4691/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend politische Intervention von Leitl bei BM Bartenstein und ihre Folgen im "BBU -

Skandal"

Der damalige BBU - Liquidator Reindt verkaufte die BBU - Zinkhütte an die Asamer - Gruppe.

90 Mio. 65 wurden als Kaufpreis dafür vereinbart, obwohl der wahre Wert weit darüber lag

und die 1994 noch verstaatlichte ASA - Gruppe 120 Mio. öS bot.

Der Erwerber zahlte lediglich ca. 37 Mio. öS für die Deponieliegenschaft auf dem gegenüber -

liegenden Gailitz - Ufer in Arnoldstein, die Kreditfinanzierung erfolgte bei der Kärntner

Landes - Hypo. Auf dem Deponieareal besitzt mittlerweile das Kreditinstitut ein Pfandrecht in

der Höhe von 180 Mio. öS.

Die ABRG wurde von der Österreichischen Kommunalkredit AG in der Höhe von 115 Mio.

öS gefördert.

Der für Altlastensanierungen zuständige Prokurist der Kommunalkredit, Temmel, verlangte

dafür 6 Mio. öS Provision vom ehemaligen ABRG - Geschäftsführer Preis, und von Eckhart,

den derzeitigen Liquidator der BBU, ein Konsulentenhonorar von 3 % des BBU - Anteiles von

64,42 Mio. öS, ca. 2 Mio. von den für die Gesamtthermik veranschlagten 194 Mio., wovon ein

Drittel - also die 64,42 Mio. - von der BBU finanziert werden sollte, weiters einen Auftrag für

die PORR - Umwelt, eine Tochter der Baufirma PORR. Dementsprechende Aktenvermerke

wurden von den damaligen ABRG  - Geschäftsführern Preis und Eckhart erstellt.

Es liegt der Verdacht nahe, daß die ABRG zwar kassiert, nicht aber saniert hat: Von 50.000 t

zinkhältigen Schlammes wurden lediglich 10.000 t verbrannt, weiterer aus anderen

Bundesländern zugelieferter Restmüll und 6.000 t Aluminiumkretzer liegen zusätzlich auf

ehemaligem BBU - Gelände.

Die Intervention des OÖ - VP - Politikers Leitl bei BM Bartenstein 1997 sollte scheinbar die

Umweltauflagen zugunsten der Asamer - Gruppe aufweichen

Der Verdacht einer Parteienfinanzierung ist nicht auszuschließen.

Die politische Tragweite des Falles Arnoldstein wird vergrößert durch die bereits 1988

vereinbarte Liquidierung von 1200 Arbeitsplätzen statt der vorgegebenen Sanierung des

Standortes im Rahmen des Verkaufes der BBU an die Deutsche Metallgesellschaft (MG) in

Frankfurt/Main. Die Unterschrift von ÖBAG - Generaldirektor Staska unter die

Absichtserkärung erfolgte mit Wissen der damaligen Bundesregierung. Der Vorstandsdirektor

der MG, Schimmelbusch, der die MG fast in den Konkurs getrieben hätte und deshalb

ausscheiden mußte, betätigte sich als Berater von Vranitzky.

Der Rahmenvertrag, abgeschlossen zwischen der BBU und der ABRG, verpflichtete die

Asamer - Gruppe zu folgenden Zahlungen:

22 Mio. öS plus MWSt für die Dörschelofenanlage,

22 Mio. öS plus MWSt für die Wirbelschichtofenanlage,

5 Mio. öS plus MWSt für die Gebäude der Zinkhütte,

350.053 öS Buchwert für die 55.000 Quadratmeter Grundstücke des Werksgeländes

der Zinkhütte, auf denen sich wiederverwertbares und somit wertsteigerndes

Buntmetall, das ziffernmäßig überhaupt unberücksichtigt blieb, befindet.

Diese Zahlungen wurden bisher nicht geleistet.

Die Rauchgasentschwefelungsanlage, die 1988 um 200 Mio. öS als Teil des Dörschelofens

fertiggestellt wurde, fand auch keine Berücksichtigung.

Reindt wurde Geschäftsführer der ABRG, der er zuvor als BBU - Liquidator den äußerst

großzügigen Rahmenvertrag zum Erwerb der Zinkhütte ermöglichte.

Der wahre Wert von Anlagen, Grundstücken und der in Altlasten enthaltenen Wertschöpfung

(Zinkanteile) beläuft sich auf etwa 800 Mio. öS.

