4745/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
hinsichtlich einiger eigenartigerer Begründungen im Bescheid der Be -
zirkshauptmannschaft Wels - Land zu Sich01 - 111 - 1998 - P/ZE; Sich - 8009/
1963 vom 24. April 1998, die unter anderem die Person des Schriftstellers
und zeitweiligen freien Mitarbeiters beim ORF, Konrad Windisch betreffen.
Seit nunmehr 34 Jahren veranstaltet der Verein “Dichterstein Offenhausen” Ende April/
Anfang Mai seine Kulturtage in der kleinen Gemeinde Offenhausen im politischen Bezirk Wels -
Land. Fester Bestandteil der Tagungsfolge ist unter anderem die Verleihung des sog.
,,Dichterstein - Schildes” an einen verdienten Schriftsteller, wobei dieser Preis allerdings mit
keinerlei geldlicher Dotation verbunden ist, sondern ausschließlich ideell das literarische
Wirken einer Person anerkennt. Regelmäßig geht der Übergabe des Schildes eine
Würdigungsrede voraus, deren Zweck es ist, das literarische Schaffen des zu Ehrenden
darzustellen und die Preisverleihung dafür zu begründen. Diese regelmäßige Übung ist auch
der Behörde bekannt. So sind zum Beispiel die Beamten der Abteilung 1 der SD für OÖ seit
Jahrzehnten bei sämtlichen Veranstaltungen der Kulturtage zugegen und zwar auch bei
denjenigen Veranstaltungen, die im geschlossenen Rahmen stattfinden, bei denen der
politischen Behörde auf Grund der Bestimmung des § 2 VereinsG ein Zutritt durch das Gesetz
an sich nicht zustehen würde. Daher ist den Beamten und sohin der Behörde bekannt, daß es
Zweck der Verleihung des ,‚Dichterstein - Schildes” stets war, ausschließlich das literarische
Verdienst eines Schriftstellers zu ehren und daher auch nur auf seine Dichtung einzugehen. Um
die Haltlosigkeit der behördlichen Willkür darzutun, wird in einem eigenen Anhang die
geplante Preisrede beigefügt.
Für die Frühjahrstagung 1998 hatte der Verein die Auszeichnung des bis dahin als
unbescholten geltenden Dichters und Schriftstellers Konrad Windisch (eine Ablichtung des
amtlichen Strafregisterauszuges liegt bei) vorgesehen, dem im Vollbesitz seiner bürgerlichen
Ehrenrechte bereits am 27. März 1980 von einem anderen Verein, nämlich dem unter der
Patronanz des Landes Steiermark stehenden “Steirischen Schriftstellerverband”, der “Paula -
Grogger - Preis” verliehen worden war, dessen Dichtung als künstlerisch durchaus beachtlich
einzustufen ist (eine Liste seiner Werke wird im Anhang aufgeführt) und dessen Bücher
unzählige Hörer des dritten Hörfunk - Programmes des Österreichischen Rundfunks, in der
ausgezeichneten Interpretation des Ö - 3 - Sprechers Ernst Grissemann, erheiterten und erfreuten.
Dieser verfaßte unter anderem folgende Zeilen für ein Vorwort des im Alma - Verlag in Bassum
erschienenen Büchleins ,, Wie verhalte ich mich richtig” - Anweisungen für Ihr Verhalten:
“Ich habe den starken Verdacht: Ich bin schuld an diesem vorliegen -
den
Band. Zumindest mitschuldig! Vor zwei Jahren lernten wir uns
kennen...Hier war ein Schriftsteller am Werk, der nicht ganz unkom -
plizierte seelische Vorgänge in eine einfache, unverschachtelte Spra -
che zu fassen verstand, in eine Sprache, die hohen erzählerischen
Wert, aber auch wohltuende Distanz hatte. Und noch etwas fiel mir bei
der Lektüre auf: Die starke humane Einstellung von Konrad Windisch.
Sein dichterisches Tun kreist immer um den Menschen. Er besitzt
einen klaren und von keiner Ideologie beeinflußten Blick für die
zahlreichen wichtigen Unwichtigkeiten im Leben eines Menschen und
es gelingt ihm in verblüffend einfacher Sprache, das Wesen dieser
Probleme herauszuarbeiten. Auch dort, wo Konrad Windisch von der
Prosa zur Lyrik wechselt, wird er nie maniriert...Windisch gibt zu
verstehen, daß hinter jeder gesellschaftlichen, geschäftlichen oder
hierarchischen Maske der Mensch steht...lch hatte mich mit ihm
verabredet, weil ich fest daran glaubte, daß ein Dichter, der so wie
Windisch schreibt, ein Gewinn für lebendig gestaltetes Radio sein
würde...Schon die erste Sendung ‚Richtiges Verhalten bei Dichterle -
sungen" hatte den erwarteten Erfolg. Und auch alle weiteren
‚Verhaltensmaßregeln‘, die Konrad Windisch den Ö 3 - Hörern erteilte,
wurden von diesen schmunzelnd akzeptiert...”
