4720/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Projekt "Umfahrung Klosterneuburg B 14"

Täglich fahren rund 25.000 Autos auf der B 14 durch Klosterneuburg.

Laut eines Verkehrsgutachtens wird sich die Situation in den nächsten Jahren noch erheblich

verschlechtern. Mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf bis zu 35.000 Autos täglich

ist zu rechnen.

Aufgrund der beträchtlichen Verkehrsbelastung ist die Lebensqualität im Stadtzentrum

entlang der B 14 in den letzten Jahren massiv gesunken und so hoffen sowohl die Anrainer als

auch die ansässigen Wirtschaftstreibenden auf eine baldige Entlastung durch die

Verwirklichung des Projektes "Umfahrung Klosterneuburg".

Da seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eine generelle

Genehmigung des Projektes am 19. Juni 1997 erfolgte und durch das Land Niederösterreich

alle organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geschaffen wurden, wird von den

Entscheidungsträgern der Stadt davon ausgegangen, daß das UVP - Verfahren möglichst bald

eingeleitet wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende

Anfrage

1) Liegen seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten Gründe vor,

welche gegen eine möglichst rasche Einleitung des UVP - Verfahrens sprechen?

2) Wenn ja, welche?

3) Wenn nein, wie beabsichtigt das Wirtschaftsministerium bei der Berücksichtigung des

Zeitablaufes (Vorlauf bis Baubeginn ca. 4 Jahre) das in Niederösterreich an vorrangiger

3. Stelle gereihte Projekt der Umfahrung Klosterneuburg im Zuge der B 14 weiter zu

behandeln?

4) Wann ist mit der Einleitung des UVP - Verfahrens zu rechnen?