4709/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Verbot von Frischzellenkuren in Deutschland

In Deutschland wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit der

künftige Einsatz sogenannter Frischzellentherapeutika untersagt.

Begründet wird dieser Schritt mit den Ergebnissen eines Gutachtens vom März 1994,

welches eine Reihe von Todesfällen in Zusammenhang mit einer Frischzellentherapie

anführt.

Bei dieser umstrittenen Methode, bei der Injektionen mit fötalen Lammzellen verabreicht

werden, kann es von starken allergischen Reaktionen zu lebensbedrohlichem Schock, von

Blutdruckabfall und schwerem Kreislaufkollaps bis zu den dokumentierten Todesfällen

kommen.

Bei der Obduktion der Todesfälle wurden “krankhafte Veränderungen des Gehirns”

festgestellt.

Die Verfasser des Gutachtens verweisen auf die Möglichkeit der Übertragung von

Bakterien, Viren und krebserregenden Stoffen bis hin zur “theroretischen Gefahr” einer

Übertragung von Scrapie - bzw. BSE - Erregern.

Es wird angenommen, daß Ärzte und Patienten, die immer noch Anhänger der

Frischzellentherapie sind, nun nach Österreich ausweichen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie viele Ärztinnen und Ärzte in Österreich verabreichen die sogenannte

Frischzellenbehandlung?

2) Gibt es in Österreich auch eigene Sanatorien zur Frischzellenbehandlung?

Wenn ja, wieviele?

3) Wie oft wurden in den letzten 10 Jahren schwerwiegende unerwünschte

Nebenwirkungen in Folge einer Frischzellenbehandlung gemeldet?

(Bitte nach Jahren getrennt angeben).

4) Werden Sie angesichts der oben angeführten Gefahren der Frischzellenbehandlung für

die Patienten ähnlich wie in Deutschland ein Verbot dieser Behandlungsmethode

aussprechen?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?