4588/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Laserpointer

Der österreichische Handel vertreibt zur Zeit sogenannte Laserpointer. Diese werden

insbesondere von Jugendlichen gekauft, mit dem Ziel, Personen mit dem von den Geräten

ausgehenden Laserstrahl zu irritieren.

Das Institut für Lasermedizin in Düsseldorf und die Kölner Fachhochschule haben diese

Laserpointer, die vornehmlich in Asien erzeugt werden, auf ihre Gesundheitstauglichkeit

überprüft und festgestellt, daß alle überprüften Geräte gesundheitsschädigend sind. Der

hochkonzentrierte Strahl, dessen Leistung viel höher liegt als auf den Packungen angegeben ist,

führt nämlich, sofern er auf die Netzhaut gerät, dieser übermäßige Wärme zu, so daß die

Netzhaut an dieser Stelle geschmolzen wird.

Laserpointer sollten aufgrund ihres Gesundheitsrisikos unter die Klasse 3b nach den

europäischen Normen eingestuft werden und besonderen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen

In Großbritannien wurden diese Lasergeräte wegen ihrer Gefährlichkeit bereits im Oktober

1997 verboten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel erhältlich sind

und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?

2) Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den

gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?

3) Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes für

sinnvoll?

4) Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien einsetzen?