4702/J XX.GP

 

der Abgeordneten Riepl

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Aufforderung zur Diskriminierung durch den stellvertretenden Vorsteher des

Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, FP- Kammerrat Helmut M.

In einer Presseaussendung vom 8. Juli 1998, OTS 072, fordert der genannte Kammerrat und

FP - Funktionär zur Diskriminierung auf. Im Originalton: “Ich rufe alle Wirte auf, die

Koalitionsparlamentarier in ihren Gasthäusern nicht mehr zu bewirten, denn diese haben uns

in unfaßbarer Weise benachteiligt.””

In diesem Zusammenhang geht es naturgemäß nicht um die Sorge, daß Abgeordnete der

beiden Koalitionsparteien in Gasthäusern nicht mehr bewirtet werden, sondern um den

leichtfertigen Umgang des FP - Wirtschaftsfunktionärs und Mitgliedes des Ring Freiheitlicher

Wirtschaftstreibender, Helmut M. mit Diskriminierung von Personengruppen. Durch die

Gewerberechtsnovelle 1997 wurde die Hintanhaltung der Diskriminierung als Schutzinteresse

im § 87 Abs. 1 verankert und damit ausdrücklich klargestellt, daß die Diskriminierung von

Personen im Rahmen der Gewerbeausübung verboten ist und bis zum Entzug der

Gewerbeberechtigung führen kann.

Daß gerade ein führender Wirtschaftsfunktionär der FP alle Wirte zur Diskriminierung

aufruft, zeigt einmal mehr, wie Funktionäre des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender

agieren.

Wer einen solchen Schritt geht, demokratisch gewählten Abgeordneten "Lokalverbot" zu

erteilen bzw. dazu aufzufordern, bei dem kann man sich ganz leicht vorstellen, wie schnell er

womöglich Lokalverbot Ausländern, Behinderten oder anderen benachteiligten Gruppen

bereit ist, zu erteilen, wenn er sich nur persönlich durch eine Aktivität einer Gruppe gestört

fühlt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1. Wie qualifizieren Sie diese Aufforderung des freiheitlichen Kammerfunktionärs M.

rechtlich und politisch im Hinblick auf die Gewerbeordnung?