4722/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Amon
und Kollegen
an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Förderung der verbandlichen Jugendarbeit
Die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Österreich ist in erster Linie über den
Bundesjugendplan organisiert, deren Auszahlung von der Mitgliedschaft im
Österreichischen Bundesjugendring abhängig ist. Neben der Verteilung der vom
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bereitgestellten Mittel durch einen
fixen Schlüssel sollte der Bundesjugendring auch zu politischen Fragen Stellung nehmen
und seine Aussagen als überparteiliche Stellungnahmen der Österreichischen Jugend
positionieren. Der Bundesjugendring ist aber keinesfalls repräsentativ, sondern wird von
sozialistischen und mit einem linken Weltanschauungsspektrum versehenen
Organisationen mehrheitlich dominiert. Dies dokumentieren die Beschlüsse des
Bundesjugendrings, die von der Abschaffung der Leistungsbeurteilung über die Ablehnung
der europäischen Währungsunion bis zum Anspruch auf Abfertigung auch bei
Selbstkündigung reicht. Hingegen fand sich keine Mehrheit im Bundesjugendring für die
Forderung, im Rahmen der Steuerreform 2000 die steuerliche Absetzbarkeit von privaten,
auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierenden Pensionsversicherungsleistungen
einzuführen.
Dabei hatten noch viele Jugendorganisationen Hoffnung, daß der Bundesjugendring, wie
in den Jahrzehnten zuvor, konsensuale Beschlüsse fassen würde, etwa durch den
Umstand, daß auf der vorletzten Vollversammlung des ÖBJR beschlossen wurde, daß
öffentliche Aussagen nur gemacht werden dürfen, wenn ein Beschluß des Vorstandes
vorliegt. Dazu wurde eine 213 - Mehrheit unter den Vorstandsmitgliedern eingeführt. Auf der
diesjährigen Vollversammlung am 19.5.1998 wurde diese Regelung wieder abgeschafft,
da, so die Meinung der Befürworter dieser Änderung, sie die Arbeit des
Bundesjugendrings lähme. Nun wird kein Konsens mehr gesucht, keine ordentliche
Diskussion geführt und sofort abgestimmt. Daher erwägen einige Jugendorganisationen
den Austritt aus dem ÖBJR, da sie nicht weiter akzeptieren wollen, daß eindeutige
sozialistische Inhalte durch rasche Beschlüsse als “Meinung der Jugend legalisiert”
werden. Ebenso unbefriedigend war die Aufnahmepolitik des ÖBJR in den vergangenen
Jahren, da fast ausschließlich Jugendorganisationen zum Zug kamen, die sich weit links
der politischen Mitte befinden.
Aufgrund der zweifelhaften Verzahnung von finanzieller Verteilungsfunktion für
Bundesmittel und der nicht mehr vorhandenen Überparteilichkeit des Österreichischen
Bundesjugendrings stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Umwelt, Jugend und Familie folgende
A n f r a g e:
1. Worin bestehen die Aufgaben des Österreichischen Bundesjugend rings?
2. Aufgrund welcher Kriterien werden Organisationen als Mitglied in den
Bundesjugendring
aufgenommen?
3. Weshalb erfüllen die Jugendorganisationen der Grünen und des Liberalen Forums die
Aufnahmebedingungen des Bundesjugendrings, der Österreichische Cartellverband,
die Jungbauernschaft oder die Jugendorganisation der FPÖ nicht?
4. Kann der Österreichische Bundesjugendring legitimerweise in Anspruch nehmen, daß
er die österreichische Jugend vertritt, wenn die oben genannten Organisationen nicht
Mitglied sind?
5. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Förderung der verbandlichen
Jugendarbeit in Österreich, insbesondere der Bundesjugendplan?
6. Wie ist es vertretbar, daß ausschließlich der Bundesjugendring entscheidet, welche
Organisationen in den Genuß von öffentlichen Mitteln in Form der
Bundesjugendplanmittel kommen?
7. Hängt die finanzielle Förderung der verbandlichen Jugendarbeit tatsächlich von der
Mitgliedschaft beim Österreichischen Bundesjugendring ab?
8. Wenn der Österreichische Bundesjugendring sich auflösen würde, wie sähe dann die
verbandliche Jugendförderung in Österreich in organisatorischer und finanzieller
Hinsicht aus?
9. Wie ist diese Sonderkonstruktion zustande gekommen, daß der Bundesjugendring mit
der Verteilung der finanziellen Förderungen seitens des Bundesministeriums für
Umwelt, Jugend und Familie betraut ist?
10. Sollte eine der Mitgliedsorganisationen des Österreichischen Bundesjugendrings aus
diesem austreten, hat dann diese weiterhin Anspruch auf Förderung?
11. Unabhängig von der Frage 10., würden Sie die Jugendorganisation mit den gleichen
Posten wie bisher weiterfördern?
12.Wenn nein, warum nicht?
13. Sollten mehrere Jugendorganisationen aus dem Österreichischen Bundesjugendring
austreten, sehen Sie dann die Notwendigkeit einer Neuordnung der verbandlichen
Jugendförderung?