4722/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Amon

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Förderung der verbandlichen Jugendarbeit

Die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Österreich ist in erster Linie über den

Bundesjugendplan organisiert, deren Auszahlung von der Mitgliedschaft im

Österreichischen Bundesjugendring abhängig ist. Neben der Verteilung der vom

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie bereitgestellten Mittel durch einen

fixen Schlüssel sollte der Bundesjugendring auch zu politischen Fragen Stellung nehmen

und seine Aussagen als überparteiliche Stellungnahmen der Österreichischen Jugend

positionieren. Der Bundesjugendring ist aber keinesfalls repräsentativ, sondern wird von

sozialistischen und mit einem linken Weltanschauungsspektrum versehenen

Organisationen mehrheitlich dominiert. Dies dokumentieren die Beschlüsse des

Bundesjugendrings, die von der Abschaffung der Leistungsbeurteilung über die Ablehnung

der europäischen Währungsunion bis zum Anspruch auf Abfertigung auch bei

Selbstkündigung reicht. Hingegen fand sich keine Mehrheit im Bundesjugendring für die

Forderung, im Rahmen der Steuerreform 2000 die steuerliche Absetzbarkeit von privaten,

auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierenden Pensionsversicherungsleistungen

einzuführen.

Dabei hatten noch viele Jugendorganisationen Hoffnung, daß der Bundesjugendring, wie

in den Jahrzehnten zuvor, konsensuale Beschlüsse fassen würde, etwa durch den

Umstand, daß auf der vorletzten Vollversammlung des ÖBJR beschlossen wurde, daß

öffentliche Aussagen nur gemacht werden dürfen, wenn ein Beschluß des Vorstandes

vorliegt. Dazu wurde eine 213 - Mehrheit unter den Vorstandsmitgliedern eingeführt. Auf der

diesjährigen Vollversammlung am 19.5.1998 wurde diese Regelung wieder abgeschafft,

da, so die Meinung der Befürworter dieser Änderung, sie die Arbeit des

Bundesjugendrings lähme. Nun wird kein Konsens mehr gesucht, keine ordentliche

Diskussion geführt und sofort abgestimmt. Daher erwägen einige Jugendorganisationen

den Austritt aus dem ÖBJR, da sie nicht weiter akzeptieren wollen, daß eindeutige

sozialistische Inhalte durch rasche Beschlüsse als “Meinung der Jugend legalisiert”

werden. Ebenso unbefriedigend war die Aufnahmepolitik des ÖBJR in den vergangenen

Jahren, da fast ausschließlich Jugendorganisationen zum Zug kamen, die sich weit links

der politischen Mitte befinden.

Aufgrund der zweifelhaften Verzahnung von finanzieller Verteilungsfunktion für

Bundesmittel und der nicht mehr vorhandenen Überparteilichkeit des Österreichischen

Bundesjugendrings stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie folgende

A n f r a g e:

1. Worin bestehen die Aufgaben des Österreichischen Bundesjugend rings?

2. Aufgrund welcher Kriterien werden Organisationen als Mitglied in den

Bundesjugendring aufgenommen?

3. Weshalb erfüllen die Jugendorganisationen der Grünen und des Liberalen Forums die

Aufnahmebedingungen des Bundesjugendrings, der Österreichische Cartellverband,

die Jungbauernschaft oder die Jugendorganisation der FPÖ nicht?

4. Kann der Österreichische Bundesjugendring legitimerweise in Anspruch nehmen, daß

er die österreichische Jugend vertritt, wenn die oben genannten Organisationen nicht

Mitglied sind?

5. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen beruht die Förderung der verbandlichen

Jugendarbeit in Österreich, insbesondere der Bundesjugendplan?

6. Wie ist es vertretbar, daß ausschließlich der Bundesjugendring entscheidet, welche

Organisationen in den Genuß von öffentlichen Mitteln in Form der

Bundesjugendplanmittel kommen?

7. Hängt die finanzielle Förderung der verbandlichen Jugendarbeit tatsächlich von der

Mitgliedschaft beim Österreichischen Bundesjugendring ab?

8. Wenn der Österreichische Bundesjugendring sich auflösen würde, wie sähe dann die

verbandliche Jugendförderung in Österreich in organisatorischer und finanzieller

Hinsicht aus?

9. Wie ist diese Sonderkonstruktion zustande gekommen, daß der Bundesjugendring mit

der Verteilung der finanziellen Förderungen seitens des Bundesministeriums für

Umwelt, Jugend und Familie betraut ist?

10. Sollte eine der Mitgliedsorganisationen des Österreichischen Bundesjugendrings aus

diesem austreten, hat dann diese weiterhin Anspruch auf Förderung?

11. Unabhängig von der Frage 10., würden Sie die Jugendorganisation mit den gleichen

Posten wie bisher weiterfördern?

12.Wenn nein, warum nicht?

13. Sollten mehrere Jugendorganisationen aus dem Österreichischen Bundesjugendring

austreten, sehen Sie dann die Notwendigkeit einer Neuordnung der verbandlichen

Jugendförderung?