4760/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten DI Hofmann, DI Prinzhorn, Lafer

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend “Stranded Investments” der E - Wirtschaft

Wie den Anfragebeantwortungen zu den schriftlichen parlamentarischen Anfragen 3717/J sowie

4273/J zu entnehmen ist, wurden als “Stranded Investments” lediglich jene Fehlinvestitionen

gemeldet, die nicht Ergebnis betriebswirtschaftlicher Fehlentscheidungen sind, sondern deren Basis

das Vorhandensein “öffentlichen bzw. allgemein wirtschaftlichen Interesses”, d.h. politischer

Entscheidungen, darstellt. Weiters fallen darunter auch jene Entscheidungen, die auf Grund von

Verpflichtungen, d.h. auf Basis genereller und individueller Behördenakte oder gesetzlicher

Bestimmungen, gefällt wurden.

18 Unternehmen meldeten derartige Fehlentscheidungen als “Stranded Investments”.

ANFRAGE:

1. Welche Art von “öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem Interesse” liegt - aufgeschlüsselt

nach den einzelnen Unternehmen bzw. einzelnen Projekten - den als “Stranded Investments”

gemeldeten Fehlinvestitionen zugrunde?

2. Welche konkreten Gründe waren im jeweiligen Einzelfall - aufgeschlüsselt nach den einzelnen

Unternehmen bzw. einzelnen Projekten - dafür ausschlaggebend, daß im elektrizitäts -

wirtschaftlichen Genehmigungsverfahren bzw. im Behördenweg das Vorhandensein

“öffentlichen bzw. allgemein wirtschaftlichen Interesses” am jeweiligen Projekt festgestellt

wurde, bzw. wie ist für den jeweiligen Einzelfall der Begriff “öffentliches bzw. allgemein

wirtschaftliches Interesse” definiert?

3. Wer entschied im jeweiligen Einzelfall - aufgeschlüsselt nach den einzelnen Unternehmen bzw.

einzelnen Projekten - über das Vorhandensein von öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem

Interesse?

4. Von wann datiert aufgeschlüsselt nach den einzelnen Projekten — die Feststellung von

“öffentlichem bzw. allgemein wirtschaftlichem Interesse”?

5. Finden sich unter den als ,,Stranded Investments” gemeldeten Altlasten Fehlinvestitionen, die

zumindest zum Teil auf sogenannten Verpflichtungen, d.h. auf individuellen oder generellen

Behördenakten, oder gesetzlichen Bestimmungen basieren?

Wenn ja, welche als ,,Stranded Investments” gemeldeten Altlasten sind dies im einzelnen und

auf welcher “Verpflichtung” genau basieren diese im einzelnen?

6. Welche Projekte der 18 Elektrizitätsunternehmen fallen aus der Sicht des Bundesministeriums

für wirtschaftliche Angelegenheiten - unabhängig von der angekündigten Prüfung durch

unabhängige Wirtschaftsprüfer - im einzelnen unter den Begriff ”Stranded Investments”?