4670/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dr. Povysil
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Kunstförderung für Pornographie
Der Verein “tO/Institut für neue Kulturtechnologien” mit Sitz in Wien ist Herausgeber
und Medieninhaber der Zeitschrift “Public Netbase tO Media - Space”. Die Nummer 02/98
vom Mai 1998 beschäftigt sich mit "sex.net - Sex, lies and the internet”. In diesem
Kontext werden eine Reihe von Internet - Veranstaltungen beworben, deren Gegenstand
Sexualpraktiken sind, die harte Pornographie darstellen.
So werden Sexspielzeuge angeboten und deutlich dargestellt, Masturbationspraktiken
bildhaft und literarisch verarbeitet, Homosexualität beworben, die Domina Miß Midon
als Comicstrip gezeigt, Sklavenspiele verdeutlicht: alles mit freiem Zugang auch für
jugendliche Internetbenützer! Es wird auch nicht unterlassen, Gewaltszenen und Sex mit
Tieren frei zugänglich zu machen. Im Vergleich dazu sind Vergewaltigungen, die von
den Opfern angeblich lustvoll erlebt werden, Gruppensex - Seiten und dirty - talk -
Anleitungen geradezu harmlos.
Ist beim Angebot der sex.net - Veranstaltungen wenigstens der Warnhinweis “Achtung!
Einige Videos enthalten extreme Szenen. Nur für Menschen mit guten Nerven und ab 18
Jahre!” ersichtlich, fehlt hingegen eine Beschränkung des freien Zuganges im Internet
auf weite Strecken: Ohne eine Alterslimitierung oder die Verpflichtung der Angabe der
Kreditkartennummer‘ deren Übereinstimmung mit dem internet - user vom Anbieter
überprüft werden könnte, gelangt man in medias res.
Es fehlt dabei jegliche kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der
verschiedenen Sexualpraktiken, so daß sich die Publikation der sex.net - Veranstaltungen
auf die Erleichterung des Zuganges für Voyeure aller Art wenn nicht sogar auf die
Werbung für diese Praktiken reduziert.
Ist dies allein schon eine Absicht, die Verachtung verdient, so verdient vor allem ein
Aspekt Aufmerksamkeit:
Die Zeitschrift “Publik Netbase” und der herausgebende Verein werden vom
Bundeskanzleramt aus Mitteln der ,,Kunstförderung” unterstützt. Laut Kunstbericht
1996 wurde Steuergeld in Höhe von 900.000,-- ÖS zur Verfügung gestellt.
Das Bundeskanzleramt unterstützt somit die Verbreitung von Pornographie!
Diese ungeheuerlichen Tatsachen können nur mit der jahrelangen staatlichen Förderung
des “Tatblattes” verglichen werden, jener Zeitschrift, in der offen zur Gewalt aufgerufen
wurde und zu deren finanzkräftigen Gönnern auch Bundesminister Dr. Einem zählte.
Die nunmehr offengelegte Förderung von Pornographie durch das Bundeskanzleramt
liegt scheinbar auf der Linie der Kulturpolitik dieser Bundesregierung:
• so hat diese Bundesregierung die bekannte Fäkalkunst des Cornelius Kolig finanziell
gefördert,
• sie hat pornographische und kinderfeindliche Darstellungen im Biennale - Katalog
finanziell gefördert,
• sie hat es zugelassen, daß das Burgtheater und das Museum für angewandte Kunst
dem rechtskräftig verurteilten Kinderschänder Otto Mühl als Bühne für seine
Selbstdarstellung dienen konnten,
• sie hat es zugelassen, daß in der Wiener Secession pornographische Darstellungen
des Otto Mühl gezeigt wurden,
• und sie unterstützt Vereine, die im Internet harte pornographische Inhalte verbreiten.
Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, wieviel von den Ankündigungen des
Bundeskanzlers Mag. Klima zu halten ist, wenn er etwa in
der Debatte zur Dringlichen
Anfrage vom 26. Feber 1998 zum Thema Otto Mühl, in der aus gegebenem Anlaß die
Bekämpfung des Kindesmißbrauchs im Vordergrund stand; folgendes ausführte:
“Ich glaube, daß es wichtig ist, hier zu erwähnen, meine sehr geehrten Damen und
Herren, daß erfreulicherweise ein starker Anstieg der Zahl von Anzeigen in diesem
Deliktsbereich, im Deliktsbereich gegen die Sittlichkeit zu verzeichnen ist. Das bedeutet,
daß es dafür in der Gesellschaft größere Sensibilität und auch eine höhere Bereitschaft
gibt, Anzeige zu erstatten, wodurch die Dunkelziffer verringert wird. Dies versetzt uns in
die Lage, vermehrt Maßnahmen im Sinne der Opfer durchzuführen.”
