4670/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dr. Povysil

und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Kunstförderung für Pornographie

Der Verein “tO/Institut für neue Kulturtechnologien” mit Sitz in Wien ist Herausgeber

und Medieninhaber der Zeitschrift “Public Netbase tO Media - Space”. Die Nummer 02/98

vom Mai 1998 beschäftigt sich mit "sex.net -  Sex, lies and the internet”. In diesem

Kontext werden eine Reihe von Internet - Veranstaltungen beworben, deren Gegenstand

Sexualpraktiken sind, die harte Pornographie darstellen.

So werden Sexspielzeuge angeboten und deutlich dargestellt, Masturbationspraktiken

bildhaft und literarisch verarbeitet, Homosexualität beworben, die Domina Miß Midon

als Comicstrip gezeigt, Sklavenspiele verdeutlicht: alles mit freiem Zugang auch für

jugendliche Internetbenützer! Es wird auch nicht unterlassen, Gewaltszenen und Sex mit

Tieren frei zugänglich zu machen. Im Vergleich dazu sind Vergewaltigungen, die von

den Opfern angeblich lustvoll erlebt werden, Gruppensex - Seiten und dirty - talk -

Anleitungen geradezu harmlos.

Ist beim Angebot der sex.net - Veranstaltungen wenigstens der Warnhinweis “Achtung!

Einige Videos enthalten extreme Szenen. Nur für Menschen mit guten Nerven und ab 18

Jahre!” ersichtlich, fehlt hingegen eine Beschränkung des freien Zuganges im Internet

auf weite Strecken: Ohne eine Alterslimitierung oder die Verpflichtung der Angabe der

Kreditkartennummer‘ deren Übereinstimmung mit dem internet - user vom Anbieter

überprüft werden könnte, gelangt man in medias res.

Es fehlt dabei jegliche kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der

verschiedenen Sexualpraktiken, so daß sich die Publikation der sex.net - Veranstaltungen

auf die Erleichterung des Zuganges für Voyeure aller Art wenn nicht sogar auf die

Werbung für diese Praktiken reduziert.

Ist dies allein schon eine Absicht, die Verachtung verdient, so verdient vor allem ein

Aspekt Aufmerksamkeit:

Die Zeitschrift “Publik Netbase” und der herausgebende Verein werden vom

Bundeskanzleramt aus Mitteln der ,,Kunstförderung” unterstützt. Laut Kunstbericht

1996 wurde Steuergeld in Höhe von 900.000,-- ÖS zur Verfügung gestellt.

Das Bundeskanzleramt unterstützt somit die Verbreitung von Pornographie!

Diese ungeheuerlichen Tatsachen können nur mit der jahrelangen staatlichen Förderung

des “Tatblattes” verglichen werden, jener Zeitschrift, in der offen zur Gewalt aufgerufen

wurde und zu deren finanzkräftigen Gönnern auch Bundesminister Dr. Einem zählte.

Die nunmehr offengelegte Förderung von Pornographie durch das Bundeskanzleramt

liegt scheinbar auf der Linie der Kulturpolitik dieser Bundesregierung:

• so hat diese Bundesregierung die bekannte Fäkalkunst des Cornelius Kolig finanziell

gefördert,

• sie hat pornographische und kinderfeindliche Darstellungen im Biennale  - Katalog

finanziell gefördert,

• sie hat es zugelassen, daß das Burgtheater und das Museum für angewandte Kunst

dem rechtskräftig verurteilten Kinderschänder Otto Mühl als Bühne für seine

Selbstdarstellung dienen konnten,

• sie hat es zugelassen, daß in der Wiener Secession pornographische Darstellungen

des Otto Mühl gezeigt wurden,

• und sie unterstützt Vereine, die im Internet harte pornographische Inhalte verbreiten.

Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, wieviel von den Ankündigungen des

Bundeskanzlers Mag. Klima zu halten ist, wenn er etwa in der Debatte zur Dringlichen

Anfrage vom 26. Feber 1998 zum Thema Otto Mühl, in der aus gegebenem Anlaß die

Bekämpfung des Kindesmißbrauchs im Vordergrund stand; folgendes ausführte:

“Ich glaube, daß es wichtig ist, hier zu erwähnen, meine sehr geehrten Damen und

Herren, daß erfreulicherweise ein starker Anstieg der Zahl von Anzeigen in diesem

Deliktsbereich, im Deliktsbereich gegen die Sittlichkeit zu verzeichnen ist. Das bedeutet,

daß es dafür in der Gesellschaft größere Sensibilität und auch eine höhere Bereitschaft

gibt, Anzeige zu erstatten, wodurch die Dunkelziffer verringert wird. Dies versetzt uns in

die Lage, vermehrt Maßnahmen im Sinne der Opfer durchzuführen.”

