4638/J XX.GP
der Abgeordneten Heinzl
und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gewalt in der Familie durch einen FP - Mandatar
Am heutigen Tag hat die FPÖ einen dringlichen Antrag an die Bundesregierung zum Schutz
der Kinder eingebracht. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Problems kann nicht hoch
genug eingeschätzt werden, weshalb auch keine Polemik gegen diesen Dringlichen Antrag
angebracht ist. Dennoch fragt man sich wieder, ob die FPÖ die Forderungen, die sie öffentlich
als die ihren darstellt, auch intern umzusetzen bereit ist.
Durch diverse Gerichtsverfahren und den dazu ergangenen Zeitungskommentaren ist es in
ganz St. Pölten und darüber hinaus in Niederösterreich allen politisch Interessierten bekannt,
daß der St. Pöltner Gemeinderat der FPÖ, Hermann N., welcher im bürgerlichen Beruf
Sicherheitswachebeamter bei der Bundespolizeidirektion St. Pölten ist, seine nunmehr
geschiedene Ehegattin mehrmals mißhandelt und mit dem Umbringen bedroht hat. Diese
abscheuliche Handlung hat er in Anwesenheit der 5 - jährigen Tochter vorgenommen, die bei
einer der Mißhandlungen mit Blutspritzern befleckt wurde. Welches Leid der Psyche des
Kindes dabei zugefügt wurde, kann wohl auch von den Freiheitlichen nicht bestritten werden.
Dennoch sehen die Freiheitlichen scheinbar keinen Anlaß, sich von diesem Schläger zu
trennen. Vielmehr wurde der FPÖ - Gemeinderat in die Funktion des stellvertretenden
Stadtpartei - Vorsitzenden und in eine Spitzenfunktion der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger
und Freiheitlich er (AUF) als Vorsitzender der Niederösterreichischen
Sicherheitswachebeamten gewählt.
Hier besteht für die FPO ein dringender Erklärungsbedarf wie wichtig ihnen tatsächlich der
Schutz der Kinder in der Praxis ist und wie sie zu Personen stehen, die die Psyche eines
Kindes aufs Gröbste schädigen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wurde dieser Vorfall disziplinarrechtlich überprüft?
2. Was war das Ergebnis der disziplinarrechtlichen Überprüfung?
3. Wie sehen Sie generell die Problematik von Sicherheitswachebeamten, die im
Privatleben mit solchen Vorwürfen konfrontiert sind?
4. Wie schätzen Sie den vorliegenden Fall im speziellen ein?
5. Gibt es weitere Vorfälle in seinem Privatleben, die Ihnen bekannt wurden?
6. Sind Ihnen Vorwürfe bekannt, daß dieser Sicherheitswachebeamte - der Schluß liegt
ja bedauerlicherweise nahe - auch im Dienstbereich Gewalttätigkeiten gesetzt hat?
7. Sind Ihnen Hinweise bekannt, daß dieser Sicherheitswachebeamte im alkoholisierten
Zustand zu Gewalt neigt?