462/J

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz von Rettungsflügen durch Notarzt-Hubschrauber

 

In den siebziger und achziger Jahren wurde das österreichische Notarzt-Rettungssystem nach dem Grundsatz umgestellt, den Arzt möglichst schnell zum Schwerverletzten zu bringen.  Dafür bewährte sich das Mittel des Rettungshubschraubers.  Im Zuge der EU­Anpassung sind in Zukunft als Besatzung zwei Piloten, ein Notarzt und bis zu drei Sanitäter nötig.  Das erfordert zusätzliche Finanzmittel, die im Zuge des Finanzausgleichs mit den Ländern verhandelt werden müssen.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende schriftliche

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wieviele Hubschrauber sind derzeit österreichweit und bundesländerweise aufgegliedert im Einsatz?  Entsprechen sie dem neuesten technischen Standard?

 

2.    Wie erfolgt die jeweilige Finanzierung in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern?

 

3.    Wie hoch ist insgesamt der Anteil der Bundesmitteln, welche Finanzierungsschlüssel gelten in den einzelnen Bundesländern?

 

4.    Welche Bundesmittel sind für die Zukunft gesichert? (Voranschlagsstelle)

 

5.       Wie ist der Verhandlungsstand mit den einzelnen Bundesländern, speziell Oberösterreich?

 

6.       Durch welche sonstige Maßnahmen können Sie den Fortbestand des qualitativ hochstehenden Rettungswesens garantieren?