4723/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Ing. Nußbaumer, Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Pflichten eines Staatskommissärs
Gemäß Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 15.6.1998 wurde über das
Vermögen der Hotel Alpenrose - Post Gesellschaft m.b.H. in Zürs auf Antrag von
Gläubigern, nämlich der Sparkasse der Stadt Bludenz und der GiroCredit Bank AG der
Sparkassen der Konkurs eröffnet.
Jüngsten Medienberichten zufolge betragen die Passiva mehr als eine halbe Milliarde
Schilling (ca. 5 540 Millionen).
Aus den Konkurseröftnungsanträgen der Sparkasse der Stadt Bludenz und der Giro -
Credit Bank AG der Sparkassen und dem Gutachten des Sachverständigen gehen u.a.
folgende wesentliche Fakten hervor:
1. Die Sparkasse der Stadt Bludenz hat konsortial mit der GiroCredit Bank AG der
Sparkassen Kredite gewährt, welche per 28.2.98 in der Höhe von rd. 222 Mio. S
aushaften.
2. Die Sparkasse der Stadt Bludenz hat konsortial mit der Sparkasse der Stadt Feldkirch
Kredite gewährt, welche per 28.2.98 in der Höhe von rd. 51,5 Mio. S aushaften.
3. Die Sparkasse der Stadt Bludenz hat weiters ohne Konsortialbeteiligung Kredite
gewährt, welche per 28.2.98 in der Höhe von rd. 64 Mio. S aushaften.
Es war und ist auch vorhersehbar, daß die Sicherheiten nicht ausreichend sind,.
Nicht nur in Bankkreisen wurde zum Zeitpunkt der Kreditvergabe dieses Geschäft als
riskant und gewagt beurteilt.
Angesichts der Größe der Sparkasse der Stadt Bludenz und der Tatsache, daß die Stadt
Bludenz für Verbindlichkeiten der Sparkasse haftet, stellen die unterfertigten Abge -
ordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie als Vertreter der Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß die Sparkasse
der Stadt Bludenz mit Eigenmitteln in der Höhe von 340 Mio. S ein Kreditrisiko in der
Höhe von rd. 175 Mio. S - rd. 65 Mrd. S Kredite ohne Konsortialverhältnis und 110
Mrd. S aus Konsortialverhältnissen - gegenüber einem einzelnen Schuldner einge -
gangen
ist?
2. Besteht durch dieses Kreditengagement nicht eine verstärkte Gefahr für die Stadt
Bludenz, als Haftungsgemeinde Kapital nachschießen zu müssen?
3. Wann wurden Sie von wem zum ersten Mal über diese riskanten Kreditvergaben
informiert?
4. Besteht nicht nach § 76 (8) BWG eine unverzügliche Mitteilungsverpflichtung des
Staatskommissärs?
5. Hat der Staatskommissär - bei positiver Beurteilung dieses Kreditengagements -
zumindest in seinem jährlichen schriftlichen Bericht über diese außergewöhnlich
hohe Kreditvergabe berichtet?
Wenn nein, wäre er nicht auf Grund der Gesetze dazu verpflichtet gewesen?
Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie daraufhin ergriffen?
6. Würden Sie nicht von einem verantwortungsbewußten Staatskommissär - vor allem
im Hinblick auf seine umfassende Kenntnis von den Schwierigkeiten bei der
Realisierung des Projektes Alpenrose - erwarten, daß er die Aufsichtsbehörden (das
sind der Landeshauptmann in erster Instanz und der Bundesminister für Finanzen in
zweiter Instanz) zur genaueren Überprüfung informiert bzw. Einspruch gegen die
Beschlüsse des Aufsichtsrates hinsichtlich obiger Kredite wegen Rechtswidrigkeit des
Projektes zum damaligen Zeitpunkt (Verstoß gegen das Vorarlberger
Raumplanungsgesetzes) erhebt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?
7. Werden Sie als Aufsichtsbehörde zweiter Instanz Einfluß auf den Landeshauptmann
ausüben, damit dieser im Namen und auf Rechnung der Sparkasse Ersatzansprüche
gegen Mitglieder des Sparkassenrates und des Vorstandes, wenn dies der
Sparkassenrat unterläßt, geltend macht?