4671/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Deponiebrand eines Kunststofflagers in Moosbrunn
Im Rahmen des Brandes eines Kunststofflagers in Moosbrunn im Vorjahr, verbrannten in
etwa 100.000 Tonnen Kunststoff. 250 Feuerwehrmänner mußten mehrere Stunden - wegen
der starken Rauchentwicklung - mit schwerem Atemschutzgerät ausgerüstet, den Brand
bekämpfen. Die Inhaltstoffe des Rauchgases wurden - je nach Wind und Wetterlage in der
näheren und weiteren Umgebung abgelagert. Eine Gefährdung der Bevölkerung kann
nachträglich zwar nicht bewiesen werden, ist keinesfalls aber ausgeschlossen gewesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang daher an den
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie den konkreten Fall des Deponiebrands in Moosbrunn? Welche
Auflagen hatten die Betreiber des Kunststofflagers zu erfüllen und sind diese aus
heutiger Sicht ausreichend gewesen?
2. In welcher Weise existieren Vorsorgepläne für das Entstehen von Bränden in
Deponien? Wären derartige Pläne nicht zumindest für brandanfällige bzw.
gefährliche Abfalldeponien erforderlich?
3. Wieviele Deponiebrände sind in den letzten Jahren den Behörden bekannt geworden?
4. Welche Entschädigungspflichten trifft den Deponiebetreiber hinsichtlich der
Beseitigung von Schäden? Wäre es nicht sinnvoll, eine finanzielle Vorsorge im Sinne
einer Versicherung oder eine Bankgarantie zumindest von Deponiebetreibern mit
brandgefährdeten Deponiegut einzufordern?