4618/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend mit Unterstützung vom Sozialministerium veröffentlichte Umsatzzahlen

ärztlicher Hausapotheken

Laut einer, in Absprache mit dem Sozialministerium veröffentlichten

Presseaussendung, betrug das Einkommen der Ärzte mit Hausapotheken im

Jahresdurchschnitt öS 2,1 Million vor dem Abzug der Steuern.

In der Heilmittelstatistik 1990 - 1996 des Hauptverbandes der österreichischen

Sozialversicherungsträger wird der durchschnittliche Jahresumsatz einer ärzlichen

Hausapotheke mit öS 2,4 Millionen ausgewiesen. Von diesem Umsatz sind

selbstverständlich die Aufwendungen für den Arzneimitteleinkauf, die

Lagerhaltungskosten und alle anderen betriebswirtschaftlichen Aufwendungen in

Abzug zu bringen. Daraus ergibt sich ein Jahresertrag in der Höhe von ca. öS

170.000.- pro ärztlicher Hausapotheke.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

ANFRAGE:

1. Aufgrund welcher Daten wurde die Berechnung für diese Pressemeldung erstellt?

2. Welche Maßnahmen bereitet Ihr Ressort vor, um eine Richtigstellung dieser

Pressemeldung zu veranlassen?

3. Da diese sehr polemische Interpretation über ärztliche Einkommen dem

Berufsstand der Ärzte mit Hausapotheken in der Öffentlichkeit geschadet hat:

welche Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung sind seitens Ihres Ressorts

vorgesehen?