460/J

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Mühlbachler

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Schließung von Bezirksgerichten

 

In einem Papier Ihres Ministeriums werden die Kriterien für die Zusammenlegung von Bezirksgerichten unter anderem an die Auslastung eines Richters, an Möglichkeiten von Kosteneinsparungen und an das "Interesse" der Rechtsschutzsuchenden geknüpft.  Heftige Proteste gegen die Schließung von "kleineren Bezirksgerichten" haben den Erstunterzeichner veranlaßt, in Oberösterreich eigene Recherchen in die Wege zu leiten, die vermuten lassen, daß der Kriterienkatalog unzulänglich ist und die Interessen von Rechtssuchenden vernachlässigt werden.

Im Hinblick darauf richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

A n f r a g e:

 

1)    Welche leistungsbezogenen Werteinheiten weisen die oberösterreichischen Einmanngerichte, einschließlich der Gerichte, welche durch richterliche Doppelplanstellen besetzt sind,

a)    im richterlichen Dienst 1993, 1994 und 1995,

b)    im nichtrichterlichen Dienst zwischen 1993 und 1995

auf?

2)    Welche Werteinheiten weisen im Vergleich dazu die Kreisgerichte Wels, Steyr und Ried im Zeitraum 1993-1995

a)    im richterlichen Dienst

b)    im nichtrichterlichen Dienst

auf?

3)    Wieviele Bezirksgerichte sind in NÖ aufgrund der Strukturreform geschlossen worden?

4)    Welche Bezirksgerichte mußten in NÖ nach der Strukturreform aufgrund von Zusammenlegungen baulich verändert werden?

5)    Welche Kosten sind dadurch angefallen?

6)    Wieviele Notariate sind an den Standorten aufgelöster Bezirksgerichte geschlossen worden?

7)    Können Sie sich für die Aufrechterhaltung ländlicher Infrastrukturen und von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum eine Umorganisation in der Weise vorstellen, daß die nichtrichterlichen Dienste durch EDV-Vernetzungen mit größeren- Einheiten in ihrer Existenz nachhaltig abgesichert werden können (Computerarbeitsplätze)?