4709/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Verbot von Frischzellenkuren in Deutschland
In Deutschland wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit der
künftige Einsatz sogenannter Frischzellentherapeutika untersagt.
Begründet wird dieser Schritt mit den Ergebnissen eines Gutachtens vom März 1994,
welches eine Reihe von Todesfällen in Zusammenhang mit einer Frischzellentherapie
anführt.
Bei dieser umstrittenen Methode, bei der Injektionen mit fötalen Lammzellen verabreicht
werden, kann es von starken allergischen Reaktionen zu lebensbedrohlichem Schock, von
Blutdruckabfall und schwerem Kreislaufkollaps bis zu den dokumentierten Todesfällen
kommen.
Bei der Obduktion der Todesfälle wurden “krankhafte Veränderungen des Gehirns”
festgestellt.
Die Verfasser des Gutachtens verweisen auf die Möglichkeit der Übertragung von
Bakterien, Viren und krebserregenden Stoffen bis hin zur “theroretischen Gefahr” einer
Übertragung von Scrapie - bzw. BSE - Erregern.
Es wird angenommen, daß Ärzte und Patienten, die immer noch Anhänger der
Frischzellentherapie sind, nun nach Österreich ausweichen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie viele Ärztinnen und Ärzte in Österreich verabreichen die sogenannte
Frischzellenbehandlung?
2) Gibt es in Österreich auch eigene Sanatorien zur Frischzellenbehandlung?
Wenn ja, wieviele?
3) Wie oft wurden in den letzten 10 Jahren schwerwiegende unerwünschte
Nebenwirkungen in Folge einer Frischzellenbehandlung gemeldet?
(Bitte
nach Jahren getrennt angeben).
4) Werden Sie angesichts der oben angeführten Gefahren der Frischzellenbehandlung für
die Patienten ähnlich wie in Deutschland ein Verbot dieser Behandlungsmethode
aussprechen?
Wenn ja, wann und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?