4616/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und Genossen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend systematische archäologische Raubgrabungen in der Steiermark und
damit zusammenhängende Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz
Archäologische Raubgrabungen sowie der illegale Handel mit Kunst und Kulturgütern
aus Grabplünderungen haben in den vergangenen Jahren dramatische Ausmaße
angenommen. In der Steiermark sind weit über 100 (!) illegale Grabungen und
Plünderungen von antiken Hügelgräbern mit Schwerpunkt in den Bezirken Graz -
Umgebung und Leibnitz zu beklagen (AGST - Nachrichtenblatt 2/1997).
Mit diesen Straftaten gegen archäologisches Kulturgut durch nicht autorisierte
Personen wird nicht nur das Denkmalschutzgesetz gebrochen, es werden auch
massiv Eigentumrechte verletzt. Entgegen dem öffentlichen Interesse an
wissenschaftlich - methodischem Forschen entstehen durch Raubplünderungen
unschätzbare Verluste im Zusammenhang mit der unterbleibenden archäologischen
Erfassung heimischer Kulturgüter.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, daß in der Steiermark und vor allem in den Bezirken Graz -
Umgebung und Leibnitz Raubgrabungen an antiken Hügelgräbern in großem
Stil erfolgen?
2. Entspricht es den Tatsachen, daß Vertreter des Bundesdenkmalamtes bei
der kürzlichen Eröffnung der Sonderausstellung “Die Kelten” im Burgmuseum
Deutschlandsberg anwesend waren?
3. Wo befindet sich der Fundort des Prunkstückes der Ausstellung, der
,,Ostkeltischen Totenmaske aus Goldblech””, von wem wurde das
Kulturdenkmal wann gefunden?
4. Wurde der archäologisch sicherlich äußerst wertvolle Fund gemäß den
einschlägigen Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes von autorisierten
Personen mit der erforderlichen Grabungsgenehmigung erforscht, gemeldet,
angezeigt und dokumentiert?
5. Werden Sie über das Bundesdenkmalamt entsprechende rechtliche Schritte
initiieren, wenn im Zusammenhang mit der "Ostkeltischen Totenmaske"
Strafbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes verletzt worden sind?
6. Werden in Ihrem Ministerium wirkungsvoll Maßnahmen gegen
archäologische Raubgrabungen und den illegalen Handel mit Kunst und
Kulturgütern aus Grabplünderungen gesetzt werden?
Das Bild , Ostkeltische Totenmaske aus Goldblech( 4. -5. Jhdt. vor Chr. konnte
nicht gescannt werden !!