465/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend bilaterale österreichische Entwicklungshilfe

 

 

Die Bundesvoranschläge für Entwicklungshilfe 1996/97 sind mit jeweils 850 Mio.  S und einer Budgetüberschreitungsermächtigung von 100 Mio.  S zwar höher als 1995 (680 Mio.  S, nach Realisierung der Budgetüberschreitung 980 Mio.  S).  Dennoch wurde - selbst wenn es zu einer Realisierung der Überschreitungsermächtigung kommt - die Erreichung der angestrebten Budgetmilliarde für die bilaterale Entwicklungshilfe verfehlt.  Auch geht aus den Budgetvoranschlägen nicht hervor, wie die Gelder auf die Entwicklungsinstitute verteilt werden sollen.

 

Da die Entwicklungspolitik in der politischen Diskussion im Vergleich zu anderen außenpoltischen Themen viel zu wenig Raum einnimmt und auch in den Beratungen im Unterausschuß nicht ausführlich genug abgehandelt wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachträglich folgende

 

RA(;E:

 

 

1.    Aus den Bundesvoranschlägen 1996 und 1997 geht nicht hervor, wie die Gelder auf die Entwicklungsinstitute, die Betreuungsorganisationen und die Entsendeorganisationen verteilt werden sollen.  Welche Aufteilung/Umschichtung ist vorgesehen (bitte um eine genaue Aufstellung)?

 

2.    Ihren Aussagen gemäß soll die Entwicklungspolitik im Bezug auf die Schwerpunktländer unverändert bleiben.  Wie teilen sich der Bundesvoranschläge 1996 und 1997 auf die Schwerpunktländer auf.?

 

3.    Wieviel Prozent der budgetierten Entwicklungshilfe sollen 1996/97 für Armutsbekämpfung ausgegeben werden?

 

4.    Wieviel Prozent der budgetierten Entwicklungshilfe sind für Projekte im Bereich Women in Development vorgesehen?

 

5.    Das DAC der OECD kritisierte im März d.J. die österreichischen Entwicklungspolitik wegen des unüblich hohen Anteils an Exportkrediten, Flüchtlingshilfe und indirekten Studienplatzkosten, die als Entwicklungshilfeleistungen in der Statistik ausgewiesen werden und die 55% am Gesamtvolumen der österreichischen Entwicklungszusammen­arbeitsleistungen betragen.  Ist daran gedacht, die Meldepraxis zu ändern?

 

6.    Nach welchen entwicklungspolitischen Kriterien werden Exportkredite (gebundene österreichische Kreditfinanzierungen) vergeben (Kreditbedingungen, Laufzeit, Zinsen, wie weit sind sie an die Lieferung österreichischer Ware gebunden)?

 

7.    Eine engagierte Entwicklungspolitik erfordert vor allem ein Umdenken in den Industrieländern, daher ist eine entsprechenden Bildungs- und Informationsarbeit unabdingbar.  Besonders den NGO's kommt diese Informations-Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit aufgrund von persönlichen Kontakten, den in den Entwicklungsländern gemachten Erfahrungen und der Verankerung in der österreichischen Bevölkerung zu.  In den BVA 1996/1997 sind je 57,025 Mio.  S für Entwicklungsinstitute vorgesehen; der Erfolg 1995 weist jedoch über 95 Mio.  S auf.  Wie erklären Sie diesen vergleichsweise niedrigeren Ansatz in der entwicklungspolitischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit?

 

8.    Die Budget-Ansätze für Internationale Finanzinstitutionen (BVA-Ansatz 1/54052) betragen für 1996 2.997,251 Mio.  S und für 1997 1.354,610 Mio.  S. Inwiefern wird 'der Gestaltungsspielraum in den internationalen Institutionen entsprechend genützt bzw. dem Parlament und der Öffentlichkeit transparent gemacht?

 

9.    Auf der Konferenz für Entwicklung und Umwelt in Rio de Janeiro hat die österreichische Bundesregierung eine eigene nationale Initiative beschlossen.  Diese Initiative sieht vor, mit 1993 beginnend bis 1995 Entwicklungsprojekte in einem Gesamtvolumen von 200 Mio. öS für Projekte zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.  Stehen die in VA-Ansatz 1/20506 angeführten 36,588 Mio. zur Erhaltung des Regenwaldes mit dieser Initiative in Zusammenhang?