4624/J XX.GP
der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ausbildung von Lehrlingen in Justizanstalten
Derzeit bilden die Ministerien in sehr unterschiedlichem Ausmaß Lehrlinge aus. Die
Bundesministerien für Land - und Forstwirtschaft, Wissenschaft und Verkehr und für
Landesverteidigung bilden jeweils über 100 Lehrlinge aus, das Bundeskanzleramt einen
Lehrling, das Justizministerium gar keinen.
Noch 1990 wurden über 3000 Lehrlinge in der Bundesverwaltung ausgebildet, für 1999 sind
nur mehr 439 vorgesehen. Es eignet sich nicht jedes Ministerium gleichermaßen zur
Lehrlingsausbildung, und mit verschiedenen Ausgliederungen sind auch Lehrplätze aus dem
öffentlichen Bereich ausgelagert worden. Vom Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten wurde aber im November 1997 der neue Lehrberuf "Verwaltungsassistent”
verordnet, dessen Berufsbild auf die öffentliche Verwaltung zugeschnitten ist. Der
Administrationsbereich in den Justizanstalten bietet sich für diese Ausbildung an. Die
Bundespolizeidirektionen nehmen bereits Lehrlinge als Verwaltungsassistenten auf, und es
stellt sich die Frage, warum dies nicht auch in den Justizanstalten geschieht. Das
Berufsausbildungsgesetz steht dem nicht entgegen.
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wieviele Lehrlinge werden derzeit im Hoheitsbereich Ihres Ministeriums ausgebildet?
2. Hat in früheren Jahren eine Ausbildung von Lehrlingen stattgefunden, und in welchem
Ausmaß?
3. Warum sind Sie davon abgegangen?
4. Welches Potential an Lehrstellen für Verwaltungsassistenten wäre im Bereich der
Justizanstalten vorhanden?
5. Was steht einer Aufnahme von Lehrlingen als Verwaltungsassistenten in den Justizanstalten
entgegen?
6. Werden Sie sich wieder zu einer Ausbildung von Lehrlingen im Hoheitsbereich Ihres
Ressorts entschließen ? Wenn nein, warum nicht?