4612/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Trattner und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanz - Erlaß für Betriebspensionen

In Zukunft werden die Pensionskassen neben dem gesetzlichen ASVG - Rentensystem

ein wichtiges Standbein der Altersvorsorge darstellen.

Steuerliche Verbesserungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, dem zweiten

Standbein der Pensionssicherung, erwarten sich die heimischen Pensionskassen von

der Steuerreform 2000.

Entgegen diesen Forderungen steht ein Erlaß des Finanzministeriums vom April dieses

Jahres, der die Lohnsteuerfreiheit für die Übertragung von Teilen des Gehalts an eine

Pensionskasse beseitigt.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Finanzen die nachstehende

ANFRAGE:

1. Entspricht dieser Erlaß den gängigen internationalen Standards?

Wenn ja, womit begründen Sie dieses?

2. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen geplant um diesen Erlaß

a. noch einmal auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen?

b. rückgängig zu machen?

3. Welche Strafbestimmungen gibt es für die Unternehmer, die diesem Erlaß, bei der

Einführung innerbetrieblicher Übertragungsmodelle in eine Pensionskasse, nicht

anerkennen?

4. Welche steuerlichen Mehreinnahmen erwarten Sie sich von dieser Maßnahme?

5. Gilt dieser Erlaß auch für Politikerpensionen, wenn nein, wie begründen Sie diese

Besserstellung gegenüber dem “einfachen Steuerzahler”?