4726/J XX.GP
der Abg. Mag. Trattner Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Körperschaftssteuervorauszahlung der OeNB
Laut Geschäftsbericht der Österreichischen Nationalbank für das Geschäftsjahr 1997
betrug das der Steuerbemessung zugrundezulegende Einkommen 21.189 Mio. S, sodaß
sich bei Anwendung des 34 %igen Steuersatzes die Körperschaftssteuer mit 7.204 Mio.
S errechnete. Hierauf wurden im Jahr 1997 durch Vorauszahlungen insgesamt 5.250
Mio. S geleistet.
Für das Jahr 1996 bezifferte sich die Körperschaftssteuervorauszahlung allerdings nur
auf 3.394 Mio. S.
Somit zahlte die OeNB für 1997 im Vergleich zu 1996 um 1.856 Mio. S mehr an Körper -
schaftssteuer voraus, obwohl zum Zeitpunkt der Vorauszahlung keine unmittelbare
Veranlassung bestand, da die Nationalbank - Gesetz - Novelle erst am 10.3.1998 den
Finanzvorschuß passierte und am 25.3.1998 durch den Nationalrat beschlossen wurde.
Wenn auch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, die schließlich zu dem
höheren Gewinn führten, auf den Jahresabschluß über das Geschäftsjahr 1997 anzu -
wenden sind, ist nicht erkennbar, aus welchem Grund die OeNB im Jahr 1997 beinahe
eine im Vergleich zu 1996 um rd. 1.900 Mio. S höhere Vorauszahlung geleistet hat.
Aus gegebenem Anlaß stellen daher die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes -
minister
für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Listete die OeNB aufgrund eines Bescheides der Finanzverwaltung die Voraus -
zahlung in Höhe von 5.250 Mio. S?
Wenn ja1 wann und warum wurde dieser Bescheid erlassen und hat die OeNB dage -
gen berufen?
Wenn nein, leistete die OeNB freiwillig eine höhere Vorauszahlung im Jahr 1997?