4588/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Laserpointer
Der österreichische Handel vertreibt zur Zeit sogenannte Laserpointer. Diese werden
insbesondere von Jugendlichen gekauft, mit dem Ziel, Personen mit dem von den Geräten
ausgehenden Laserstrahl zu irritieren.
Das Institut für Lasermedizin in Düsseldorf und die Kölner Fachhochschule haben diese
Laserpointer, die vornehmlich in Asien erzeugt werden, auf ihre Gesundheitstauglichkeit
überprüft und festgestellt, daß alle überprüften Geräte gesundheitsschädigend sind. Der
hochkonzentrierte Strahl, dessen Leistung viel höher liegt als auf den Packungen angegeben ist,
führt nämlich, sofern er auf die Netzhaut gerät, dieser übermäßige Wärme zu, so daß die
Netzhaut an dieser Stelle geschmolzen wird.
Laserpointer sollten aufgrund ihres Gesundheitsrisikos unter die Klasse 3b nach den
europäischen Normen eingestuft werden und besonderen Sicherheitsvorkehrungen unterliegen
In Großbritannien wurden diese Lasergeräte wegen ihrer Gefährlichkeit bereits im Oktober
1997 verboten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen bekannt, daß Laserpointer problemlos im österreichischen Handel erhältlich sind
und diese gesundheitliche Schädigungen erzeugen können?
2) Welche Schritte werden Sie unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den
gefährlichen Spielzeug - Laserpointern zu schützen?
3) Finden Sie ein gesetzliches Verbot aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes für
sinnvoll?
4) Werden Sie sich für eine ähnliche Vorgangsweise wie in Großbritannien einsetzen?