4629/J XX.GP
der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einhaltung des Kriegsmaterialgesetzes im Falle eines bewaffneten internationalen
Einsatzes im Kosovo
Parallel zur Gewalteskalation in Jugoslawien findet in Österreich eine Debatte um die
sicherheitspolitische Verfassung, die immerwährende Neutralität und das damit in
Zusammenhang stehende Kriegsmaterialgesetz statt. Die daraus hervorgehenden
Vermischungen und Widersprüchlichkeit sind ungeeignet, eine klare politische Linie zu
diesem Konflikt zu verfolgen. Solange es jedoch keine verfassungskonforme Abschaffung
des Neutralitätsgesetzes oder des Kriegsmaterialgesetzes gibt, erscheint es zweckmäßig, als
Basis der Bemühungen um eine Konfliktvermittlung und Deeskalation die vorhandene
Rechtslage als Ausgangspunkt zu nehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wird das Innenministerium - im Falle von bewaffneten Überflügen im
Zusammenhang mit der aktuellen Krise im Kosovo - eine Genehmigung von einem
entsprechenden UN - Sicherheitsratsbeschluß abhängig machen und sich damit an die
geltenden Bestimmungen des Neutralitäts - und des Kriegsmaterialgesetzes halten?
2. Erachten Sie es für notwendig das Kriegsmaterialgesetz zu verändern, um derartige
Überflüge, die bewaffnet sein könnten, zu genehmigen, oder sehen Sie eine andere
Rechtsgrundlage auf der Ihr Ressort einer derartigen Genehmigung auch ohne
entsprechenden Sicherheitsratsbeschluß der Vereinten Nationen zustimmen könnte?
3. Welche Möglichkeiten hat die Republik Österreich - insbesondere im Rahmen der
aktuellen Ratspräsidentschaft - durch nichtmilitärische Maßnahmen und auf Basis des
in Kraft befindlichen Neutralitätsgesetzes, zu einer Lösung des Konfliktes im Kosovo
beizutragen?