4760/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten DI Hofmann, DI Prinzhorn, Lafer
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend “Stranded Investments” der E - Wirtschaft
Wie den Anfragebeantwortungen zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen 3717/J sowie
4273/J zu entnehmen ist, wurden als “Stranded Investments” lediglich jene Fehlinvestitionen
gemeldet, die nicht Ergebnis betriebswirtschaftlicher Fehlentscheidungen sind, sondern deren Basis
das Vorhandensein “öffentlichen bzw. allgemein wirtschaftlichen Interesses”, d.h. politischer
Entscheidungen, darstellt. Weiters fallen darunter auch jene Entscheidungen, die auf Grund von
Verpflichtungen, d.h. auf Basis genereller und individueller Behördenakte oder gesetzlicher
Bestimmungen, gefällt wurden.
18 Unternehmen meldeten derartige Fehlentscheidungen als “Stranded Investments”.
ANFRAGE:
1. Welche Art von “öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem Interesse” liegt - aufgeschlüsselt
nach den einzelnen Unternehmen bzw. einzelnen Projekten - den als “Stranded Investments”
gemeldeten Fehlinvestitionen zugrunde?
2. Welche konkreten Gründe waren im jeweiligen Einzelfall - aufgeschlüsselt nach den einzelnen
Unternehmen bzw. einzelnen Projekten - dafür ausschlaggebend, daß im elektrizitäts -
wirtschaftlichen Genehmigungsverfahren bzw. im Behördenweg das Vorhandensein
“öffentlichen bzw. allgemein wirtschaftlichen Interesses” am jeweiligen Projekt festgestellt
wurde, bzw. wie ist für den jeweiligen Einzelfall der Begriff “öffentliches bzw. allgemein
wirtschaftliches
Interesse” definiert?
3. Wer entschied im jeweiligen Einzelfall - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Unternehmen bzw.
einzelnen Projekten - über das Vorhandensein von öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem
Interesse?
4. Von wann datiert aufgeschlüsselt nach den einzelnen Projekten — die Feststellung von
“öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem Interesse”?
5. Finden sich unter den als ,,Stranded Investments” gemeldeten Altlasten Fehlinvestitionen, die
zumindest zum Teil auf sogenannten Verpflichtungen, d.h. auf individuellen oder generellen
Behördenakten, oder gesetzlichen Bestimmungen basieren?
Wenn ja, welche als ,,Stranded Investments” gemeldeten Altlasten sind dies im einzelnen und
auf welcher “Verpflichtung” genau basieren diese im einzelnen?
6. Welche Projekte der 18 Elektrizitätsunternehmen fallen aus der Sicht des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten - unabhängig von der angekündigten Prüfung durch
unabhängige Wirtschaftsprüfer - im einzelnen unter den Begriff ”Stranded Investments”?