4707/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend EU - Richtlinie für die Tierhaltung im biologischen Landbau

Im Vorschlag der Ratsverordnung mit der die Verordnung 2092/91 über den ökologischen

Landbau geändert wird, werden Anforderungen definiert, damit ein tierisches Produkt mit

der Bezeichnung “aus biologischer (ökologischer) Landwirtschaft” in Verkehr gebracht

werden darf. Die Regelungen erstrecken sich von der Fütterung und Haltung der Tiere bis

zur medikamentösen Behandlung.

In Österreich gibt es bereits Vorschriften über Tierhaltung in biologisch wirtschaftenden

Betrieben, die eine flexible Anwendung des Tiergerechtheitsindex (ein System zur Messung

der Tiergerechtheit einer Haltung) ermöglichen. Derzeit haben die österreichischen

Biobauern die Möglichkeit, zwischen den fünf Einflußbereichen Bewegungsmöglichkeit,

Bodenbeschaffenheit, Sozialkontakt, Stallklima und Betreuungsintensität zu wählen, d.h. der

Tiergerechtheitsindex ist flexibel auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes

anwendbar; entscheidend ist, daß mehr als 25 Punkte erreicht werden.

Nach unseren Informationen sind sowohl die Biobauern als auch die KonsumentInnen und

TierschützerInnen mit diesem österreichischen Lösungsansatz zufrieden. Bei einer EU - weit

einheitlichen Regelung besteht die Gefahr, daß die Biobetriebe durch starre Vorschriften zu

für ihre Betriebe unangepaßten Lösungen gezwungen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, daß die österreichische Regelung für die

Tierhaltung im biologischen Landbau beibehalten werden kann?

2. Wie beurteilen Sie die EU - Richtlinie in der derzeitigen Fassung in Anwendung auf die

österreichischen Biobetriebe?