4688/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend dessen Mißverständnis bei der Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage 4046/AB der Abgeord -
neten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen vom 24. April
1998 zu 4347/J.
Der Bundesminister für Inneres hat den Inhalt der angeführten schriftlichen
parlamentarischen Anfrage vom 24. April 1998 zu 4347/J offensichtlich mißverstanden, so
daß sich die unterfertigten Abgeordneten bemüßigt sehen, auf der Grundlage der alten
Anfrage, eine neue, nunmehr nicht mehr mißzuverstehende formulierte Anfrage einzubringen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1.) Ist der Verein "Freimaurervereinigung des Schottischen Ritus" vereinsgesetzlich
berechtigt, bei der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis nicht
die Bestimmungen des Punktes 9 (Schiedsgericht) des Vereinsstatutes, sondern den
§ 20 (Gerichtsbarkeit) der Geschäftsordnung (Konstitution) anzuwenden? -
Wenn ja, auf Grund welcher Bestimmung des Vereinsgesetzes 1951? -
Wenn nein, was wird die Vereinsbehörde unternehmen, um den vereinsgesetzlich
gebotenen Zustand zu sichern?
2.) Werden Sie als Aufsichtsbehörde es zulassen, daß der genannte Verein die
zwingende Rechtsvorschrift des § 4 Abs. 2 lit. j des Vereinsgesetzes 1951
mißachtet?