4699/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Ridi Steibl. Dr. Gertrude Brinek, Dr. Sonja Moser - Starrach

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit und Soziales

betreffend: Ergebnisse des informellen EU - Arbeits -, Sozial - und Frauenministerrates

in lnnsbruck

Am 9. und 10. Juli 1998 fand der erste informelle EU - Ministerrat unter

österreichischem Vorsitz in lnnsbruck statt. Die Arbeits -, Sozial - und Frauenminister

der EU berieten unter dem Vorsitz von Frau Bundesminister Mag. Prammer und Frau

Bundesminister Hostasch das wichtige Thema “Chancengleichheit und

Beschäftigung in der Europäischen Union”.

Die Wichtigkeit des Themas des Ministerrates wurde in der aktuellen Stunde des

Nationalrates am 7. Juli 1998 von allen Rednern betont.

Als besondere Schwerpunkte wurden von Frau Bundesminister Mag. Prammer die

Themen der Versorgungsarbeit, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der

Frauenbeschäftigung und der Beseitigung der Einkommensunterschiede zwischen

Männern und Frauen erwähnt.

In ihrer Wortmeldung anläßlich der aktuellen Stunde versprach Frau Bundesminister

Mag. Prammer die Entwicklung von gemeinsamen Strategien innerhalb der

Europäischen Union zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für

Arbeit und Soziales folgende

Anfrage:

1. Welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Verbesserung der

Beschäftigungssituation von Frauen wurden beim informellen Ministerrat in

Innsbruck entwickelt und gesetzt?

2. Welche konkreten Schritte werden Sie zur Verbesserung der

Beschäftigungssituation der Frauen in Österreich setzen?

3. Konnte eine gemeinsame Position erarbeitet werden, um die immer größer

werdenden Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu

bekämpfen? Wenn ja, wie lautet sie?

4. Gibt es Bestrebungen auf Europäischer Ebene, bessere Rahmenbedingungen für

die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen? Wenn ja, wie sehen sie

aus?

5. Auf welchem Wege werden Sie die Volksvertreter und Volksvertreterinnen, die

Gleichbehandlungsbeauftragten und Frauenreferentinnen der Länder informieren

und miteinbeziehen?