Aber auch die zahlreichen Urteile bekannter Persönlichkeiten und Zeitgenossen des
öffentlichen und politischen Lebens stellen dem literarischen Wirken und Schaffen Konrad
Windischs nur das allerbeste Zeugnis aus:
So schrieb zum Beispiel der seinerzeitige SP - Bürgermeister von Klagenfurt, der Vater
des früheren zeitweiligen Gesundheitsministers, Hans Außerwinkler:
,,...Ich stimme mit Ihrem Urteil gegen die ältere Generation nur
teilweise überein...Meine zweite Betrachtung widme ich dem Untertitel
Ihres Buches, Die Sache mit dem Frieden‘. Mit dieser Untersuchung
haben Sie bewiesen, daß Sie wie auch viele andere Menschen die
richtige Vorstellung über eine friedvolle Entwicklung der Welt
besitzen...”
Oder der langjährige populäre SP - Bürgermeister von Linz, der Vater der seinerzeitigen
Staatssekretärin im Kabinett Kreisky, Dr. Beatrix Eypeltauer, Dr. Ernst Koref schrieb an den
Verfasser:
“Die Lektüre dieses Buches hat mir viel Freude, aber auch ein wenig
Sorge bereitet. Es enthält prächtige Gedanken, ist sehr gescheit und
stilistisch ausgezeichnet abgefaßt, ja in sprachlicher Hinsicht vorbild -
lich zu bezeichnen, weil es für jedermann leicht verständlich ist, aber
der pessimistische Grundton ihrer scharf - pointierten Formulierungen
wirkt leicht beklemmend!...Das Leben, wie es nun einmal ist, zwingt,
wenn die Gemeinschaft bestehen soll, dauernd zu Kompromissen,
auch wenn sie leider nicht selten ‚faul‘ sind....Schließlich bekennen Sie
sich ja doch zu den Unzulänglichkeiten allen menschlichen Handelns
und aller menschlichen Einrichtungen und dazu, daß jedes Ideal eben
nur ein Ziel ist‘...Jedenfalls habe ich vor dem ‚Kreis‘, in dem alle diese
Fragen diskutiert werden, hohen Respekt und die Grundsätze, zu de -
nen Sie sich am Schluß bekennen, unterschreibe ich vorbehaltlos...Sie
haben von der angeklagten ‚Freiheit‘ ausgiebigen, aber auch berech -
tigten
Gebrauch gemacht...”
Der ehemalige Landeshauptmann von Oberösterreich, der bei seinen Landsleuten sehr
beliebte Dr. Heinrich Gleißner, äußerte sich zum schriftstellerischen Wirken Konrad Windischs,
wie folgt:
"...ehrliche wie mutige Schrift...Nur eines: Bei aller Würdigung der
Kritik an der Gesellschaft von heute und ihren Einrichtungen, glaube
ich doch, daß der junge Mensch auch die positiven Werte, die unsere
Zeit geschaffen hat, nicht einfach ignorieren sollte...(Es ist deprimie -
rend, wenn die erwachsene und die abtretende Generation das, was
sie unter manchmal sehr bitteren Umständen und unter Schweiß und
opfern an Geistigem und Materiellem erarbeitet hat, in Grund und
Boden verdammt sieht...lch würde mich sehr freuen, wenn Sie die
Meinung mit mir teilen würden, daß das Haus, in dem wir alle wohnen,
nicht abbruchreif, sondern ausbaufähig ist...”
DDr. Günther Nenning, der seinerzeitige Herausgeber des “NEUEN FORUMIS” Wien,
beurteilte das literarische Schaffen von Konrad Windisch so:
“Ihr Büchlein hat mir sehr gut gefallen, insbesondere das ‚Manifest der
Satten‘. Wenn auch manches darin sozusagen im Rohzustand ist, so
spürt man doch, daß Kopf und Herz dahinter stecken. Ich bin mit fast
allem einverstanden...”
Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, SPÖ - Politiker, Josef Sima schrieb über
Konrad Windisch und sein Schaffen:
,,...Es ist eine Fülle von Problemen, die Sie mit Ihren Betrachtungen
berühren, und deshalb auch Interesse finden werden...Vor allem wird
Ihre Arbeit, wenn auch in einigen Fragen Meinungsverschiedenheiten
denkbar sind, eine gute Diskussionsgrundlage bilden, und deshalb
von unzweifelhaftem Wert sein...”
