4624/J XX.GP

 

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ausbildung von Lehrlingen in Justizanstalten

Derzeit bilden die Ministerien in sehr unterschiedlichem Ausmaß Lehrlinge aus. Die

Bundesministerien für Land - und Forstwirtschaft, Wissenschaft und Verkehr und für

Landesverteidigung bilden jeweils über 100 Lehrlinge aus, das Bundeskanzleramt einen

Lehrling, das Justizministerium gar keinen.

Noch 1990 wurden über 3000 Lehrlinge in der Bundesverwaltung ausgebildet, für 1999 sind

nur mehr 439 vorgesehen. Es eignet sich nicht jedes Ministerium gleichermaßen zur

Lehrlingsausbildung, und mit verschiedenen Ausgliederungen sind auch Lehrplätze aus dem

öffentlichen Bereich ausgelagert worden. Vom Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten wurde aber im November 1997 der neue Lehrberuf "Verwaltungsassistent”

verordnet, dessen Berufsbild auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten ist. Der

Administrationsbereich in den Justizanstalten bietet sich für diese Ausbildung an. Die

Bundespolizeidirektionen nehmen bereits Lehrlinge als Verwaltungsassistenten auf, und es

stellt sich die Frage, warum dies nicht auch in den Justizanstalten geschieht. Das

Berufsausbildungsgesetz steht dem nicht entgegen.

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den

Bundesminister für Justiz folgende

Anfrage:

1. Wieviele Lehrlinge werden derzeit im Hoheitsbereich Ihres Ministeriums ausgebildet?

2. Hat in früheren Jahren eine Ausbildung von Lehrlingen stattgefunden, und in welchem

Ausmaß?

3. Warum sind Sie davon abgegangen?

4. Welches Potential an Lehrstellen für Verwaltungsassistenten wäre im Bereich der

Justizanstalten vorhanden?

5. Was steht einer Aufnahme von Lehrlingen als Verwaltungsassistenten in den Justizanstalten

entgegen?

6. Werden Sie sich wieder zu einer Ausbildung von Lehrlingen im Hoheitsbereich Ihres

Ressorts entschließen ? Wenn nein, warum nicht?