4620/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Krüger und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

betreffend den Verkauf von Kunstwerken in Österreich

Das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut hatte ursprünglich das Ziel, den nationalen

Bestand an Kunstwerken in Österreich auch in privater Hand abzusichern.

Es bewirkt jedoch seit langem genau das Gegenteil.

Inländische Verkäufer weichen zum Verkauf oft illegal ins Ausland aus, ausländische

Käufer und Kunstliebhaber scheuen den, auf diese Weise verzerrten, österreichischen

Markt.

Das Ausfuhrverbotsgesetz ist willkürlich und es gibt keine genormten Bestimmungen,

welche Kunstwerke mit einem Ausfuhrverbot belegt sind.

Spätestens seit dem Beitritt Österreichs zur EU wäre es notwendig gewesen, den

österreichischen Kunstmarkt internationalen Verhältnissen anzupassen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die

Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten die

nachstehende

ANFRAGE:

1. Halten Sie dieses Gesetz seit dem Beitritt Österreichs zur EU noch für zeitgemäß,

wenn ja, warum?

2. Beabsichtigen Sie, das Ausfuhrverbotsgesetz für Kulturgut zu ändern,

a. wenn ja, in welcher Form?

b. wenn nein, warum nicht?

3. Beabsichtigen Sie, das generelle Verbot der Ausfuhr von Kunstwerken zu ändern,

a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b. wenn nein, warum nicht?

4. Beabsichtigen Sie, die genaue Anzahl der für die Ausfuhr gesperrten, sich in

privatem Besitz befindenden Kunstwerke bekanntzugeben,

a. wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b. wenn nein, warum nicht?