist die Weiser Westspange Gegenstand heftiger politischer Auseinanderset -
zungen, zuletzt konzentrierte sich die Diskussion auf ein offensichtlich völlig verfehltes wis -
senschaftliches Gutachten des Grazer Landschaftsarchitekten Manfred Makovec Nach der er -
zwungenen Überarbeitung wird dieses nun unter Verschluß gehalten, gleichzeitig wird ohne
abgeschlossenes Rechtsverfahren bereits mit den Enteignungsverhandlungen begonnen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wann genau wurde das eigentliche Urgut achten Makovec erarbeitet und dem Land über -
geben?
2. Welche konkreten Kosten wurden dafür verrechnet?
3 Welche Kritikpunkte entdeckte die Abteilung Straßenbau und welche konkreten Anwei -
sungen erhielt daraufhin der Gutachter?
4. Wann wurde das überarbeitete Gutachten vorgelegt, und welche Kosten wurden dafür
verrechnet?
5. Wie lautet der Wortinhalt dieses überarbeiteten und verbesserten Gutachtens zur sog.
Rinderer - Trasse?
6. Ist es richtig, daß der entsprechende Auftrag an Gutachter Makovec auf Überarbeitung
des Erstgut achtens im Mai 1997 erteilt wurde und bis heute das entsprechende Gutach -
ten nicht öffentlich präsentiert wurde?
7. Wann wurde das Gutachten dem Land OÖ sowie der österreichischen Autobahnen und
Schnellstraßen AG (ÖSAG) übermittelt?
8. Wie hoch belaufen sich die derzeit kalkulierten Kosten für den Bau der Welser West -
spange
inkl. Finanzierungskosten und Kosten zusätzlicher Umweltauflagen?
8a. Aus welchen Mitteln erfolgt die Finanzierung der West - Spange, mit welchen Etappen -
schritten, mit welchen Gesamtkosten?
9. Welche Informationen besitzt der Straßenbaulandesrat über den Ablauf des Naturschutz -
verfahrens?
10. Ist dem Herrn Landesrat bekannt, daß der oö. Umweltanwalt Dr. Wimmer Berufung ge -
gen den Bewilligungsbescheid der BH Wels - Land eingereicht hat? Wenn ja, wann ist dies
erfolgt und wann ist mit einer Entscheidung über diese Berufung zu rechnen?
11. Ist es richtig, daß trotz dieses noch nicht abgeschlossenen Verfahrens mit ersten Enteig -
nungsverfahren begonnen wurde? Wenn ja, basierend aufweichen rechtlichen Grundla -
gen und mit welchem konkreten bisherigen Ergebnis?