Die BBU, ÖKK, Porr Umwelttechnik und ABRG teilten kürzlich der Kärntner

Landesregierung mit, nicht im Stande zu sein, die BBU - Altlasten thermisch zu verarbeiten,

und boten die von ihr aus finanziellen Gründen von Anfang an favorisierte Deponievariante

an. Sie teilten der Behörde Abt. 8W ihre Absicht mit, die 40.000 t schwermetallhaltige

Fraktion mit Zement zu verfestigen und auf die Deponie vor Ort zu legen.

Dadurch ist aber eine weitere Nutzung des Standortes Arnoldstein gefährdet, obwohl Projekte,

wie das von der OMV geplante Recyclingzentrum, Aussicht auf Realisierung haben.

Es erscheint erforderlich, daß der BMF als Eigentümervertreter der ÖBAG auf Staska

einwirkt, den mit der ABRG geschlossenen Vertrag zu kündigen, weil diese ihre

Verpflichtungen der Altlastensanierung nicht erfüllte.

Die versprochenen Arbeitsplätze wurden nicht geschaffen bzw. erhalten, das Umweltproblem

blieb bisher ungelöst, die politischen Verstrickungen werden verschleiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Umwelt folgende

ANFRAGE

1. Wie ist der genaue Wortlaut des Briefes, der von Leitl an Sie gerichtet wurde?

2. Wurde die ABRG bevorzugt behandelt?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, wie ist dann in Ihrer Briefbeantwortung vom 25.11.1997 Ihr

Vorhaben zu verstehen, bis Weihnachten alles in Ordnung zu bringen und

die derzeit bestehenden Schwierigkeiten einer konsensualen Lösung

zuzuführen”?

c. Wurden zugunsten der ABRG Umweltauflagen verdünnt?

d. Wurde dadurch eine Parteienfinanzierung erzielt?

3. Warum wurde die BBU - Zinkhütte an die ABRG viel zu billig verkauft, obwohl etwa

die ASA - Gruppe ein höheres Anbot stellte?

4. Warum zahlte die ABRG bloß 37 Mio. öS, obwohl 90 Mio. vereinbart worden waren?

5. Können Sie die Pressemeldungen bestätigen, wonach die von Ihrem

oberösterreichischen ÖVP - Kollegen Leitl begünstigte ABRG mit ca. 150 Mio. öS

verschuldet ist?

6. Warum erwarb der ehemalige BBU - Liquidator Reindt einen Anteil an der ABRG um

218.000 öS, für den die deutsche Becker - Gruppe bei Ihrem Einstieg in die ABRG 7

Mio. öS zu zahlen bereit war?

7. Was passierte mit den 6 Mio. öS, die der für Altlastensanierungen zuständige Prokurist

der Österreichischen Kommunalkredit, Temmel, vom ehemaligen ABRG -

Geschäftsführer Preis verlangte?

8. Warum verbrannte die ABRG erst 10.000 t zinkhaltigen Schlamm, obwohl fünf Mal

so viel vorhanden ist?

9. Warum wurde auch aus anderen Bundesländern Abfall herbeigeschafft, obwohl man

nicht in der Lage ist, diesen zu verwerten?

10. Warum wird der Rahmenvertrag, der zwischen der BBU und der ABRG

abgeschlossen wurde, nicht von Seiten des Bundes gekündigt, obwohl die ABRG

weder die Zahlungsverpflichtungen noch die Auflagen erfüllte und der Finanzminister

als Eigentümervertreter der BAG diesen Schritt setzen könnte?

11. Warum fand die Rauchgasentschwefelungsanlage, die 1988 um 200 Mio. öS als Teil

des Dörschelofens fertiggestellt wurde, überhaupt keine Berücksichtigung im Vertrag?

12. Warum blieb das sich auf dem Grundstück befindliche, wertsteigernde Buntmetall

ebenso unberücksichtigt?

13. Was sagen Sie dazu, daß Reindt, der zuvor als BBU - Liquidator den äußerst

großzügigen Rahmenvertrag ermöglichte, dann zum ABRG - Geschäftsführer bestellt

wurde? Zufall?

14. Wie werden Sie auf die neueste Wendung im BBU - Skandal reagieren, daß sich die

ABRG plötzlich außerstande sieht, die thermische Verarbeitung der Altlasten

vorzunehmen und statt dessen die 40.000 t schwermetallhaltige Fraktion mit Zement zu

verfestigen und auf die Deponie vor Ort zu legen?

15. Wäre dadurch nicht eine weitere Nutzung des Standortes Arnoldstein in Frage gestellt,

obwohl Projekte, wie das von der OMV geplante Recyclingzentrum, Aussicht auf

Realisierung hätten?