4688/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen

an den

Bundesminister für Inneres

betreffend dessen Mißverständnis bei der Beantwortung der

schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4046/AB der Abgeord -

neten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen vom 24. April

1998 zu 4347/J.

Der Bundesminister für Inneres hat den Inhalt der angeführten schriftlichen

parlamentarischen Anfrage vom 24. April 1998 zu 4347/J offensichtlich mißverstanden, so

daß sich die unterfertigten Abgeordneten bemüßigt sehen, auf der Grundlage der alten

Anfrage, eine neue, nunmehr nicht mehr mißzuverstehende formulierte Anfrage einzubringen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

Anfrage:

1.) Ist der Verein "Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus" vereinsgesetzlich

berechtigt, bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nicht

die Bestimmungen des Punktes 9 (Schiedsgericht) des Vereinsstatutes, sondern den

§ 20 (Gerichtsbarkeit) der Geschäftsordnung (Konstitution) anzuwenden? -

Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmung des Vereinsgesetzes 1951? -

Wenn nein, was wird die Vereinsbehörde unternehmen, um den vereinsgesetzlich

gebotenen Zustand zu sichern?

2.) Werden Sie als Aufsichtsbehörde es zulassen, daß der genannte Verein die

zwingende Rechtsvorschrift des § 4 Abs. 2 lit. j des Vereinsgesetzes 1951

mißachtet?