4635/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten M. Langthaler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten & Verbraucherschutz
betreffend Bleikontamination im Wiener Trinkwasser und Umsetzung der EU -
Trinkwasserrichtlinie
Wegen der Verwendung von Bleirohren in Hauswasserleitungen ist das Trinkwasser vieler
Wiener Haushalte kontaminiert. Im Anlaßfall für diese Anfrage erbrachte eine Analyse des
Magistrates der Stadt Wien eine Bleibelastung von 230 µ/l. Der Grenzwert für Blei im
Trinkwasser beträgt laut Österreichischem Lebensmittelhandbuch, III. Auflage,
Codexkapitel B1 "Trinkwasser" 50 µg/1. Die Magistratsabteilung 15 - Institut für
Umweltmedizin empfiehlt daher, als erste Sofortmaßnahme vor der Entnahme etwa 5 Liter
Wasser ablaufen zu lassen. Neben der latenten Gesundheitsgefährdung muß daher der
Konsument bzw die Konsumentin einen vermehrten Wasserverbrauch in Kauf nehmen.
Die Richtlinie des Rates vom 15. Juli 1980 über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch (80/778/EWG) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung von
zwingenden Qualitätswerten für das Trinkwasser und zur regelmäßigen Kontrolle der
Qualität des Wassers, und zwar am Punkte der Bereitstellung für den Verbraucher/die
Verbraucherin.
Da die genannte Richtlinie von Österreich bis jetzt mangelhaft umgesetzt wurde, erging im
November 1997 ein Mahnschreiben an die Republik Österreich. Von österreichischer Seite
wurde der Kommission mitgeteilt, daß eine Verordnung zum Lebensmittelgesetz in
Vorbereitung sei.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Regelungsinhalte der Trinkwasserrichtlinie sind derzeit in Österreich noch
nicht umgesetzt?
2. Wann ist mit der Erlassung der angekündigten Verordnung nach dem
Lebensmittelgesetz zu rechnen und welchen Inhalt wird sie haben, insbesondere
welche Werte werden für den Bleigehalt von Trinkwasser festgesetzt werden und an
welchen Punkten soll eine Messung des Trinkwassers vorgesehen werden?
3. Wird eine Messung des Bleigehaltes bei den einzelnen Mietwohnungen vorgesehen
werden, um so allfällige Bleikontaminationen durch Hausinnenleitungen ausforschen
zu können?
4. Welche rechtlichen Konsequenzen werden sich aus dieser Verordnung für die
Vermieter/innen von Wohnungen ergeben? Auf welche Rechtsvorschriften können
sich derzeit Mieter und Mieterinnen stützen, um einen Austausch von Bleirohren zu
erreichen?