4724/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Trattner, Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Programm der österreichischen EU - Präsidentschaft
Der Ministerrat hat am 1. Juli 1 998 das Programm der österreichischen Präsidentschaft,
das vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten koordiniert wurde und an dem sämtliche Bundesminister mitgewirkt
haben, beschlossen. in diesem Arbeitsprogramm für die halbjährliche Funktionsperiode
des EU - Ratsvorsitzes werden die Ziele und Schwerpunkte der österreichischen
Präsidentschaft dargelegt. Vertreter der Regierung sehen das Arbeitsprogramm
(naturgemäß) als sehr ambitioniert an und tatsächlich werden darin eine Vielzahl von
Themen angesprochen. Zu bemängeln ist allerdings, daß dieses Programm der
Bundesregierung vielfach einer Beschreibung und einer Bestandsaufnahme der aktuellen
europäischen Vorhaben gleichkommt, und daß Konkretisierungen sowie Präzisierungen
meist fehlen. Vor allem gibt das österreichische Präsidentschaftsprogramm wenig
Aufschlüsse darüber, auf welche Art, durch welche (besonderen) Initiativen und
Maßnahmen die Ziele erreicht werden sollen bzw. können.
Gemäß diesem Regierungsprogramm sollen während des österreichischen Vorsitzes im
Bereich Finanzen vor allem die Vorschläge der Kommission zur Besteuerung privater
Zinserträge sowie zur Besteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen
verbundenen Unternehmen erörtert werden. Weiters soll auch die Diskussion zum
Thema Energiebesteuerung fortgesetzt werden. Schließlich wird eine Weiterentwicklung
des Gemeinschaftsrechts bei der Mehrwertsteuer angestrebt.
Wesentliche Anliegen des österreichischen Vorsitzes sind auch Maßnahmen zur
Betrugsbekämpfung sowie der Förderung eines gesunden und effizienten Finanz -
managements (SEM 2000).
Unter österreichischer Präsidentschaft ist der letzte EU - Haushalt im Rahmen der laufen -
den Finanzvorschau (1993 - 1999) zu erstellen, weshalb das Haushaltsverfahren für 1999
spezifische Merkmale aufweist. Die Bemühungen zur Verbesserung der Haushalts -
disziplin sowie zu einer effizienten Verwendung der Gemeinschaftsmittel sollen fort -
gesetzt werden.
Aus gegebenem Anlaß stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Welche Steuerarten planen Sie im Rahmen der Präsidentschaft vorrangig zu
verhandeln?
2. Welche Minimal - bzw. “Maximalziele” planen Sie im Zuge der Präsidentschaft zu
erreichen?
3. Im
Rahmen welcher Sitzungen soll dies geschehen?
4. Welche zusätzlichen Aktivitäten zur Zielerreichung - neben den offiziellen Sitzungen
- werden Sie im Zuge der ‚,Harmonisierugsdiskussion” unternehmen?
5. In welchem Stadium befindet sich die Diskussion über die “Harmonisierung” zu
Beginn der österr. Präsidentschaft (gegliedert nach Steuerarten)?
6. Welches konkrete Ergebnis soll am Ende der Präsidentschaft vorliegen, um von der
Regierung als Erfolg bezeichnet werden zu können (gegliedert nach Steuerarten)?
7. Erwarten Sie zumindest die Vorlage einer Richtlinie?
Wenn ja, für welches Sachgebiet?
Wenn nein, warum nicht?
8. Welche konkreten Maßnahmen/Initiativen zur Betrugsbekämpfung sollen
beschlossen werden?
9. Auf welchen Gebieten soll der Betrug vorrangig bekämpft werden?
10.Was verstehen Sie konkret unter “Förderung eines gesunden und effizienten Finanz -
managements”?
11. Auf welche Art wollen Sie die Bemühungen zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin
sowie zu einer effizienten Verwendung der Gemeinscbaftsmittel fortsetzen, und
welche konkreten Ergebnisse erwarten Sie in diesem Bereich?
12. Kann Ihre Aussage vom 26.4.1998 in der “Kronen Zeitung”, wonach im Zuge der
“Reform des Haushaltes Österreich in der Zukunft seine Netto - position nicht weiter
verschlechtern will” als Kritik an der Höhe der EU - Beitragszahlungen verstanden
werden?
Wenn nein, was wollten Sie tatsächlich ausdrücken?
13. Ist die im o.a. Interview getätigte Aussage “Bei diesen Budgets (Strukturfonds der
Gemeinschaft)können wir uns auch allein querlegen.” als Zustimmung zur
Einstimmigkeit zu verstehen?
Wenn nein, warum nicht?
14. Steht diese Aussage nicht im Widerspruch zur Ihrer Kritik am Einstimmigkeitsprinzip
in fiskalischen Angelegenheiten?
Wenn nein, warum nicht?