4643/J XX.GP

 

A n f r a g e

der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Dr. Salzl

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

Verbraucherschutz

betreffend in Österreich vermarktetes Gemüse - gentechnisch

verändert ?

Im Ausschuß für Land - und Forstwirtschaft vom 1.7.98 befragte

die Erstunterzeichnerin den Bundesminister für Land- und Forst -

wirtschaft eindringlich, ob er ausschließen könne, daß gen -

technisch verändertes Gemüsesaatgut in Österreich in Verkehr

gebracht werde.

Der Bundesminister antwortete, daß er dies tatsächlich nicht

ausschließen könne, denn - zum Unterschied von Getreidesaat -

gut - genüge bei Gemüsesaatgut eine nationale Zulassung und

Registrierung, um es EU - weit in Verkehr bringen zu dürfen.

Keines der führenden saatguterzeugenden Länder, wie beispiels -

weise die Niederlande - schreiben eine Kennzeichnung gentech -

nischer Veränderungen auf der Gemüsesaatgutpackung vor.

Es ist also nicht auszuschließen, daß gentechnisch verändertes

Importgemüse aus diesem Saatgut in Österreich in Verkehr gebracht

wird. Ebenso problematisch ist aber der Umstand, daß auch

österreichische Landwirte, die gentechnikfreies Gemüse produ -

zieren wollen, auf importiertes Saatgut angewiesen sind, da

viele Arten und Sorten in Österreich gar nicht mehr oder in

zu geringer Menge hergestellt werden und keine Garantie besteht,

auch wirklich gentechnikfreies Saatgut zu erhalten.

Damit steht und fällt aber jede von einzelnen Regierungsmit -

gliedern und Bioverbänden angestrebte “Gentechnikfrei - Kennzeichnung”.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

die nachstehende

Anfrage:

1. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß bei Gemüsesaatgut eine

nationale Zulassung bzw. Registrierung genügt, um es EU -

weit in Verkehr bringen zu dürfen ?

2. Ist Ihnen bekannt, welche gemüsesaatguterzeugenden Länder

keine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch verändertes

Gemüsesaatgut vorsehen ?

3. Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch

verändertes Gemüse, aufgegliedert nach Arten und Sorten,

an dem Importgemüse, das in Österreich in Verkehr gebracht

wird ?

4.  Welchen Anteil hat Ihren Informationen nach gentechnisch

verändertes Gemüsesaatgut, das in Österreich an Landwirte,

Gärtner und Privatpersonen verkauft wird ?

5. Warum trägt dieses gentechnisch veränderte, in Österreich in

Verkehr gebrachte Gemüsesaatgut keine Verpackungskennzeichnung

“gentechnisch verändert”, so daß die Käufer wahrheitsgemäß

informiert frei entscheiden können ?

6. Warum ist bisher kein in Österreich in Verkehr gebrachtes

Importgemüse, welcher Art und Sorte auch immer, mit der

Kennzeichnung “gentechnisch verändert” versehen, obwohl

solches Gemüse zweifellos importiert wird ?

7. Erachten Sie die heuer von der Koalition beschlossene Novelle

des Gentechnikgesetzes für tauglich, dieses Kennzeichnungs -

problem zu lösen ?

Wenn ja: wie ?

Wenn nein: welche Lösung zur Kennzeichnung dieses Import -

gemüses schlagen Sie vor ?

8. Erachten Sie die von Ihrem Ressort ‚verabschiedete Gentechnik -

Kennzeichnungsverordnung für tauglich, das Kennzeichnungs -

problem bei Gemüse und Gemüsesaatgut zu lösen ?

Wenn ja: wie ?

Wenn nein: welche Lösung schlagen Sie vor ?

9. Ab wann wird es eine lückenlose Kennzeichnung für

a) gentechnisch verändertes Importgemüse,

b) gentechnisch verändertes Inlandgemüse

zur Information und zum Nutzen der Verbraucher geben ?

10. Welche Chancen auf wahrheitsgemäße Kennzeichnung im

Interesse der Verbraucher und welche Risken für öster -

reichische Gemüsebauern und Gärtner räumen Sie einem

österreichischen “Gentechnikfrei - pickerl” für Gemüse

angesichts der derzeitigen Kennzeichnungsmängel bei

Gemüsesaatgut ein ?