4612/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Trattner und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanz - Erlaß für Betriebspensionen
In Zukunft werden die Pensionskassen neben dem gesetzlichen ASVG - Rentensystem
ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge darstellen.
Steuerliche Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, dem zweiten
Standbein der Pensionssicherung, erwarten sich die heimischen Pensionskassen von
der Steuerreform 2000.
Entgegen diesen Forderungen steht ein Erlaß des Finanzministeriums vom April dieses
Jahres, der die Lohnsteuerfreiheit für die Übertragung von Teilen des Gehalts an eine
Pensionskasse beseitigt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen die nachstehende
ANFRAGE:
1. Entspricht dieser Erlaß den gängigen internationalen Standards?
Wenn ja, womit begründen Sie dieses?
2. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen geplant um diesen Erlaß
a. noch einmal auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen?
b. rückgängig zu machen?
3. Welche Strafbestimmungen gibt es für die Unternehmer, die diesem Erlaß, bei der
Einführung innerbetrieblicher Übertragungsmodelle in eine Pensionskasse, nicht
anerkennen?
4. Welche steuerlichen Mehreinnahmen erwarten Sie sich von dieser Maßnahme?
5. Gilt dieser Erlaß auch für Politikerpensionen, wenn nein, wie begründen Sie diese
Besserstellung gegenüber dem “einfachen Steuerzahler”?