4667/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Bezahlung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen,

wegen Quälen und der Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigten

türkischen Ausländer

Aus der Beantwortung 3845/AB des Bundesministers für Justiz der parlamentarischen

Anfrage 3867/J der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen betreffend Bezahlung

von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe an einen kriminellen, wegen Quälen und der

Kinderschändung an der eigenen Tochter verdächtigten türkischen Ausländer geht

hervor, daß diese Leistungszahlungen erst nach einem qualifizierten rechtsstaatlichen

Verfahren tatsächlich eingestellt werden können.

Der Verdacht und die bereits eingeleitete gerichtliche Prüfung ob eine Person mit

ausländischer Staatsbürgerschaft schwerwiegende kriminelle Handlungen begangen

hat, reicht in Österreich nicht aus, um diese Leistungsauszahlungen einzustellen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

ANFRAGE

1. Wieviele ausländische Sozialleistungsbezieher, die ihren Anspruch auf

Sozialleistungen aufgrund des Nachweises krimineller Handlungen verloren haben,

sind Ihrem Ressort aus dem Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt?

2. Wie lautet die Vorgangsweise Ihres Ressorts um die ungerechtfertigt geleisteten

Sozialleistungen von einem Verurteilten bzw. seiner Familie, die sich auch

möglicherweise im Ausland aufhält, rückerstattet zu bekommen?

3. In wievielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren ausländischen Staatsbürgern

der Rückersatz ausbezahlter Leistungen vorgeschrieben?

4. In wievielen Fällen wurden diese Leistungen auch tatsächlich rückerstattet?

5. Halten Sie die Genauigkeit Ihrer Recherche bei der Datenerhebung sowohl auf

vorhandene Vermögenswerte des Antragstellers im Ausland, als auch auf eine

mögliche Straffälligkeit für den Bezug der Arbeitslosenunterstützung und der

Notstandshilfe für. ausreichend?

a. wenn ja, womit begründen Sie dies?

b. wenn nein, welche Maßnahmen sind in Zukunft geplant?

6. Ist Ihrem Ressort dieser konkrete Fall bekannt? Wenn ja, wie lautet Ihre Meinung

dazu?