4650/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Weiser Westspange / Variantenuntersuchung
Seit Jahrzehnten wird an der Westspange Wels geplant. Im Juli 1991 erfolgte kurz vor den
Landtags - und Gemeinderatswahlen die Trassenverordnung, die allerdings an die Auflage einer
zusätzlichen Variantenuntersuchung geknüpft war. Diese Variantenuntersuchung wurde erst
1996 vom Land Oberösterreich in Auftrag gegeben. Das seit April 1997 vorliegende Ergebnis
wurde heftig kritisiert, eine umfassende Überarbeitung veranlaßt, deren Ergebnis nun
wiederum seit Jänner 1998 vorliegt.
Über dieses Ergebnis haben Sie, Herr Wirtschaftsminister, dem OÖ. Baulandesrat Hiesl am
17.April 1998 folgendes geschrieben: “...ist aber leider auch die Überarbeitung des "Makovec -
Gutachtens” derart mangelhaft, daß sie selbst bei großzügiger Auslegung den Grundanforde -
rungen an eine Entscheidungshilfe in keiner Weise gerecht wird...”.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Wirtschaftsminister
folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wie lautet der Wortlaut des Schreibens des Wirtschaftsministers an den Baulandesrat Hiesl
vom 17.April 1998?
2. Am 8.Juni 1998 fand diesbezüglich eine Besprechung des Wirtschaftsministeriums mit As -
finag und Land Oberösterreich statt. Wer waren Teilnehmer dieser Unterredung und wie
lautet das entsprechende Protokoll bzw. der angefertigte Aktenvermerk über dieses Ge -
spräch im Wortlaut?
3. Am 22.Juni 1998 fand diesbezüglich eine weitere Besprechung zwischen den oben ange -
führten Teilnehmern in Sachen Westspange/Variantenvergleich statt. Wer waren die Teil -
nehmer dieser Unterredung und wie lautet das entsprechende Protokoll bzw. der angefer -
tigte Aktenvermerk über dieses Gespräch im Wortlaut?
4. Welches konkrete Paket wurde daher paktiert?
5, In welchem Zeitraum werden nun von wem welche konkreten Schritte in Richtung Varian -
tenvergleich initiiert?
6. Welche Konsequenzen würden sich ergeben, wenn dieser Variantenvergleich zu einem Er -
gebnis führen würde, das eine andere Trassenführung als die Rinderertrasse bevorzugen
würde?
7. Falls ein derartiges Ergebnis keinerlei Konsequenzen hätte, welche Sinnhaftigkeit hat dann
die Forderung nach Variantenvergleich bei der Trassenverordnung bzw. die jetzigen Aufla -
gen in Richtung Variantenvergleich?
8. Welche Informationen besitzt das Wirtschaftsministerium über den Stand des Natur -
schutzverfahrens? Welche konkreten Schritte stehen noch aus und wieviel Zeit ist bis zur
Umsetzung dieser Schritte zu kalkulieren?
9. Wie lauteten die Einwände des VWH gegen die Trassenverordnung bei der Umfahrung
Wolkersdorf?
10. Ist im Rahmen der derzeit laufenden Verfahren die Durchführung einer Verkehrsstudie
geplant?
11. Wer war Auftraggeber des Makovec - Gutachtens und wer finanzierte welche Kosten des
Gutachtens?
12. Wer war Auftraggeber der Überarbeitung des Makovec - Gutachtens und wer finanzierte
welche Kosten dieser Überarbeitung?
