4745/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

hinsichtlich einiger eigenartigerer Begründungen im Bescheid der Be -

zirkshauptmannschaft Wels - Land zu Sich01 - 111 - 1998 - P/ZE; Sich - 8009/

1963 vom 24. April 1998, die unter anderem die Person des Schriftstellers

und zeitweiligen freien Mitarbeiters beim ORF, Konrad Windisch betreffen.

Seit nunmehr 34 Jahren veranstaltet der Verein “Dichterstein Offenhausen” Ende April/

Anfang Mai seine Kulturtage in der kleinen Gemeinde Offenhausen im politischen Bezirk Wels -

Land. Fester Bestandteil der Tagungsfolge ist unter anderem die Verleihung des sog.

,,Dichterstein - Schildes” an einen verdienten Schriftsteller, wobei dieser Preis allerdings mit

keinerlei geldlicher Dotation verbunden ist, sondern ausschließlich ideell das literarische

Wirken einer Person anerkennt. Regelmäßig geht der Übergabe des Schildes eine

Würdigungsrede voraus, deren Zweck es ist, das literarische Schaffen des zu Ehrenden

darzustellen und die Preisverleihung dafür zu begründen. Diese regelmäßige Übung ist auch

der Behörde bekannt. So sind zum Beispiel die Beamten der Abteilung 1 der SD für OÖ seit

Jahrzehnten bei sämtlichen Veranstaltungen der Kulturtage zugegen und zwar auch bei

denjenigen Veranstaltungen, die im geschlossenen Rahmen stattfinden, bei denen der

politischen Behörde auf Grund der Bestimmung des § 2 VereinsG ein Zutritt durch das Gesetz

an sich nicht zustehen würde. Daher ist den Beamten und sohin der Behörde bekannt, daß es

Zweck der Verleihung des ,‚Dichterstein - Schildes” stets war, ausschließlich das literarische

Verdienst eines Schriftstellers zu ehren und daher auch nur auf seine Dichtung einzugehen. Um

die Haltlosigkeit der behördlichen Willkür darzutun, wird in einem eigenen Anhang die

geplante Preisrede beigefügt.

Für die Frühjahrstagung 1998 hatte der Verein die Auszeichnung des bis dahin als

unbescholten geltenden Dichters und Schriftstellers Konrad Windisch (eine Ablichtung des

amtlichen Strafregisterauszuges liegt bei) vorgesehen, dem im Vollbesitz seiner bürgerlichen

Ehrenrechte bereits am 27. März 1980 von einem anderen Verein, nämlich dem unter der

Patronanz des Landes Steiermark stehenden “Steirischen Schriftstellerverband”, der “Paula -

Grogger - Preis” verliehen worden war, dessen Dichtung als künstlerisch durchaus beachtlich

einzustufen ist (eine Liste seiner Werke wird im Anhang aufgeführt) und dessen Bücher

unzählige Hörer des dritten Hörfunk - Programmes des Österreichischen Rundfunks, in der

ausgezeichneten Interpretation des Ö - 3 - Sprechers Ernst Grissemann, erheiterten und erfreuten.

Dieser verfaßte unter anderem folgende Zeilen für ein Vorwort des im Alma - Verlag in Bassum

erschienenen Büchleins ,, Wie verhalte ich mich richtig” - Anweisungen für Ihr Verhalten:

“Ich habe den starken Verdacht: Ich bin schuld an diesem vorliegen -

den Band. Zumindest mitschuldig! Vor zwei Jahren lernten wir uns

kennen...Hier war ein Schriftsteller am Werk, der nicht ganz unkom -

plizierte seelische Vorgänge in eine einfache, unverschachtelte Spra -

che zu fassen verstand, in eine Sprache, die hohen erzählerischen

Wert, aber auch wohltuende Distanz hatte. Und noch etwas fiel mir bei

der Lektüre auf: Die starke humane Einstellung von Konrad Windisch.

Sein dichterisches Tun kreist immer um den Menschen. Er besitzt

einen klaren und von keiner Ideologie beeinflußten Blick für die

zahlreichen wichtigen Unwichtigkeiten im Leben eines Menschen und

es gelingt ihm in verblüffend einfacher Sprache, das Wesen dieser

Probleme herauszuarbeiten. Auch dort, wo Konrad Windisch von der

Prosa zur Lyrik wechselt, wird er nie maniriert...Windisch gibt zu

verstehen, daß hinter jeder gesellschaftlichen, geschäftlichen oder

hierarchischen Maske der Mensch steht...lch hatte mich mit ihm

verabredet, weil ich fest daran glaubte, daß ein Dichter, der so wie

Windisch schreibt, ein Gewinn für lebendig gestaltetes Radio sein

würde...Schon die erste Sendung ‚Richtiges Verhalten bei Dichterle -

sungen" hatte den erwarteten Erfolg. Und auch alle weiteren

‚Verhaltensmaßregeln‘, die Konrad Windisch den Ö 3 - Hörern erteilte,

wurden von diesen schmunzelnd akzeptiert...”

