4720/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Projekt "Umfahrung Klosterneuburg B 14"
Täglich fahren rund 25.000 Autos auf der B 14 durch Klosterneuburg.
Laut eines Verkehrsgutachtens wird sich die Situation in den nächsten Jahren noch erheblich
verschlechtern. Mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf bis zu 35.000 Autos täglich
ist zu rechnen.
Aufgrund der beträchtlichen Verkehrsbelastung ist die Lebensqualität im Stadtzentrum
entlang der B 14 in den letzten Jahren massiv gesunken und so hoffen sowohl die Anrainer als
auch die ansässigen Wirtschaftstreibenden auf eine baldige Entlastung durch die
Verwirklichung des Projektes "Umfahrung Klosterneuburg".
Da seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eine generelle
Genehmigung des Projektes am 19. Juni 1997 erfolgte und durch das Land Niederösterreich
alle organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geschaffen wurden, wird von den
Entscheidungsträgern der Stadt davon ausgegangen, daß das UVP - Verfahren möglichst bald
eingeleitet wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten nachstehende
Anfrage
1) Liegen seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten Gründe vor,
welche gegen eine möglichst rasche Einleitung des UVP - Verfahrens sprechen?
2) Wenn ja, welche?
3) Wenn nein, wie beabsichtigt das Wirtschaftsministerium bei der Berücksichtigung des
Zeitablaufes (Vorlauf bis Baubeginn ca. 4 Jahre) das in Niederösterreich an vorrangiger
3. Stelle gereihte Projekt der Umfahrung Klosterneuburg im Zuge der B 14 weiter zu
behandeln?
4) Wann ist mit der Einleitung des UVP - Verfahrens zu rechnen?