Der Bundeskanzler hat in dieser Debatte aber auch folgendes versprochen:

“Das Innenministerium hat bereits vor einem Jahr konkrete Maßnahmen für ein

sauberes Internet ergriffen. Es wurde eine Meldestelle eingerichtet, die selbst nach

bedenklichen Inhalten sucht, aber bei der auch ganz bewußt die Information über

kinderpornographische Darstellungen oder extremistische Inhalte von jenen, die das

selbst finden; die draufkommen, angezeigt werden kann. Diese Inhalte werden dann

den Strafverfolgungsbehörden oder über die Interpol den örtlich zuständigen

Sicherheitsbehörden weitergemeldet. Die Anbieter, die Provider können

beziehungsweise müssen entsprechende Schritte zur Selbstkontrolle ergreifen

Nach der bereits erfolgten Erhöhung der Strafdrohung sind im Strafgesetzbuch derzeit

keine weiteren Schritte geplant, aber die Bundesregierung wird konsequent gegen jede

Form der Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien auftreten.”

Auch diese Versprechen sind unglaubwürdig: Wie sich gezeigt hat, fördert das Ressort

des Bundeskanzler selbst die Verbreitung von Pornographie und Gewalt in den Medien.

Wenn dieses Versprechen nicht ernst genommen wird, muß man leider davon

ausgehen, daß auch alle Lippenbekenntnisse, die ein derartiges Vorgehen im Bereich der

Kinderpornographie und darüber hinaus aller Sexualdelikte gegen Kinder vorgeben,

ebenfalls nicht umgesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jedoch gerade

in diesem Bereich - durch zahlreiche Fälle sensibilisiert - ein energisches Vorgehen der

Verantwortlichen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler die nachstehende

ANFRAGE

1. Wofür wurden die im Kunstbericht aufscheinenden Förderungsmittel von 900.000,--

ÖS für den Verein “tO/Institut für neue Kulturtechnologien” bzw. die Zeitschrift

“Public Netbase tO/Media Space” konkret vergeben?

2. Auf welche Weise wurde die widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?

3. Wie hoch war die Förderung des genannten Vereines bzw. der Zeitschrift im Jahr

1997, wofür wurden die Mittel vergeben und auf welche Weise wurde die

widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?

4. Wie hoch war die Förderung des genannten Vereines bzw. der Zeitschrift im

bisherigen Verlauf des Jahres 1998, wofür wurden die Mittel vergeben und auf

welche Weise wurde die widmungsgemäße Verwendung der Mittel geprüft?

5. Wurden bereits weitere Förderungsmittel zugesagt?

Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

6. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß die geförderten Einrichtungen die Verbreitung von

Pornographie fördern?

7. Werden Sie die ausgezahlten Förderungsmittel zurückfordern, nachdem

bekanntgeworden ist, daß die geförderten Einrichtungen die Verbreitung von

Pornographie fördern?

Wenn nein, warum nicht?

8. Werden Sie diese Einrichtungen weiterhin finanziell fördern?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen?

Wenn nein, warum nicht?

9. Teilen Sie die Auffassung, daß die Verbreitung von Pornographie grundsätzlich nicht

mit Steuergeld gefördert werden darf?

Wenn nein, warum nicht?

10.Werden Sie sich dafür einsetzen, daß alle Personen, Organisationen und Medien, die

Pornographie und pornographische Darstellungen aller Art herstellen, zeigen,

anpreisen, verherrlichen oder auf andere Art und Weise zugänglich machen oder

unterstützen, von jeder Förderung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen werden

sollen?

Wenn nein, warum nicht?

11. Was werden Sie konkret unternehmen, um in Zukunft Personen und Einrichtungen,

die pornographische Inhalte verbreiten, von jeder Förderung durch Steuergelder

auszuschließen?

12.Welche Maßnahmen werden Sie konkret ergreifen, um die Verbreitung und

Verherrlichung von Gewalt und Pornographie durch das Internet zu bekämpfen?

13.Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um generell die Verbreitung und

Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien zu bekämpfen?

14. Sehen Sie nicht eine weitere Gefahr der Steigerung der Zahl von Gewaltverbrechen

sexueller Natur, wenn solche Einrichtungen gefördert werden?

15. Steht diese Förderung nicht im Widerspruch zu der von Ihnen mehrmals

zugesicherten Linie im Zusammenhang mit Gewaltverbrechen und

Kinderpornographie?

Wenn nein, warum nicht?