4609/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schieß - und Sprengmittelgesetz

Informationen zufolge ereignete sich Anfang Mai dieses Jahres ein Einbruch in das

Sprengstofflager im Steinbruch Fröstl, bei dem 175 kg hochexplosiver Sprengstoff und 100 m

Zündschnur gestohlen wurden. Die Täter konnten unerkannt flüchten. Obwohl das Lager nach

dem gültigen Schieß - und Sprengmittelgesetz vorschriftsmäßig abgesichert war, hatten die

Täter leichtes Spiel und öffneten das Vorhängeschloß mittels einer Beißzange. Wäre das

Sprengstoffdepot nach modernen Sicherheitsstandards (Alarmanlage) gesichert gewesen, hätte

der Einbruch womöglich verhindert werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

ANFRAGE:

1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

2) Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen? Konnten die Täter bereits

ausgeforscht werden?

3) Konnte das gestohlene Material ausfindig gemacht werden?

4) Sehen Sie in dem Einbruch nicht die Notwendigkeit einer Novellierung des überalteten

Schieß - und Sprengmittelgesetzes?

Wenn ja, gibt es bereits einen Entwurf zu einer eventuellen Novellierung und in welche

Richtung soll das Gesetz geändert werden? Wenn nein, warum nicht?

5) Glauben Sie nicht, daß es sinnvoll wäre die Sprengmittellager mit Alarmanlagen, welche

dem Stand der Technik entsprechen, zu sichern? Wenn ja, werden Sie nötige Schritte

veranlassen? Wenn nein, warum nicht?