4638/J XX.GP

 

der Abgeordneten Heinzl

und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Gewalt in der Familie durch einen FP - Mandatar

Am heutigen Tag hat die FPÖ einen dringlichen Antrag an die Bundesregierung zum Schutz

der Kinder eingebracht. Die gesellschaftliche Bedeutung dieses Problems kann nicht hoch

genug eingeschätzt werden, weshalb auch keine Polemik gegen diesen Dringlichen Antrag

angebracht ist. Dennoch fragt man sich wieder, ob die FPÖ die Forderungen, die sie öffentlich

als die ihren darstellt, auch intern umzusetzen bereit ist.

Durch diverse Gerichtsverfahren und den dazu ergangenen Zeitungskommentaren ist es in

ganz St. Pölten und darüber hinaus in Niederösterreich allen politisch Interessierten bekannt,

daß der St. Pöltner Gemeinderat der FPÖ, Hermann N., welcher im bürgerlichen Beruf

Sicherheitswachebeamter bei der Bundespolizeidirektion St. Pölten ist, seine nunmehr

geschiedene Ehegattin mehrmals mißhandelt und mit dem Umbringen bedroht hat. Diese

abscheuliche Handlung hat er in Anwesenheit der 5 - jährigen Tochter vorgenommen, die bei

einer der Mißhandlungen mit Blutspritzern befleckt wurde. Welches Leid der Psyche des

Kindes dabei zugefügt wurde, kann wohl auch von den Freiheitlichen nicht bestritten werden.

Dennoch sehen die Freiheitlichen scheinbar keinen Anlaß, sich von diesem Schläger zu

trennen. Vielmehr wurde der FPÖ - Gemeinderat in die Funktion des stellvertretenden

Stadtpartei - Vorsitzenden und in eine Spitzenfunktion der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger

und Freiheitlich er (AUF) als Vorsitzender der Niederösterreichischen

Sicherheitswachebeamten gewählt.

Hier besteht für die FPO ein dringender Erklärungsbedarf wie wichtig ihnen tatsächlich der

Schutz der Kinder in der Praxis ist und wie sie zu Personen stehen, die die Psyche eines

Kindes aufs Gröbste schädigen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

nachstehende

Anfrage:

1. Wurde dieser Vorfall disziplinarrechtlich überprüft?

2. Was war das Ergebnis der disziplinarrechtlichen Überprüfung?

3. Wie sehen Sie generell die Problematik von Sicherheitswachebeamten, die im

Privatleben mit solchen Vorwürfen konfrontiert sind?

4. Wie schätzen Sie den vorliegenden Fall im speziellen ein?

5. Gibt es weitere Vorfälle in seinem Privatleben, die Ihnen bekannt wurden?

6. Sind Ihnen Vorwürfe bekannt, daß dieser Sicherheitswachebeamte - der Schluß liegt

ja bedauerlicherweise nahe - auch im Dienstbereich Gewalttätigkeiten gesetzt hat?

7. Sind Ihnen Hinweise bekannt, daß dieser Sicherheitswachebeamte im alkoholisierten

Zustand zu Gewalt neigt?