4710/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf” und Verdachtsfläche im
Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz nach dem AltlastensanierungsG
1. Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf”
Im Areal der geplanten SCS - Erlebniswelt befindet sich eine Altlast, die auf Deponierungen
in den 50er, 60er und 70er Jahren zurückgeht und die u.a. Lackrückstände und Gummiwaren
beinhaltet.
Bereits in den 80er Jahren wurden anläßlich des Baus einer Sporthalle Verunreinigungen
festgestellt und ein wasserrechtliches Verfahren zur Feststellung des Verursachers
eingeleitet. 1988 wurden die ersten Bodenluftuntersuchungen durchgeführt.
(Verhandlungsverständigung des LH von NÖ vom 19. Februar 1993, GZ III/1 - 27.410/21 -
93)
Wie aus einer Verhandlungsschrift der NÖ Wasserrechtsbehörde vom 19. 5. 1993 (Zl.
III/1 - 27410/22 - 93) hervorgeht, wurden die damals bereits eingesetzten Sonden zur
Grundwasserbeochtung als ungenügend befunden und zusätzliche Beweissicherungssonden
im Grundwasserabstrom vom Amtssachverständigen für Hydrologie verlangt.
Auch das Umweltbundesamt hat seit langem einen Untersuchungsbedarf festgestellt.
“Demzufolge erging vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie der Auftrag
an den Landeshauptmann von Niederösterreich, ergänzende Untersuchungen gem. § 13
Abs. 1 AlSAG zu veranlassen, um eine Gefährdungsabschätzung durchführen zu lassen."
(Brief an Herrn GR Lintner vom 19. August 1997, GZ 33 3597/55 - III/3/97).
In der zitierten Verhandlungsschrift wird betont, daß das Siedlungsgebiet stromabwärts der
Deponie mit Trinkwasser durch die zentrale WVA versorgt wird und bestehende
Brunnenanlagen nur der Nutzwasserentnahme dienen. Das Grundwasser ist also offenbar
bereits so kontaminiert, daß es nicht mehr zu Trinkwasserzwecken verwendet werden kann.
Eine rasche Identifizierung, Sicherung und Behebung der Altlast, die (spätestens) seit 1988
aktenkundig
ist, wäre daher mehr als angesagt.
Stattdessen wird die Bebauung des Areals forciert. Trotz der bestehenden Verdachtsfläche
soll offenbar die Baulandwidmung realisiert werden (Laut Gutachten von Univ.-Prof. DDr.
Mayer ist die Flächenwidmung rechtswidrig). Seit April 1989 ist die Universale Bau AG
Eigentümerin des Areals, von 1967 bis 88 war dies die EVN. Ein Deponiebetreiber (bis
1964), Herr Adolf Rezak, ist bereits verstorben (siehe Verhandlungsschrift). Wenn die
Altlastenbehörde nicht schnell handelt, wird die Behebung der Altlast verunmöglicht bzw.
unsachgemäß erfolgen oder unermeßlich teurer werden.
2. Verdachtsfläche im Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz
Eine ähnliche Problematik ist im Fall des geplanten Altstoffsammelzentrums in der
Marktgemeinde Feldkirchen gegeben. Allerdings ist hier die Verdachtsfläche bereits
überbaut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf"
a) Wann wurde die Verdachtsfläche Grundstück 448/2, KG Wr. Neudorf,
Sportplatz Wr. Neudorf, dem Umweltministerium als Verdachtsfläche im Sinne
des AlSAG gemeldet?
b) Welche Ergebnisse aus den Bodenluftuntersuchungen, den
Wasseruntersuchungen aus den Grundwassersonden und den Hausbrunnen liegen
dem Umweltministerium bzw. dem LH vor, welche Kontamination des
Grundwassers und der Hausbrunnen geht daraus hervor (Angabe in mg/l
erbeten), insbesondere was waren die höchsten Werte bei Chlorid und
Ammonium?
c) a) Wann erging der “Auftrag” zur ergänzenden Untersuchung an den LH von
NÖ (siehe Brief an GR Lintner) und was war das Ergebnis?
b) Wie hat oder wird der Umweltminister auf die Nichtbefolgung der
Weisung durch den LH von NÖ, weitere Untersuchungen zur
Gefährdungsabschätzung vorzunehmen, reagieren?
d) Wurde in der Zwischenzeit das in den 80er Jahren eingeleitete wasserrechtliche
Verfahren zur Feststellung eines Verpflichteten im Sinne des § 138 WRG
abgeschlossen und ist eine unmittelbare Zuständigkeit des Bundes zur Sicherung
und Sanierung der Altlast nach § 18 AlSAG eingetreten?
e) Ist der Altlastenbehörde bekannt, daß die SCS im Mai 1998 selbst
Untersuchungen durchgeführt hat und dabei ein Faß gefunden hat und
vermutlich
nicht untersucht sondern entsorgt hat?
f) Welche Schritte kann der Umweltminister setzen, um den Baubeginn auf den
Verdachtsflächen hin hintanzuhalten?
2. Verdachtsfläche im Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz
a) Wann wurde dein Umweltministerium die Verdachtsfläche auf den Parzellen
565/1, 565/2 und 572/1 KG Lebern (geplantes Altstoffsammelzentrum)
gemeldet?
b) Wann wurden Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung veranlaßt und was
ist ihr Ergebnis?
c) Warum kam es bis jetzt nicht zu einer Eintragung im Altlastenkataster?
d) Was wird das Umweltministerium in Zukunft hinsichtlich dieser Verdachtsfläche
unternehmen, und wie beurteilt es die zwischenzeitige Verbauung?