4618/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend mit Unterstützung vom Sozialministerium veröffentlichte Umsatzzahlen
ärztlicher Hausapotheken
Laut einer, in Absprache mit dem Sozialministerium veröffentlichten
Presseaussendung, betrug das Einkommen der Ärzte mit Hausapotheken im
Jahresdurchschnitt öS 2,1 Million vor dem Abzug der Steuern.
In der Heilmittelstatistik 1990 - 1996 des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger wird der durchschnittliche Jahresumsatz einer ärzlichen
Hausapotheke mit öS 2,4 Millionen ausgewiesen. Von diesem Umsatz sind
selbstverständlich die Aufwendungen für den Arzneimitteleinkauf, die
Lagerhaltungskosten und alle anderen betriebswirtschaftlichen Aufwendungen in
Abzug zu bringen. Daraus ergibt sich ein Jahresertrag in der Höhe von ca. öS
170.000.- pro ärztlicher Hausapotheke.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die
Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Aufgrund welcher Daten wurde die Berechnung für diese Pressemeldung erstellt?
2. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, um eine Richtigstellung dieser
Pressemeldung zu veranlassen?
3. Da diese sehr polemische Interpretation über ärztliche Einkommen dem
Berufsstand der Ärzte mit Hausapotheken in der Öffentlichkeit geschadet hat:
welche Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung sind seitens Ihres Ressorts
vorgesehen?