4671/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Deponiebrand eines Kunststofflagers in Moosbrunn

Im Rahmen des Brandes eines Kunststofflagers in Moosbrunn im Vorjahr, verbrannten in

etwa 100.000 Tonnen Kunststoff. 250 Feuerwehrmänner mußten mehrere Stunden - wegen

der starken Rauchentwicklung - mit schwerem Atemschutzgerät ausgerüstet, den Brand

bekämpfen. Die Inhaltstoffe des Rauchgases wurden - je nach Wind und Wetterlage in der

näheren und weiteren Umgebung abgelagert. Eine Gefährdung der Bevölkerung kann

nachträglich zwar nicht bewiesen werden, ist keinesfalls aber ausgeschlossen gewesen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang daher an den

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nachstehende

Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie den konkreten Fall des Deponiebrands in Moosbrunn? Welche

Auflagen hatten die Betreiber des Kunststofflagers zu erfüllen und sind diese aus

heutiger Sicht ausreichend gewesen?

2. In welcher Weise existieren Vorsorgepläne für das Entstehen von Bränden in

Deponien? Wären derartige Pläne nicht zumindest für brandanfällige bzw.

gefährliche Abfalldeponien erforderlich?

3. Wieviele Deponiebrände sind in den letzten Jahren den Behörden bekannt geworden?

4. Welche Entschädigungspflichten trifft den Deponiebetreiber hinsichtlich der

Beseitigung von Schäden? Wäre es nicht sinnvoll, eine finanzielle Vorsorge im Sinne

einer Versicherung oder eine Bankgarantie zumindest von Deponiebetreibern mit

brandgefährdeten Deponiegut einzufordern?