13. Sie, Herr Wirtschaftsminister, schreiben in Ihrem Brief vom 17.April 1998 an den Herrn
Baulandesrat Hiesl:””. ...Ich darf Dich, sehr geehrter Herr Landesrat, in diesem Zusammen -
hang auf ein kürzlich ergangenes Erkenntnis des VfGH aufmerksam machen, mit dem die
Trassenverordnung für die Umfahrung Wolkersdorf in Niederösterreich wegen eines ver -
gleichsweise geringen Mangels der Entscheidungsgrundlagen aufgehoben wurde. Dieses
Erkenntnis führt vor Augen, welche Tragweite und möglichen Folgen es haben könnte,
wenn es der Autobahnverwaltung Oberösterreich nicht gelingen sollte, die eingangs ge -
nannte Bestätigung der Trassenentscheidung in geeigneter Form zu erbringen... “
Welche konkreten Mängel meint der Wirtschaftsminister damit? Welche konkrete Ang -
reifbarkeit der Westspange durch den VfGH ist damit gemeint? Welche konkreten Überar -
beitungen müßten geschehen, damit diese Mängel beseitigt sind und damit das Projekt
vom VfGH nicht mehr angreifbar ist?
14. Im Westspangen - Akt des Wirtschaftsministeriums ist festgehalten: "Daraus ergibt sich fol -
gende weitere Vorgangsweise:
l. In Abstimmung mit den Abteilungen ist eine Variantengegenüberstellung auf
gleichwertigem technischem Standard und aktualisierter Preisbasis unter Beurteilung der
Umweltverträglichkeit zu erstellen
2.Nach Genehmigung derselben durch das ho. Bundesministerium ist das naturschutzbe -
hördliche Verfahren für die gegenständliche Verordnung unter Anschluß der Variantenge -
genüberstellung zu beantragen und
3.erst nach Vorliegen des naturschutzrechtlichen Bescheides ist die Detailprojektierung in
Auftrag zu geben...
Ist richtig, daß diese Festlegung der Vorgangsweise im 12.Einlageblatt des Wirtschafts -
ministeriums enthalten ist?
15. Wann wurde diese Vorgangsweise dem Land
Oberösterreich mitgeteilt?
16. Wurde diese Vorgangsweise anschließend korrigiert oder aufgehoben? Wenn ja, durch
welche andere Vorgangsweise mit welchem konkreten Wortlaut?
17. Welche konkreten Schritte hat das Wirtschaftsministerium als Eigentümervertreter bislang
zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Vorgangsweise lt. Pkt. 14 dieser Anfrage gesetzt?
Welche wird sie noch setzen? Wenn sie keine gesetzt hat bzw. keine setzen wird - warum
nicht?
a. Immerhin ist die Republik Eigentümerin der Asfinag bzw. Ösag, also jener Gesellschaft,
die unter Mißachtung der vom Wirtschaftsministerium festgelegten Vorgangsweise klar
verfrüht (vor Vorliegen eines vom Wirtschaftsminister genehmigten Variantenvergleichs)
Anträge auf wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung der verordneten Tras -
se stellte! Wird das Wirtschaftsministerium zulassen, daß von der Asfinag bzw. Ösag vor
Vorliegen des genehmigten Variantenvergleichs weitere Anträge zur Realisierung des
Bauvorhabens gestellt werden, wie ZB. offenbar erforderliche ergänzende Anträge im na -
turschutzbehördlichen Verfahren?
19. Welche Grundablösen wurden bisher zu welchem konkreten Datum und mit welchen Ko -
sten verwirklicht?
20. In welchem Ausmaß sind derzeit freiwillige Ablösen mit welchem Kostenvolumen in Ar -
beit?
21. Sind die entsprechenden Gelder bereits freigegeben?
22. Wie verantwortet der Wirtschaftsminister, daß es noch vor dem Vorliegen aller Bescheide
zu Grundablösen in dreistelliger Millionenhöhe kommt?
23. Die Republik Österreich besitzt zwischen dem “Voralpenkreuz” an der A1, Westautobahn
und der Anschlußstelle “Wels - West” (A8 Innkreis - Autobahn und Wiener Straße) erhebli -
che Grundflächen (im bücherlichen oder außerbücherlichen Eigentum), die dzt. nicht dem
öffentlichen Verkehr dienen, jedoch weitgehend auf der Trasse der geplanten
"Westspange" liegen. Wie groß sind die Flächen und wann wurden sie von der Republik
Österreich, Bundesstraßenverwaltung erworben?