Aber auch die zahlreichen Urteile bekannter Persönlichkeiten und Zeitgenossen des

öffentlichen und politischen Lebens stellen dem literarischen Wirken und Schaffen Konrad

Windischs nur das allerbeste Zeugnis aus:

So schrieb zum Beispiel der seinerzeitige SP - Bürgermeister von Klagenfurt, der Vater

des früheren zeitweiligen Gesundheitsministers, Hans Außerwinkler:

,,...Ich stimme mit Ihrem Urteil gegen die ältere Generation nur

teilweise überein...Meine zweite Betrachtung widme ich dem Untertitel

Ihres Buches, Die Sache mit dem Frieden‘. Mit dieser Untersuchung

haben Sie bewiesen, daß Sie wie auch viele andere Menschen die

richtige Vorstellung über eine friedvolle Entwicklung der Welt

besitzen...”

Oder der langjährige populäre SP - Bürgermeister von Linz, der Vater der seinerzeitigen

Staatssekretärin im Kabinett Kreisky, Dr. Beatrix Eypeltauer, Dr. Ernst Koref schrieb an den

Verfasser:

“Die Lektüre dieses Buches hat mir viel Freude, aber auch ein wenig

Sorge bereitet. Es enthält prächtige Gedanken, ist sehr gescheit und

stilistisch ausgezeichnet abgefaßt, ja in sprachlicher Hinsicht vorbild -

lich zu bezeichnen, weil es für jedermann leicht verständlich ist, aber

der pessimistische Grundton ihrer scharf - pointierten Formulierungen

wirkt leicht beklemmend!...Das Leben, wie es nun einmal ist, zwingt,

wenn die Gemeinschaft bestehen soll, dauernd zu Kompromissen,

auch wenn sie leider nicht selten ‚faul‘ sind....Schließlich bekennen Sie

sich ja doch zu den Unzulänglichkeiten allen menschlichen Handelns

und aller menschlichen Einrichtungen und dazu, daß jedes Ideal eben

nur ein Ziel ist‘...Jedenfalls habe ich vor dem ‚Kreis‘, in dem alle diese

Fragen diskutiert werden, hohen Respekt und die Grundsätze, zu de -

nen Sie sich am Schluß bekennen, unterschreibe ich vorbehaltlos...Sie

haben von der angeklagten ‚Freiheit‘ ausgiebigen, aber auch berech -

tigten Gebrauch gemacht...”

Der ehemalige Landeshauptmann von Oberösterreich, der bei seinen Landsleuten sehr

beliebte Dr. Heinrich Gleißner, äußerte sich zum schriftstellerischen Wirken Konrad Windischs,

wie folgt:

"...ehrliche wie mutige Schrift...Nur eines: Bei aller Würdigung der

Kritik an der Gesellschaft von heute und ihren Einrichtungen, glaube

ich doch, daß der junge Mensch auch die positiven Werte, die unsere

Zeit geschaffen hat, nicht einfach ignorieren sollte...(Es ist deprimie -

rend, wenn die erwachsene und die abtretende Generation das, was

sie unter manchmal sehr bitteren Umständen und unter Schweiß und

opfern an Geistigem und Materiellem erarbeitet hat, in Grund und

Boden verdammt sieht...lch würde mich sehr freuen, wenn Sie die

Meinung mit mir teilen würden, daß das Haus, in dem wir alle wohnen,

nicht abbruchreif, sondern ausbaufähig ist...”

DDr. Günther Nenning, der seinerzeitige Herausgeber des “NEUEN FORUMIS” Wien,

beurteilte das literarische Schaffen von Konrad Windisch so:

“Ihr Büchlein hat mir sehr gut gefallen, insbesondere das ‚Manifest der

Satten‘. Wenn auch manches darin sozusagen im Rohzustand ist, so

spürt man doch, daß Kopf und Herz dahinter stecken. Ich bin mit fast

allem einverstanden...”

Der ehemalige Landeshauptmann von Kärnten, SPÖ - Politiker, Josef Sima schrieb über

Konrad Windisch und sein Schaffen:

,,...Es ist eine Fülle von Problemen, die Sie mit Ihren Betrachtungen

berühren, und deshalb auch Interesse finden werden...Vor allem wird

Ihre Arbeit, wenn auch in einigen Fragen Meinungsverschiedenheiten

denkbar sind, eine gute Diskussionsgrundlage bilden, und deshalb

von unzweifelhaftem Wert sein...”

