4587/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner und DI Schöggl

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend das Wehrpflichtigen - und Grundwehrdieneraufkommen

Nach Aussagen der für die Adaptierung der HG - NEU (sog. HG - NEU - NEU) verantwortlichen

Stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist zur Umsetzung der Adaptierung als

absolute Untergrenze eine Größe von jährlich ca. 28.000 grundwehrdienstleistenden

Wehrpflichtigen unbedingt erforderlich.

Nach den Anfragestellern vorliegenden Informationen muß aber angenommen werden, daß

diese Anzahl an Wehrdienstleistenden, so wie schon vorher bei der HG - NEU 92 die Zahl von

34.000 Soldaten, nicht erreicht werden kann. Trotz novelliertem Zivildienstgesetz steigt die

Zahl der zivildienstleistenden Wehrpflichtigen weiter an. So werden bei anhaltender Tendenz

für das Jahr 1998 über 10.000 Österreicher ihrer Wehrpflicht in Form des Zivildienstes

nachkommen.

Da damit zur Aufrechterhaltung der militärischen Landesverteidigung, vor allem zur Befüllung

der Verbände der Einsatzorganisation des Bundesheeres, nicht genügend Grundwehrdiener

vorhanden sind, muß befürchtet werden, daß auch die angestrebten Ziele der adaptierten HG -

NEU nicht erreicht werden.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

ANFRAGE

1. Wie viele Österreicher sind für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2001 stellungspflichtig?

2. Wie viele dieser Stellungspflichtigen werden auf Basis der vorhandenen Erfahrungen der

zuständigen Militärkommandos schätzungsweise für den Wehrdienst tauglich sein?

3. Wie viele wehrpflichtige Österreicher haben sich 1998 bis zum Stichtag 1. Juli zum

Zivildienst gemeldet?

4, Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden

nach den Planungen zur Adaptierung der HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und

2001 einen durchgehend achtmonatigen Wehrdienst ableisten?

5. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden

nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001

einen Wehrdienst in der Form 6+1 Monate +30 Tage ableisten?

6. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden

nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001

einen Wehrdienst in der Form 6+2 Monate ableisten?

7. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden

nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001

einen Bereitstellungschein für das Einsatzheer erhalten?

8. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden

nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001

eine Beorderung für die Miliz erhalten?

9. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher

müssen, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht werden, in den Jahren 1998,

1999, 2000 und 2001 als Einjährig - Freiwillige ihren Wehrdienst ableisten?

10. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher

müssen, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht werden, in den Jahren 1998,

1999, 2000 und 2001 während ihres Wehrdienst einen vorbereitende Kaderausbildung

ableisten?

11. Wie viele stellungspflichtige Österreicher dürfen sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und

2001 maximal zum Zivildienst melden, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht

werden können?

12. Welche Maßnahmen sind von Seiten des BMLV vorgesehen, sollte diese Anzahl an

Zivildienstmeldungen in den nächsten Jahren erreicht werden?

13. Entspricht es den Tatsachen, daß Grundwehrdiener des ET X/97 des AR 3, die nach acht

Monaten abrüsten sollten, bereits in der 18. Kalenderwoche dieses Jahres frühzeitig (ein

Monat) abgerüstet sind?

14. Wenn ja, wie erklären die verantwortlichen Stellen ein solches Vorgehen im Lichte der

,,Wehrgerechtigkeit”?

15. Wenn ja, wurde aufgrund der Maßnahmen zur Adaptierung der HG - NEU frühzeitig

abgerüstet?

16. Wenn nein, einen wie lange dauernden Grundwehrdienst sollten diese Soldaten des ET

X/97 des AR 3 gemäß ihrem Einberufungsbefehl ableisten?

17. Haben diese Soldaten eine Beorderung in die Miliz bzw. einen Bereitstellungsschein für das

Einsatzheer erhalten?

18. Wie viele der 3250 in den Jahren 1992 bis 1997 zweimal im Grenzeinsatz befindlichen

Soldaten die einen Bereitstellungsschein erhalten haben, wurden für eine Funktion als

Jäger, Panzergrenadier, Panzersoldat, Aufklärer, Artillerist usw. der Einsatzorganisation

des Heeres vorgesehen?

19. Wie viele dieser Soldaten sind für eine Verwendung als Funktionssoldat (Koch, Schreiber,

Fahrer usw.) der Einsatzorganisation des Heeres vorgesehen?

20. Sind in den Jahren seit 1992 Soldaten des JgR. 12 mehr als 8 Wochen im Grenzeinsatz im

Burgenland gestanden?

21. Wenn ja, wieviele?

22. Wenn ja, wie viele dieser Soldaten haben eine Beorderung für die Miliz oder einen

Bereitstellungsschein für die Einsatzorganisation des Heeres erhalten?

23. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß Soldaten trotzdem sie eine um bis zu 8

Wochen verkürzte Ausbildung in ihrer Einsatzfunktion erhalten haben,

feldverwendungsfähig sind?

24. Wie lange (in tatsächlicher Ausbildungszeit) muß nach den Durchführungsbestimmungen

für den Grundwehrdienst der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Panzergrenadiere, Jäger,

Artillerie, Fliegerabwehr, Aufklärer, usw.) die Ausbildung eines Soldaten dauern, damit

dieser als feldverwendungsfähig eingestuft werden kann?