4710/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf” und Verdachtsfläche im

Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz nach dem AltlastensanierungsG

1. Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf”

Im Areal der geplanten SCS - Erlebniswelt befindet sich eine Altlast, die auf Deponierungen

in den 50er, 60er und 70er Jahren zurückgeht und die u.a. Lackrückstände und Gummiwaren

beinhaltet.

Bereits in den 80er Jahren wurden anläßlich des Baus einer Sporthalle Verunreinigungen

festgestellt und ein wasserrechtliches Verfahren zur Feststellung des Verursachers

eingeleitet. 1988 wurden die ersten Bodenluftuntersuchungen durchgeführt.

(Verhandlungsverständigung des LH von NÖ vom 19. Februar 1993, GZ III/1 - 27.410/21 -

93)

Wie aus einer Verhandlungsschrift der NÖ Wasserrechtsbehörde vom 19. 5. 1993 (Zl.

III/1 - 27410/22 - 93) hervorgeht, wurden die damals bereits eingesetzten Sonden zur

Grundwasserbeochtung als ungenügend befunden und zusätzliche Beweissicherungssonden

im Grundwasserabstrom vom Amtssachverständigen für Hydrologie verlangt.

Auch das Umweltbundesamt hat seit langem einen Untersuchungsbedarf festgestellt.

“Demzufolge erging vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie der Auftrag

an den Landeshauptmann von Niederösterreich, ergänzende Untersuchungen gem. § 13

Abs. 1 AlSAG zu veranlassen, um eine Gefährdungsabschätzung durchführen zu lassen."

(Brief an Herrn GR Lintner vom 19. August 1997, GZ 33 3597/55 - III/3/97).

In der zitierten Verhandlungsschrift wird betont, daß das Siedlungsgebiet stromabwärts der

Deponie mit Trinkwasser durch die zentrale WVA versorgt wird und bestehende

Brunnenanlagen nur der Nutzwasserentnahme dienen. Das Grundwasser ist also offenbar

bereits so kontaminiert, daß es nicht mehr zu Trinkwasserzwecken verwendet werden kann.

Eine rasche Identifizierung, Sicherung und Behebung der Altlast, die (spätestens) seit 1988

aktenkundig ist, wäre daher mehr als angesagt.

Stattdessen wird die Bebauung des Areals forciert. Trotz der bestehenden Verdachtsfläche

soll offenbar die Baulandwidmung realisiert werden (Laut Gutachten von Univ.-Prof. DDr.

Mayer ist die Flächenwidmung rechtswidrig). Seit April 1989 ist die Universale Bau AG

Eigentümerin des Areals, von 1967 bis 88 war dies die EVN. Ein Deponiebetreiber (bis

1964), Herr Adolf Rezak, ist bereits verstorben (siehe Verhandlungsschrift). Wenn die

Altlastenbehörde nicht schnell handelt, wird die Behebung der Altlast verunmöglicht bzw.

unsachgemäß erfolgen oder unermeßlich teurer werden.

2. Verdachtsfläche im Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz

Eine ähnliche Problematik ist im Fall des geplanten Altstoffsammelzentrums in der

Marktgemeinde Feldkirchen gegeben. Allerdings ist hier die Verdachtsfläche bereits

überbaut.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Verdachtsfläche “Sportplatz Wiener Neudorf"

a) Wann wurde die Verdachtsfläche Grundstück 448/2, KG Wr. Neudorf,

Sportplatz Wr. Neudorf, dem Umweltministerium als Verdachtsfläche im Sinne

des AlSAG gemeldet?

b) Welche Ergebnisse aus den Bodenluftuntersuchungen, den

Wasseruntersuchungen aus den Grundwassersonden und den Hausbrunnen liegen

dem Umweltministerium bzw. dem LH vor, welche Kontamination des

Grundwassers und der Hausbrunnen geht daraus hervor (Angabe in mg/l

erbeten), insbesondere was waren die höchsten Werte bei Chlorid und

Ammonium?

c) a) Wann erging der “Auftrag” zur ergänzenden Untersuchung an den LH von

NÖ (siehe Brief an GR Lintner) und was war das Ergebnis?

b) Wie hat oder wird der Umweltminister auf die Nichtbefolgung der

Weisung durch den LH von NÖ, weitere Untersuchungen zur

Gefährdungsabschätzung vorzunehmen, reagieren?

d) Wurde in der Zwischenzeit das in den 80er Jahren eingeleitete wasserrechtliche

Verfahren zur Feststellung eines Verpflichteten im Sinne des § 138 WRG

abgeschlossen und ist eine unmittelbare Zuständigkeit des Bundes zur Sicherung

und Sanierung der Altlast nach § 18 AlSAG eingetreten?

e) Ist der Altlastenbehörde bekannt, daß die SCS im Mai 1998 selbst

Untersuchungen durchgeführt hat und dabei ein Faß gefunden hat und

vermutlich nicht untersucht sondern entsorgt hat?

f) Welche Schritte kann der Umweltminister setzen, um den Baubeginn auf den

Verdachtsflächen hin hintanzuhalten?

2. Verdachtsfläche im Grundwasserschongebiet Feldkirchen bei Graz

a) Wann wurde dein Umweltministerium die Verdachtsfläche auf den Parzellen

565/1, 565/2 und 572/1 KG Lebern (geplantes Altstoffsammelzentrum)

gemeldet?

b) Wann wurden Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung veranlaßt und was

ist ihr Ergebnis?

c) Warum kam es bis jetzt nicht zu einer Eintragung im Altlastenkataster?

d) Was wird das Umweltministerium in Zukunft hinsichtlich dieser Verdachtsfläche

unternehmen, und wie beurteilt es die zwischenzeitige Verbauung?