4575/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Maßnahmen gegen transnationale Korruption

Immer mehr internationale Organisationen haben sich in den letzten Jahren mit dem

Themenbereich transnationale Korruption beschäftigt. So hat die Generalversammlung der

UNO in einer Erklärung vom 16.12.1996 einen Aktionsplan gegen transnationale

Korruption beschlossen und zuletzt hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung (OBCD) eine Konvention gegen Korruption verabschiedet, die auch von

den 33 Mitgliedsstaaten unterzeichnet worden ist.

Schmiergeldern an Beamte für die Erteilung öffentlicher Aufträge, Abschlagszahlungen und

Schutzgelder markieren den wirtschaftlichen Bereich, in dem vor allem die Organisierte

Kriminalität zuhause ist.

Wenig bekannt in der Öffentlichkeit ist allerdings, daß Schmiergelder und Schutzgelder von

Unternehmen auch von der Steuer abgesetzt werden können, wenn sie als betriebliche

Aufwendungen glaubhaft gemacht werden können. So besagt das Schlupfloch im § 20 (1),

Ziffer 5 EStG, wonach “Geld - und Sachzuwendungen, deren Gewährung oder Annahme mit

gerichtlicher Strafe bedroht ist und die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit

Ausfuhrumsätzen im Sinne der Z. 3 stehen”, nicht abzugsfähig sind, offensichtlich nichts

anderes als daß Schmier - und Schutzgelder, die im unmittelbaren Zusammenhang mit

Ausfuhrumsätzen stehen, abzugsfähig sind.

Nach Ansicht von Experten begünstigt die Republik Österreich durch diese Steuerpraxis - so

wie die meisten industrialisierten Staaten mit Ausnahme der USA -  die Korruption im

Ausland und damit auch die Organisierte Kriminalität.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Hat die Republik Österreich die Anti - Korruptions-Konvention der OECD unterzeichnet

und zu welchen Maßnahmen hat sie sich dadurch verpflichtet?

2. Bis zu welchem Zeitpunkt müssen diese Maßnahmen in innerstaatliches Recht umgesetzt

werden?

3. Trifft es zu, daß die OECD schon seit 1989 an Maßnahmen gegen die Korruption

arbeitet und dabei zunächst 1994 Empfehlungen ausgearbeitet und 1997 ergänzt hat, mit

denen die Mitgliedsstaaten angehalten wurden, zum Beispiel das Verbot der Fähigkeit

zu steuerrechtlichen Abzügen für Bestechungszahlungen in die nationale Gesetzgebung

umzusetzen?

4. Welche Maßnahmen hat Österreich diesbezüglich schon gesetzt?

5. Nach unseren Informationen gibt es einen geheimen Erlaß des Finanzministeriums, in

dem Regelungen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit von Schmiergeldzahlungen

im Ausland festgehalten werden. Welchen Grund gibt es, einen derartigen Erlaß

geheimzuhalten bzw. sind Sie bereit, den Erlaß als Anhang zur Anfragebeantwortung zu

veröffentlichen, damit sich der Gesetzgeber über die Steuerpraxis bezüglich

Schmiergeldzahlungen ein Bild machen kann?

6. Nach unseren Informationen können bis zu 10 Prozent der Vertragssumme als

betriebliche Aufwendungen für Schmiergeldzahlungen geltend gemacht und von der

Steuer abgesetzt werden. Stimmen diese Angaben und wie hoch schätzen Sie die

Steuerausfälle durch derartige Schmiergeldzahlungen für die letzten 10 Jahre (bitte nach

einzelnen Jahren aufgliedern)?

7. Da bei Schmiergeldzahlungen im Ausland die Empfänger von den Finanzbehörden nicht

überprüft werden können, ist es den Finanzbehörden kaum möglich, die Wahrhaftigkeit

derartiger Angaben zu überprüfen. Sind Ihnen dennoch Fälle bekannt, bei denen

Unternehmen Schmiergeldzahlungen geltend gemacht haben, obwohl keine geleistet

wurden?

8. Hat es Anzeigen gegen Unternehmen wegen tatsächlicher oder vorgetäuschter

Schmiergeldzahlungen gegeben? Wenn ja, wieviele in den letzten 10 Jahren und mit

welchem Ergebnis?