4610/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Blünegger

und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Säumigkeit bei der Errichtung eines Ausbildungszentrums - Verdacht der

Immobilienspekulation durch die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol.

Im Jahre 1992 wurde durch die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol um ca. 15

Millionen Schilling eine Liegenschaft samt darauf befindlichem Gebäude an der

,‚Hallerstraße” in Innsbruck zur Errichtung eines Ausbildungszentrums angekauft.

Seit dem Ankauf des Objektes hat sich außer der Vorlage von Konzepten und der

Durchführung eines Architektenwettbewerbes nichts bewegt. Es wurde ohne Ergebnis

jahrelang diskutiert, ohne daß die AK - Tirol eine Entscheidung gefällt hätte.

Laut Jahresabschlußbericht 1997 droht dem bfi Tirol durch die Handlungsunwilligkeit/ -

Fähigkeit der Tiroler AK - Führung wegen des Nichtzustandekommens eines

Ausbildungszentrums die technische Qualifizierungskompetenz verlorenzugehen.

Im Lichte der faktischen und bereits über einen längeren Zeitraum anhaltenden

Nichtentscheidung der AK - Tirol über die Weiterverwendung der angekauften Liegenschaft

erscheint der Verdacht einer ,‚Immobilienspekulation” mittels Pflichtbeitragsgeldern nicht

unbegründet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und

Soziales als Aufsichtsbehörde über die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol in

diesem Zusammenhang folgende

Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund einer ‚,Qualifizierungsoffensive” und “aktiven

Arbeitsmarktpolitik” die überlange Nichtentscheidung der Tiroler Arbeiterkammer, für

das bfi Tirol ein Ausbildungszentrum einzurichten?

2. Erscheint es nach Ansicht der Frau Bundesministerin für die AK - Tirol zulässig und

vertretbar, daß Millionenvermögen aus Pflichtbeiträgen ohne aktive und produktive

Nutzung, Qualifizierung von Arbeitnehmern und Weiterbildung, in Liegenschaften bzw.

Immobilien investiert werden, anstatt diese im Sinne der genannten Zielsetzungen einer

Realisierung zuzuführen?

3. Welche Maßnahmen werden von der Frau Bundesministerin nach Kenntnis dieses

Sachverhaltes in dieser Angelegenheit gesetzt werden?