Abschließend sei die Aussage des Amtsvorgängers von Bischof Kurt Krenn, des seiner -
zeitigen Bischofs der Diözese St. Pölten, Franz Zak, wiedergegeben, der den Verfasser bzw.
sein schriftstellerisches Schaffen so beurteilt;
,,...in vielem, sogar sehr vielem, was Sie schreiben, haben Sie recht. Zu
diesem Mut, radikal offen sein zu wollen, kann ich Ihnen nur gratulie -
ren...ist das Gute und Positive wirklich so minimal, wie Sie es
darstellen?...Es kann nur ehrliches Mühen und selbstloses Streben
Anspruch auf Achtung erheben...an festen, unantastbaren Werten
müssen wir uns orientieren können, sonst kommt alles ins
,Rutschen...Als Privatperson - natürlich nicht im Namen der Kirche -
darf jeder Bischof, Pfarrer oder Kaplan eine politische Meinung haben
und äußern...”
In ihrer Begründung zur Einstellung der Tätigkeit des Vereines “Dichterstein Offenhau -
sen" gemäß § 25 Abs. 2 VereinsG. führte die Bezirkshauptmannschaft Wels - Land jedoch -
zweifellos
wider besseres Wissen - u.a. an, daß die geplante Ehrung durch die
Verleihung des
,,Dichterstein - Schildes” mit Preisrede an den Schriftsteller und zeitweiligen freien Mitarbeiter
beim ORF, Konrad Windisch, ihrer Rechtsauffassung nach
“in krassem Widerspruch zu den in den grundsätzlich gesetzes -
konform im Sinne der Vereinsfreiheit auszulegenden Statuten des
Vereines festgelegten Zielsetzungen stehend”
sei und der Verein
“schon dadurch seinen statutenmäßigen Wirkungskreis”
überschreite. Damit nicht genug, heißt es in der Begründung weiter, daß
“Unter den gegebenen Umständen...die Annahme begründet er -
scheint, daß Ehrungen dieser einschlägig verdienten Persönlichkei -
ten aufgrund der damit zum Ausdruck gebrachten Identifikation mit
ihrem Leben und Wirken, ihren Haltungen und Anschauungen, sowie
deren Wertschätzungen und Würdigung selbst als dem Wiederbetäti -
gungsverbot des § 3 VerbotsG zuwiderlaufenden Handlungen zu
werten sind, die von vornherein in keinem Statut eines Vereins nach
Österreichischem Recht eine Deckung finden können.”
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage:
1.) Wußte oder hätte die BH Wels - Land wissen müssen, daß die Preisrede, die der
Verleihung des ,,Dichterstein - Schildes” vorausgeht, stets nur das literarische Wirken
des zu Ehrenden behandelt? -
Wenn ja, wie ist diese bezirksverwaltungsbehördliche Begründung im Lichte des
§ 37 AVG zu bewerten? -
Wenn nein, wie ist, da der SD für OÖ der Feierablauf seit Jahren bekannt war, dieses
Nichtwissen der BH Wels - Land im Lichte des § 37 AVG zu bewerten?
2.) Wußte oder hätte die BH Wels - Land wissen müssen, daß das literarische Wirken des
Schriftstellers Konrad Windisch von vielen Zeitgenossen und Vertretern des
öffentlichen Lebens stets anerkannt wurde bzw. der “Steirische Schriftstellerver -
band” Konrad Windisch sogar den ,,Paula - Grogger - Preis” verlieh? -
Wenn ja, hat die BH Wels - Land zumindest Versuche unternommen, den “Steirischen
Schriftstellerverband ebenfalls aufzulösen und hat sie die angeführten Personen
zumindest mit Verwaltungsstrafen belegt, unzutreffendenfalls, wie so nicht? -
Wenn nein, wie ist diese bezirksverwaltungsbehördliche Vorgangsweise im Lichte
des
§ 37 AVG zu bewerten?
3.) Warum stellte die DR Wels - Land die Behauptung,
• daß die beabsichtigte Ehrung des Konrad Windisch ,, als in, krassem Widerspruch
zu den in den Statuten... des Vereines festgelegten Zielsetzungen stehend" er -
scheine,
• und daß der Verein “Dichterstein Offenhausen” ,, schon dadurch seinen statuten -
mäßigen Wirkungskreis" überschreite,
auf, obwohl sie wußte oder wissen mußte, daß eben jener Konrad Windisch als ein
bis zum heutigen Tage im Vollbesitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte stehender,
unbescholtener österreichischer Staatsbürger gilt, dessen literarisches Wirken allge -
mein anerkannt ist?