4631/J XX.GP

 

der Abgeordneten Pollet - Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Einhaltung des Kriegsmaterialgesetzes im Falle eines bewaffneten internationalen

Einsatzes im Kosovo

Parallel zur Gewalteskalation in Jugoslawien findet in Österreich eine Debatte um die

sicherheitspolitische Verfassung, die immerwährende Neutralität und das damit in

Zusammenhang stehende Kriegsmaterialgesetz statt. Die daraus hervorgehenden

Vermischungen und Widersprüchlichkeit sind ungeeignet, eine klare außenpolitische Linie

zu diesem Konflikt zu verfolgen. Solange es jedoch keine verfassungskonforme

Abschaffung des Neutralitätsgesetzes oder des Kriegsmaterialgesetzes gibt, erscheint es

zweckmäßig, als Basis der Bemühungen um eine Konfliktvermittlung und Deeskalation die

vorhandene Rechtslage als Ausgangspunkt zu nehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wird das Außenministerium - im Falle von bewaffneten Überflügen im

Zusammenhang mit der aktuellen Krise im Kosovo - eine Genehmigung von einem

entsprechenden UN - Sicherheitsratsbeschluß abhängig machen und sich damit an die

geltenden Bestimmungen des Neutralitäts - und des Kriegsmaterialgesetzes halten?

2. Erachten Sie es für notwendig das Kriegsmaterialgesetz zu verändern, um derartige

Überflüge, die bewaffnet sein könnten, zu genehmigen, oder sehen Sie eine andere

Rechtsgrundlage auf der Ihr Ressort einer derartigen Genehmigung auch ohne

entsprechenden Sicherheitsratsbeschluß der Vereinten Nationen zustimmen könnte?

3. Welche Möglichkeiten hat die Republik Österreich - insbesondere im Rahmen der

aktuellen Ratspräsidentschaft - durch nichtmilitärische Maßnahmen und auf Basis des

in Kraft befindlichen Neutralitätsgesetzes, zu einer Lösung des Konfliktes im Kosovo

beizutragen?