463/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend österreichische Staatsdruckerei

 

Nach uns vorliegenden Informationen wurde im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Druckauftrag für eine Broschüre in offener Ausschreibung an eine österreichische Druckerei vergeben.  Bei der Fertigstellung des Auftrags kam es zu einer Reklamation von Seiten des BMAS, in deren Folge festgestellt wurde, daß der Druckauftrag nicht in Österreich, sondern in Ungarn bearbeitet wurde.  Die österreichischen Druckereien liefern sich derzeit, bedingt durch Technologieschub und verschärfte internationale Konkurrenz, einen scharfen Verdrängungswettbewerb, der für viele Druckereien in den letzten Jahren mit dem wirtschaftlichen Ruin geendet hat.  Tausende hochqualifizierte Drucker/innen haben dadurch ihre Beschäftigung verloren.

Da es sich bei der Auftragnehmerin nach unseren Informationen nicht um irgendeine Druckerei, sondern um die österreichische Staatsdruckerei, also um ein Unternehmen im Eigentum der österreichischen Republik handelt,

 

 

stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.       Entspricht diese uns gegebene Information den Tatsachen?

          Wenn nein, in welchen Punkten nicht?

          Wenn ja, handelt es sich nach Ihren Informationen bei der Auftragsvergabe nach Ungarn um einen einmaligen Vorgang?

 

2.       Wird bei der Vergabe von öffentlichen Druckaufträgen auch geprüft, ob und welche Teile des Druckauftrags in Österreich (bzw. in EU/ EWR) durchgeführt werden?  Wenn nein, warum nicht?

 

3 .      Werden Sie sich dafür einsetzen, daß bei der Vergabe öffentlicher (Druck-)Aufträge auch darauf geachtet wird, daß ein festzulegender Anteil der Wertschöpfung in Österreich stattfindet, bzw. daß die für Österreich relevanten kollektivvertraglichen, Arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden?

 

4.       Welche Probleme sehen Sie in Arbeits-, sozialrechtlicher und beschäftigungspolitischer Hinsicht, wenn öffentlich Aufträge an österreichische Unternehmer bzw. an Unternehmen im Eigentum der Republik vergeben werden, die dann diese Aufträge im Ausland durchführen lassen?