4721/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Josef Höchtl
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Regionalisierung der Telefonbücher
Derzeit sind die Telefonnummern der Bewohner der 21 Gemeinden des Verwaltungsbezirkes
Wien - Umgebung in 4 verschiedenen regionalen Telefonbüchern nachzuschlagen.
So ist beispielsweise die Gemeinde Mauerbach im Wiener Telefonbuch zu finden, die
angrenzenden Gemeinden wie Gablitz und Klosterneuburg hingegen in den Telefonbüchern
für die Region NÖ/Süd - Ost bzw. Süd - West.
Dies führt dazu, daß Bürger, die einfach nur im Nachbarort anrufen wollen, oftmals
gezwungen sind, mehrere regionale Telefonbücher zuzukaufen.
Ebenso müssen alle Bürger des Bezirkes Wien - Umgebung, die nicht in Klosterneuburg
wohnen (Teilbezirk Gerasdorf - Region NÖ/Nord - Ost, Purkersdorf und Schwechat - NÖ/Süd -
Ost sowie die Gemeinde Mauerbach und die Stadt Schwechat - Regionaltelefonbuch Wien)
wenn sie Dienstleistungen in der Bezirkshauptstadt in Anspruch nehmen wollen, die
benötigten Telefonnummern bei der Auskunft erfragen, weil keine einzige der anderen
Gemeinden über das geeignete Telefonbuch verfügt.
Da bei der österreichischen Telefonauskunft zumeist mit einigen Minuten Wartezeit zu
rechnen ist und die derzeitige Sprechgebühr l ‚10 öS/Minute zu Büro - bzw. Geschäftszeiten
beträgt, ist dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden und führt bei den Telefonkunden
zu berechtigter Kritik.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage
1) Nach welchen Kriterien wurde die derzeit bestehende Regionaleinteilung bei den
Telefonbüchern, welche bereits zu jener Zeit erfolgte, in der die Post noch in den
Kompetenzbereich ihres Ministeriums fiel, vorgenommen?
2) Ist es Ihrer Meinung nach den Bürgern des Bezirkes Wien - Umgebung zumutbar, daß sie,
um mit Nachbargemeinden telefonieren zu können, zusätzlich 2 bis 3 Regionaltelefon -
bücher zukaufen müssen?
3) Vertreten Sie auch die Auffassung, daß jeder Bürger eines Verwaltungsbezirkes
zumindest ein Telefonbuch seiner Bezirkshauptstadt kostenlos zur Verfügung gestellt
erhalten sollte?