Abschließend sei die Aussage des Amtsvorgängers von Bischof Kurt Krenn, des seiner -

zeitigen Bischofs der Diözese St. Pölten, Franz Zak, wiedergegeben, der den Verfasser bzw.

sein schriftstellerisches Schaffen so beurteilt;

,,...in vielem, sogar sehr vielem, was Sie schreiben, haben Sie recht. Zu

diesem Mut, radikal offen sein zu wollen, kann ich Ihnen nur gratulie -

ren...ist das Gute und Positive wirklich so minimal, wie Sie es

darstellen?...Es kann nur ehrliches Mühen und selbstloses Streben

Anspruch auf Achtung erheben...an festen, unantastbaren Werten

müssen wir uns orientieren können, sonst kommt alles ins

,Rutschen...Als Privatperson - natürlich nicht im Namen der Kirche -

darf jeder Bischof, Pfarrer oder Kaplan eine politische Meinung haben

und äußern...”

In ihrer Begründung zur Einstellung der Tätigkeit des Vereines “Dichterstein Offenhau -

sen" gemäß § 25 Abs. 2 VereinsG. führte die Bezirkshauptmannschaft Wels - Land jedoch -

zweifellos wider besseres Wissen - u.a. an, daß die geplante Ehrung durch die Verleihung des

,,Dichterstein - Schildes” mit Preisrede an den Schriftsteller und zeitweiligen freien Mitarbeiter

beim ORF, Konrad Windisch, ihrer Rechtsauffassung nach

“in krassem Widerspruch zu den in den grundsätzlich gesetzes -

konform im Sinne der Vereinsfreiheit auszulegenden Statuten des

Vereines festgelegten Zielsetzungen stehend”

sei und der Verein

“schon dadurch seinen statutenmäßigen Wirkungskreis”

überschreite. Damit nicht genug, heißt es in der Begründung weiter, daß

“Unter den gegebenen Umständen...die Annahme begründet er -

scheint, daß Ehrungen dieser einschlägig verdienten Persönlichkei -

ten aufgrund der damit zum Ausdruck gebrachten Identifikation mit

ihrem Leben und Wirken, ihren Haltungen und Anschauungen, sowie

deren Wertschätzungen und Würdigung selbst als dem Wiederbetäti -

gungsverbot des § 3 VerbotsG zuwiderlaufenden Handlungen zu

werten sind, die von vornherein in keinem Statut eines Vereins nach

Österreichischem Recht eine Deckung finden können.”

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres

folgende

Anfrage:

1.) Wußte oder hätte die BH Wels - Land wissen müssen, daß die Preisrede, die der

Verleihung des ,,Dichterstein - Schildes” vorausgeht, stets nur das literarische Wirken

des zu Ehrenden behandelt? -

Wenn ja, wie ist diese bezirksverwaltungsbehördliche Begründung im Lichte des

§ 37 AVG zu bewerten? -

Wenn nein, wie ist, da der SD für OÖ der Feierablauf seit Jahren bekannt war, dieses

Nichtwissen der BH Wels - Land im Lichte des § 37 AVG zu bewerten?

2.) Wußte oder hätte die BH Wels - Land wissen müssen, daß das literarische Wirken des

Schriftstellers Konrad Windisch von vielen Zeitgenossen und Vertretern des

öffentlichen Lebens stets anerkannt wurde bzw. der “Steirische Schriftstellerver -

band” Konrad Windisch sogar den ,,Paula - Grogger - Preis” verlieh? -

Wenn ja, hat die BH Wels - Land zumindest Versuche unternommen, den “Steirischen

Schriftstellerverband ebenfalls aufzulösen und hat sie die angeführten Personen

zumindest mit Verwaltungsstrafen belegt, unzutreffendenfalls, wie so nicht? -

Wenn nein, wie ist diese bezirksverwaltungsbehördliche Vorgangsweise im Lichte

des § 37 AVG zu bewerten?

3.) Warum stellte die DR Wels - Land die Behauptung,

• daß die beabsichtigte Ehrung des Konrad Windisch ,, als in, krassem Widerspruch

zu den in den Statuten... des Vereines festgelegten Zielsetzungen stehend" er -

scheine,

• und daß der Verein “Dichterstein Offenhausen” ,, schon dadurch seinen statuten -

mäßigen Wirkungskreis" überschreite,

auf, obwohl sie wußte oder wissen mußte, daß eben jener Konrad Windisch als ein

bis zum heutigen Tage im Vollbesitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte stehender,

unbescholtener österreichischer Staatsbürger gilt, dessen literarisches Wirken allge -

mein anerkannt ist?