4609/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Schieß - und Sprengmittelgesetz
Informationen zufolge ereignete sich Anfang Mai dieses Jahres ein Einbruch in das
Sprengstofflager im Steinbruch Fröstl, bei dem 175 kg hochexplosiver Sprengstoff und 100 m
Zündschnur gestohlen wurden. Die Täter konnten unerkannt flüchten. Obwohl das Lager nach
dem gültigen Schieß - und Sprengmittelgesetz vorschriftsmäßig abgesichert war, hatten die
Täter leichtes Spiel und öffneten das Vorhängeschloß mittels einer Beißzange. Wäre das
Sprengstoffdepot nach modernen Sicherheitsstandards (Alarmanlage) gesichert gewesen, hätte
der Einbruch womöglich verhindert werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen? Konnten die Täter bereits
ausgeforscht werden?
3) Konnte das gestohlene Material ausfindig gemacht werden?
4) Sehen Sie in dem Einbruch nicht die Notwendigkeit einer Novellierung des überalteten
Schieß - und Sprengmittelgesetzes?
Wenn ja, gibt es bereits einen Entwurf zu einer eventuellen Novellierung und in welche
Richtung soll das Gesetz geändert werden? Wenn nein, warum nicht?
5) Glauben Sie nicht, daß es sinnvoll wäre die Sprengmittellager mit Alarmanlagen, welche
dem Stand der Technik entsprechen, zu sichern? Wenn ja, werden Sie nötige Schritte
veranlassen? Wenn nein, warum nicht?