4616/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend systematische archäologische Raubgrabungen in der Steiermark und

damit zusammenhängende Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz

Archäologische Raubgrabungen sowie der illegale Handel mit Kunst und Kulturgütern

aus Grabplünderungen haben in den vergangenen Jahren dramatische Ausmaße

angenommen. In der Steiermark sind weit über 100 (!) illegale Grabungen und

Plünderungen von antiken Hügelgräbern mit Schwerpunkt in den Bezirken Graz -

Umgebung und Leibnitz zu beklagen (AGST - Nachrichtenblatt 2/1997).

Mit diesen Straftaten gegen archäologisches Kulturgut durch nicht autorisierte

Personen wird nicht nur das Denkmalschutzgesetz gebrochen, es werden auch

massiv Eigentumrechte verletzt. Entgegen dem öffentlichen Interesse an

wissenschaftlich - methodischem Forschen entstehen durch Raubplünderungen

unschätzbare Verluste im Zusammenhang mit der unterbleibenden archäologischen

Erfassung heimischer Kulturgüter.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für

Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Ist Ihnen bekannt, daß in der Steiermark und vor allem in den Bezirken Graz -

Umgebung und Leibnitz Raubgrabungen an antiken Hügelgräbern in großem

Stil erfolgen?

2. Entspricht es den Tatsachen, daß Vertreter des Bundesdenkmalamtes bei

der kürzlichen Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten” im Burgmuseum

Deutschlandsberg anwesend waren?

3. Wo befindet sich der Fundort des Prunkstückes der Ausstellung, der

,,Ostkeltischen Totenmaske aus Goldblech””, von wem wurde das

Kulturdenkmal wann gefunden?

4. Wurde der archäologisch sicherlich äußerst wertvolle Fund gemäß den

einschlägigen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes von autorisierten

Personen mit der erforderlichen Grabungsgenehmigung erforscht, gemeldet,

angezeigt und dokumentiert?

5. Werden Sie über das Bundesdenkmalamt entsprechende rechtliche Schritte

initiieren, wenn im Zusammenhang mit der "Ostkeltischen Totenmaske"

Strafbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes verletzt worden sind?

6. Werden in Ihrem Ministerium wirkungsvoll Maßnahmen gegen

archäologische Raubgrabungen und den illegalen Handel mit Kunst und

Kulturgütern aus Grabplünderungen gesetzt werden?

 

Das Bild , Ostkeltische Totenmaske aus Goldblech( 4. -5. Jhdt. vor Chr.  konnte

nicht gescannt werden !!