4702/J XX.GP
der Abgeordneten Riepl
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Aufforderung zur Diskriminierung durch den stellvertretenden Vorsteher des
Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, FP- Kammerrat Helmut M.
In einer Presseaussendung vom 8. Juli 1998, OTS 072, fordert der genannte Kammerrat und
FP - Funktionär zur Diskriminierung auf. Im Originalton: “Ich rufe alle Wirte auf, die
Koalitionsparlamentarier in ihren Gasthäusern nicht mehr zu bewirten, denn diese haben uns
in unfaßbarer Weise benachteiligt.””
In diesem Zusammenhang geht es naturgemäß nicht um die Sorge, daß Abgeordnete der
beiden Koalitionsparteien in Gasthäusern nicht mehr bewirtet werden, sondern um den
leichtfertigen Umgang des FP - Wirtschaftsfunktionärs und Mitgliedes des Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender, Helmut M. mit Diskriminierung von Personengruppen. Durch die
Gewerberechtsnovelle 1997 wurde die Hintanhaltung der Diskriminierung als Schutzinteresse
im § 87 Abs. 1 verankert und damit ausdrücklich klargestellt, daß die Diskriminierung von
Personen im Rahmen der Gewerbeausübung verboten ist und bis zum Entzug der
Gewerbeberechtigung führen kann.
Daß gerade ein führender Wirtschaftsfunktionär der FP alle Wirte zur Diskriminierung
aufruft, zeigt einmal mehr, wie Funktionäre des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender
agieren.
Wer einen solchen Schritt geht, demokratisch gewählten Abgeordneten "Lokalverbot" zu
erteilen bzw. dazu aufzufordern, bei dem kann man sich ganz leicht vorstellen, wie schnell er
womöglich Lokalverbot Ausländern, Behinderten oder anderen benachteiligten Gruppen
bereit ist, zu erteilen, wenn er sich nur persönlich durch eine Aktivität einer Gruppe gestört
fühlt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Wie qualifizieren Sie diese Aufforderung des freiheitlichen Kammerfunktionärs M.
rechtlich und politisch im Hinblick auf die Gewerbeordnung?