4587/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, Dr. Ofner und DI Schöggl
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend das Wehrpflichtigen - und Grundwehrdieneraufkommen
Nach Aussagen der für die Adaptierung der HG - NEU (sog. HG - NEU - NEU) verantwortlichen
Stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist zur Umsetzung der Adaptierung als
absolute Untergrenze eine Größe von jährlich ca. 28.000 grundwehrdienstleistenden
Wehrpflichtigen unbedingt erforderlich.
Nach den Anfragestellern vorliegenden Informationen muß aber angenommen werden, daß
diese Anzahl an Wehrdienstleistenden, so wie schon vorher bei der HG - NEU 92 die Zahl von
34.000 Soldaten, nicht erreicht werden kann. Trotz novelliertem Zivildienstgesetz steigt die
Zahl der zivildienstleistenden Wehrpflichtigen weiter an. So werden bei anhaltender Tendenz
für das Jahr 1998 über 10.000 Österreicher ihrer Wehrpflicht in Form des Zivildienstes
nachkommen.
Da damit zur Aufrechterhaltung der militärischen Landesverteidigung, vor allem zur Befüllung
der Verbände der Einsatzorganisation des Bundesheeres, nicht genügend Grundwehrdiener
vorhanden sind, muß befürchtet werden, daß auch die angestrebten Ziele der adaptierten HG -
NEU nicht erreicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung
folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Österreicher sind für die Jahre 1998, 1999, 2000 und 2001 stellungspflichtig?
2. Wie viele dieser Stellungspflichtigen werden auf Basis der vorhandenen Erfahrungen der
zuständigen Militärkommandos schätzungsweise für den Wehrdienst tauglich sein?
3. Wie viele wehrpflichtige Österreicher haben sich 1998 bis zum Stichtag 1. Juli zum
Zivildienst
gemeldet?
4, Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden
nach den Planungen zur Adaptierung der HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 einen durchgehend achtmonatigen Wehrdienst ableisten?
5. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden
nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001
einen Wehrdienst in der Form 6+1 Monate +30 Tage ableisten?
6. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden
nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001
einen Wehrdienst in der Form 6+2 Monate ableisten?
7. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden
nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001
einen Bereitstellungschein für das Einsatzheer erhalten?
8. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher werden
nach den Planungen zur adaptierten HG - NEU in den Jahren 1998, 1999, 2000 und 2001
eine Beorderung für die Miliz erhalten?
9. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher
müssen, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht werden, in den Jahren 1998,
1999, 2000 und 2001 als Einjährig - Freiwillige ihren Wehrdienst ableisten?
10. Wie viele der für die Ableistung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Österreicher
müssen, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht werden, in den Jahren 1998,
1999, 2000 und 2001 während ihres Wehrdienst einen vorbereitende Kaderausbildung
ableisten?
11. Wie viele stellungspflichtige Österreicher dürfen sich in den Jahren 1998, 1999, 2000 und
2001 maximal zum Zivildienst melden, damit die Ziele der adaptierten HG - NEU erreicht
werden können?
12. Welche Maßnahmen sind von Seiten des BMLV vorgesehen, sollte diese Anzahl an
Zivildienstmeldungen in den nächsten Jahren erreicht werden?
13. Entspricht es den Tatsachen, daß Grundwehrdiener des ET X/97 des AR 3, die nach acht
Monaten abrüsten sollten, bereits in der 18. Kalenderwoche dieses Jahres frühzeitig (ein
Monat) abgerüstet sind?
14. Wenn ja, wie erklären die verantwortlichen Stellen ein solches Vorgehen im Lichte der
,,Wehrgerechtigkeit”?
15. Wenn ja, wurde aufgrund der Maßnahmen zur Adaptierung der HG - NEU frühzeitig
abgerüstet?
16. Wenn nein, einen wie lange dauernden Grundwehrdienst sollten diese Soldaten des ET
X/97
des AR 3 gemäß ihrem Einberufungsbefehl ableisten?
17. Haben diese Soldaten eine Beorderung in die Miliz bzw. einen Bereitstellungsschein für das
Einsatzheer erhalten?
18. Wie viele der 3250 in den Jahren 1992 bis 1997 zweimal im Grenzeinsatz befindlichen
Soldaten die einen Bereitstellungsschein erhalten haben, wurden für eine Funktion als
Jäger, Panzergrenadier, Panzersoldat, Aufklärer, Artillerist usw. der Einsatzorganisation
des Heeres vorgesehen?
19. Wie viele dieser Soldaten sind für eine Verwendung als Funktionssoldat (Koch, Schreiber,
Fahrer usw.) der Einsatzorganisation des Heeres vorgesehen?
20. Sind in den Jahren seit 1992 Soldaten des JgR. 12 mehr als 8 Wochen im Grenzeinsatz im
Burgenland gestanden?
21. Wenn ja, wieviele?
22. Wenn ja, wie viele dieser Soldaten haben eine Beorderung für die Miliz oder einen
Bereitstellungsschein für die Einsatzorganisation des Heeres erhalten?
23. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß Soldaten trotzdem sie eine um bis zu 8
Wochen verkürzte Ausbildung in ihrer Einsatzfunktion erhalten haben,
feldverwendungsfähig sind?
24. Wie lange (in tatsächlicher Ausbildungszeit) muß nach den Durchführungsbestimmungen
für den Grundwehrdienst der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Panzergrenadiere, Jäger,
Artillerie, Fliegerabwehr, Aufklärer, usw.) die Ausbildung eines Soldaten dauern, damit
dieser als feldverwendungsfähig eingestuft werden kann?