4707/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend EU - Richtlinie für die Tierhaltung im biologischen Landbau
Im Vorschlag der Ratsverordnung mit der die Verordnung 2092/91 über den ökologischen
Landbau geändert wird, werden Anforderungen definiert, damit ein tierisches Produkt mit
der Bezeichnung “aus biologischer (ökologischer) Landwirtschaft” in Verkehr gebracht
werden darf. Die Regelungen erstrecken sich von der Fütterung und Haltung der Tiere bis
zur medikamentösen Behandlung.
In Österreich gibt es bereits Vorschriften über Tierhaltung in biologisch wirtschaftenden
Betrieben, die eine flexible Anwendung des Tiergerechtheitsindex (ein System zur Messung
der Tiergerechtheit einer Haltung) ermöglichen. Derzeit haben die österreichischen
Biobauern die Möglichkeit, zwischen den fünf Einflußbereichen Bewegungsmöglichkeit,
Bodenbeschaffenheit, Sozialkontakt, Stallklima und Betreuungsintensität zu wählen, d.h. der
Tiergerechtheitsindex ist flexibel auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes
anwendbar; entscheidend ist, daß mehr als 25 Punkte erreicht werden.
Nach unseren Informationen sind sowohl die Biobauern als auch die KonsumentInnen und
TierschützerInnen mit diesem österreichischen Lösungsansatz zufrieden. Bei einer EU - weit
einheitlichen Regelung besteht die Gefahr, daß die Biobetriebe durch starre Vorschriften zu
für ihre Betriebe unangepaßten Lösungen gezwungen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Inwiefern werden Sie sich dafür einsetzen, daß die österreichische Regelung für die
Tierhaltung im biologischen Landbau beibehalten werden kann?
2. Wie beurteilen Sie die EU - Richtlinie in der derzeitigen Fassung in Anwendung auf die
österreichischen Biobetriebe?