Der Bundeskanzler hat in dieser Debatte aber auch folgendes versprochen:
“Das Innenministerium hat bereits vor einem Jahr konkrete Maßnahmen für ein
sauberes Internet ergriffen. Es wurde eine Meldestelle eingerichtet, die selbst nach
bedenklichen Inhalten sucht, aber bei der auch ganz bewußt die Information über
kinderpornographische Darstellungen oder extremistische Inhalte von jenen, die das
selbst finden; die draufkommen, angezeigt werden kann. Diese Inhalte werden dann
den Strafverfolgungsbehörden oder über die Interpol den örtlich zuständigen
Sicherheitsbehörden weitergemeldet. Die Anbieter, die Provider können
beziehungsweise müssen entsprechende Schritte zur Selbstkontrolle ergreifen
Nach der bereits erfolgten Erhöhung der Strafdrohung sind im Strafgesetzbuch derzeit
keine weiteren Schritte geplant, aber die Bundesregierung wird konsequent gegen jede
Form der Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien auftreten.”
Auch diese Versprechen sind unglaubwürdig: Wie sich gezeigt hat, fördert das Ressort
des Bundeskanzler selbst die Verbreitung von Pornographie und Gewalt in den Medien.
Wenn dieses Versprechen nicht ernst genommen wird, muß man leider davon
ausgehen, daß auch alle Lippenbekenntnisse, die ein derartiges Vorgehen im Bereich der
Kinderpornographie und darüber hinaus aller Sexualdelikte gegen Kinder vorgeben,
ebenfalls nicht umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jedoch gerade
in diesem Bereich - durch zahlreiche Fälle sensibilisiert - ein energisches Vorgehen der
Verantwortlichen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende
ANFRAGE
1. Wofür wurden die im Kunstbericht aufscheinenden Förderungsmittel von 900.000,--
ÖS für den Verein “tO/Institut für neue Kulturtechnologien” bzw. die Zeitschrift
“Public Netbase tO/Media Space” konkret vergeben?
2. Auf welche Weise wurde die widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?
3. Wie hoch war die Förderung des genannten Vereines bzw. der Zeitschrift im Jahr
1997, wofür wurden die Mittel vergeben und auf welche Weise wurde die
widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?
4. Wie hoch war die Förderung des genannten Vereines bzw. der Zeitschrift im
bisherigen Verlauf des Jahres 1998, wofür wurden die Mittel vergeben und auf
welche Weise wurde die widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?
5. Wurden bereits weitere Förderungsmittel zugesagt?
Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?
6. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß die geförderten Einrichtungen die Verbreitung von
Pornographie fördern?
7. Werden Sie die ausgezahlten Förderungsmittel zurückfordern, nachdem
bekanntgeworden ist, daß die geförderten Einrichtungen die Verbreitung von
Pornographie fördern?
Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie diese Einrichtungen weiterhin finanziell fördern?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?
Wenn nein, warum nicht?
9. Teilen Sie die Auffassung, daß die Verbreitung von Pornographie grundsätzlich nicht
mit Steuergeld gefördert werden darf?
Wenn nein, warum nicht?
10.Werden Sie sich dafür einsetzen, daß alle Personen, Organisationen und Medien, die
Pornographie und pornographische Darstellungen aller Art herstellen, zeigen,
anpreisen, verherrlichen oder auf andere Art und Weise zugänglich machen oder
unterstützen, von jeder Förderung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden
sollen?
Wenn nein, warum nicht?
11. Was werden Sie konkret unternehmen, um in Zukunft Personen und Einrichtungen,
die pornographische Inhalte verbreiten, von jeder Förderung durch Steuergelder
auszuschließen?
12.Welche Maßnahmen werden Sie konkret ergreifen, um die Verbreitung und
Verherrlichung von Gewalt und Pornographie durch das Internet zu bekämpfen?
13.Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um generell die Verbreitung und
Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien zu bekämpfen?
14. Sehen Sie nicht eine weitere Gefahr der Steigerung der Zahl von Gewaltverbrechen
sexueller Natur, wenn solche Einrichtungen gefördert werden?
15. Steht diese Förderung nicht im Widerspruch zu der von Ihnen mehrmals
zugesicherten Linie im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und
Kinderpornographie?
Wenn nein, warum nicht?